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Gültigkeit Besuchsvisum (Gelesen: 10.510 mal)
Trinnity
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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28.05.2004 um 08:30:47
 
Mein Schatz ist mittlerweile zum dritten Mal mit einem Schengenvisum bei mir  :happy:

Jetzt haben wir aber einen komischen Fall, was seine Visagültigkeit betrifft:

An der Stelle bei "von..... bis" steht eine Gültigkeit von 22.05.2004 bis 20.06.2004 , sprich: 30 Tage

Aber hingegen an der Stelle mit der Gesamtgültigkeit steht : 15 Tage.

Was ist ausschlaggebend, und ist das hier so zu verstehen, dass er innerhalb der angegebenen 30 Tage die 15 Tage noch ausschöpfen darf?

Könnte mir da jemand weiterhelfen?  ???

Möchte ja nicht, dass er unwissentlich länger da bleibt als erlaubt und an der Grenze Bekanntschaft mit den Herren in grün macht  cry:

Soll ja alles ordnungsgemäß ablaufen.

Danke im voraus!

Grüßle aus dem sonnigen Stuggi  disco
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Nicator
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Antwort #1 - 28.05.2004 um 08:51:59
 
Zitat:
Mein Schatz ist mittlerweile zum dritten Mal mit einem Schengenvisum bei mir  :happy:

Jetzt haben wir aber einen komischen Fall, was seine Visagültigkeit betrifft:

An der Stelle bei "von..... bis" steht eine Gültigkeit von 22.05.2004 bis 20.06.2004 , sprich: 30 Tage

Aber hingegen an der Stelle mit der Gesamtgültigkeit steht : 15 Tage.

Was ist ausschlaggebend, und ist das hier so zu verstehen, dass er innerhalb der angegebenen 30 Tage die 15 Tage noch ausschöpfen darf?

Könnte mir da jemand weiterhelfen?  ???

Möchte ja nicht, dass er unwissentlich länger da bleibt als erlaubt und an der Grenze Bekanntschaft mit den Herren in grün macht  cry:

Soll ja alles ordnungsgemäß ablaufen.

Danke im voraus!

Grüßle aus dem sonnigen Stuggi  disco


Hallo Trinnity!

Ja, Du scheinst das schon richtig verstanden zu haben.
Dein "Schatz" darf in dem Zeitraum vom 22.05. bis 20.06. 15 Tage bei Dir verweilen.
Ggf. ist es ja möglich das Visum verlängern zu lassen, wenn dieser Zeitraum, warum auch immer "zu kurz" ist.
Müsst Ihr mal mit der für Euch zuständigen Ausländerbehörde sprechen.

Ebenfalls sonnige Grüsse

Nicator
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Trinnity
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 28.05.2004 um 13:52:28
 
Hallo Nicator,

und unter welchen "Umständen" kann man das Visum verlängern lassen?  Augenrollen

Grüßle  Smiley
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #3 - 28.05.2004 um 15:40:23
 
Zitat:
Hallo Nicator,

und unter welchen "Umständen" kann man das Visum verlängern lassen?  Augenrollen

Grüßle  Smiley



Hi,
schau zu dem Thema doch mal in die FAQ (Button oben).
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 28.05.2004 um 17:20:24
 
Hallo Beispiel (der mir tasächlich letzes wekend passierte)

Bekannte hatte auf Mo Rückflug mit aifrance nach Nigeria (port harcourt) geplant gebucht und Visum bis Montag.Am Sonntag rief die Airline und und teilte mit Rückflug erst am Mittwoch möglich.
Jede ALB in ganz Schengen Land kann in so einem Fall das Visum verlängern.
Zuständig ist die ALB an dem Ort wod er gast sich aufhält.
Eigentlich ist die Verlängerung dann kein Schengen Visum mehr sondern "nur" ein nationales Visum des verlängernden Staates.
In dem hier vorliegenden Fall hat die ALB die Verlängerung mit dem Zusatz versehen (Gültig auch für F)Dies deshalb da durch die Flugverschiebung in paris am mittwoch 18 std. Aufenhalt sein werden.

Zum Schluss: Inzwischen längst wieder Gesund und mit einer von Airfrance bezahlten Übernachtung in Paris (Flug verzögerte sich dann nochmal einen Tag)zurück in Nigeria.

Gruss peku
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Hartmut_Krentz
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Antwort #5 - 29.05.2004 um 08:27:10
 
Hallo Trinnity,

am besten Du versuchst es mit der Wahrheit ohne auf
irgendwelche abenteuerliche Konstruktionen zurueckzugreifen. Gehst mit Deinem Freund zur ALB
und bittest um Verlaengerung des Visums, nimm
Meldebescheinigung mit. Einkommensnachweis,
Verlaengerung der KV und dann kommt es darauf an
wie die ALB diesen fall einschaetzt sie werden Euch einige Fragen stellen z.B. wieso wurde Visum nicht gleich fuer laengeren Zeitraum beantragt, ist eine
Heirat geplant etc. Ist Ermessensensentscheidung
der ALB sie kann muss aber nicht.


Gruesse

hartmut
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Berthold
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
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Antwort #6 - 02.06.2004 um 10:26:23
 

Hallo;

der Sachverhalt von Peku  klingt sehr abenteuerlich. Das Visum ist gültig bis Montag und der Rückflug ist am Mittwoch!
Die ALB hat den Zusatz angebracht: „Frankreich“
Auch mit dem Zusatz ist das Visum nicht mehr gültig, da der Bezugszeitraum angelaufen ist  ( Montag ).
Abgesehen von der nicht durch Gesetz abgedeckten Vorgehensweise des Ausländeramtes.
Die Antwort von H. Krentz kann man sich voll anschließen

Gruß Berthold
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Andreas78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 02.06.2004 um 11:51:12
 
Zitat:
Hallo;

der Sachverhalt von Peku  klingt sehr abenteuerlich. Das Visum ist gültig bis Montag und der Rückflug ist am Mittwoch!
Die ALB hat den Zusatz angebracht: „Frankreich“
Auch mit dem Zusatz ist das Visum nicht mehr gültig, da der Bezugszeitraum angelaufen ist  ( Montag ).
Abgesehen von der nicht durch Gesetz abgedeckten Vorgehensweise des Ausländeramtes.
Die Antwort von H. Krentz kann man sich voll anschließen

Gruß Berthold


Am 23. Mai ist am Pariser Flughafen CDG das Terminal 2E eingestürzt, das ist ein abenteuerlicher Sachverhalt.  Smiley
Da sind dann wohl einige Flüge ausgefallen.
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peku
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Antwort #8 - 02.06.2004 um 18:38:21
 
hallo zusammen,

wie üblich mal wieder was eggen peku gelabert obwohl nichts davon versatnden.PASST SCHON Smiley

In der tat wurde der geplante Heimfluig wegen diesem unglück verschoben und das Visum verlängert.Da die Vrlängerung eigentlich nur für DE gilt hat ein Sachbearbeiter aus logischen Gründen noch gültig auch für F reingemacht.Warum weis ich nixcht.Aber es war so.

Damit ist gezeigt das es durchaus Gründe gibt ein Visum zu verlängern und dies dann auch geht
gruss peku

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Ralf
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Antwort #9 - 03.06.2004 um 12:01:50
 
Zitat:
Damit ist gezeigt das es durchaus Gründe gibt ein Visum zu verlängern und dies dann auch geht

Klar, bei so einem Fall von höherer Gewalt geht so manches, was im Normalfall ausgeschlossen ist.
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Trinnity
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #10 - 04.06.2004 um 08:31:56
 
Hallöchen  :happy: :happy:

sodele jetzt wird es ernst: mein Schatzi und ich haben nächste Woche einen Termin zur Eheschließung im Konsulat.
Heirat war sowieso für Juli geplant, jetzt haben wir das ein wenig vorgezogen.

Da sein Visum am Samstag ausläuft waren wir gestern bei der AB und haben eine Bestätigung vom Konsulat vorgelegt, und da hat er zwar keine Verlängerung bekommen (da er die 90 Tage schon so ziemlich ausgeschöpft hat), der SB hat ihm aber bis eine Woche nach der Eheschließung eine Grenzübertrittsbescheinigung ausgestellt.
Er sagte, dass mein Verlobter dann halt ausreisen müßte, wenn es nicht zur Eheschließung kommen sollte.

Nach der Heirat sollen wir mit allen erforderlichen Unterlagen bei der AB erscheinen und einer Aufenthaltserlaubnis stünde nichts im Wege, die könne bei vollständigen Dokumenten gleich erteilt werden  :happy:
Er müßte nicht mal mehr ausreisen wegen Antrag auf Familienzusammenführung.

Ist dat schee ...
Hatte schon schlaflose Nächte, weil ich befürchtete ab Samstag schon wieder getrennt von ihm zu sein.

Ich muß immer wieder feststellen, wie menschlich und verständnisvoll die AB in meiner Stadt ist.

Und natürlich gilt der alte Spruch: Wie man in den Wald hineinruft .....
Wir haben dem SB alles erklärt und er zeigte sich sehr verständnisvoll... [beifall=beifall.gif]

Sodele muß noch was arbeiten, wenns mir denn gelingt, ich könnte die ganze Welt umarmen !

Grüßle aus dem Schwabenländle,

Trin  Smiley

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Trinnity
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #11 - 15.06.2004 um 15:01:42
 
Möchte net zu denen gehören, die nur fragen und dann keine Rückmeldung geben:

Sodele, nun ist es amtlich:
Mein Schatz und ich haben letzte Woche geheiratet  disco disco :happy:

Am Donnerstag haben wir einen Termin bei der ABH, Unterlagen für den Antrag auf AE haben wir alle zusammen, und telefonisch sagte man mir, dass mein Mann nach Überprüfung der Voraussetzungen die AE gleich bekommen kann.
Dat is so scheee  :happy:

Ich werde weiter informieren (wenn's denn gewünscht ist?)

Grüßle,
Trin

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Ralf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
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Antwort #12 - 15.06.2004 um 15:42:03
 
Na dann erst mal Glückwunsch! [beifall=beifall.gif]

blumenstrauss blumenstrauss blumenstrauss

Hoffentlich habt ihr auch ordentlich gefeiert !

Band :kippen: :koch: :beer  disco

Das hier: Zitat:
Status : Verlobt
kannst du ja dann auch mal bei Gelegenheit ändern.  lachen
Zitat:
Ich werde weiter informieren (wenn's denn gewünscht ist?)

Klar ist das gewünscht, wir wollen hier schließlich nicht immer nur von Problemen lesen.
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marie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 15.06.2004 um 16:42:05
 
sensationell            laola   


Ich weiß noch wie ich mich gefühlt habe als es denn endlich soweit war und wir alle bürokratischen Hürden überwunden hatten. Ich habe Tagelang gestrahlt wie ein Honigkuchenpferd,  ich war regelrecht am Schweben - so leicht fühlte ich mich, als wären tausende von Steinbrocken von mir abgefallen. Mit anderen Worten; kann deine Erleichterung richtig mitfühlen und wünsche alles alles erdenklich Gute!!

Lieber Gruß
Marie 

                                                     
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Trinnity
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #14 - 16.06.2004 um 08:40:10
 
Hallöchen,

danke für die lieben Glückwünsche  disco

Ja, ich fühle mich wirklich total losgelöst, habe meinen Schatzi bei mir, der jetzt kräftig deutsch lernt und dauernd so "komische" Sätze wie : Die Bank ist gleich da vorne recht ... oder    Mike Smith, ein Geschäftsmann aus Atlanta kommt am Frankfurter Flughafen an  wiederholt  ROFL lachen

Ich werde euch auf dem Laufenden halten!

Grüßle und schönen Tag wünsch ich euch allen!
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Antwort #15 - 16.06.2004 um 10:36:25
 

Auch von mir alles Gute und herzliche Glückwünsche zur Eheschließung. Es freut mich immer wieder zu hören, dass auch andere mit ihrer AB Glück haben.
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Gabriele
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 16.06.2004 um 13:24:20
 
Ja, die Sprache  Schockiert/Erstauntm ... meiner macht mich heute noch immer (na ja, nehme es ihm nicht allzu übel) wahnsinnig  kopfhau mit seinen Fragen. Seit knapp 2 Jahren büffelt er bei jeder freien Möglichkeit, spricht zwar schon wunderbar aber jetzt möchte er natürlich ein "gehobenes" Deutsch sprechen. Ständig macht er sich lustig über mich, wenn ich seine Fragen nicht beantworten kann, ich werde erschlagen mit lauter Fachausdrücken der Grammatik und merkwürdigen deutschen Wörtern, die ich dann auch noch erklären muß... Manchmal muß ich fragen "Ist das deutsch, sag nochmal" und würde am liebsten das Wörterbuch zu Hand nehmen um dieses Wort für mich zu übersetzen (Demagoge, was war das nochmal)  ???

Anstrengend!! Aber teilweise auch sehr sehr lustig ROFL

Gruß
Marie
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Trinnity
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #17 - 16.06.2004 um 15:07:01
 
ROFL lachen

Ich habe auch noch ein weiteres "Problem":

Mein Mann will ja Deutsch lernen, sprich: Schuldeutsch!

Nur wie bringe ich ihm das bei, wenn ich im Schwabenländle aufgewachsen bin  grin
Wie heißt es bei uns: Wir können alles, nur ned Hochdeutsch.  lachen

Sollte ich vielleicht auch nen Deutschkurs belegen?  ROFL
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Antwort #18 - 16.06.2004 um 18:35:38
 
jo mei ,,,dann musch mit deinem schätzle halt schwäbisch schwätze.. [beifall=beifall.gif]

Gruss und viel Glück sagt euch
peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #19 - 16.06.2004 um 19:36:55
 
Hallo Trinnity,

mein Mann hat Deutsch in Hannover gelernt. Als wir uns kennenlernten, hat er also hochdeutsch gesprochen - hat aber net lang gedauert, bis er am Schwäbischen  angesteckt hat  Zwinkernd

Mach dir da mal keine Sorge, das Schwäbisch kommt - so oder so!

Wir machen uns da mittlerweile nen Spas draus!  ROFL

Grüßle Kathrin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #20 - 18.06.2004 um 08:35:41
 
Hallöchen,

sodele, ich möchte mal eine sehr gute Erfahrung mit meiner ALB hier niederschreiben (hi hi wie sich dat anhört  grin ):

Aus dem Besuchsvisum ist eine Aufenthaltserlaubnis geworden!

Und hier nochmal:
Vielen Dank an meine ALB, ihr seid klasse !


Ging alles sehr schnell, wir haben letzten Donnerstag geheiratet, gestern waren wir mit allen Unterlagen bei der ALB, und nach zehn Minuten hatte mein Mann so nen tollen rosafarbenen Aufkleber im Pass:
"Aufenthaltserlaubnis bis 16.05.2005".
[beifall=beifall.gif] :happy: disco

Der einzige Wermutstropfen ist nur der Zusatz:
"Selbständige Erwerbstätigkeit und vergleichbare unselbständige Erwerbstätigkeit nicht gestattet"

Das wichtigste ist aber erstmal, dass uns die ALB nicht getrennt hat (keine Ausreise, Antrag auf Familienzusammenführung usw.), die waren so nett und verständnisvoll!

Einen tollen Tag wünsch ich euch.

Grüßle von Trin, die 100 m über dem Boden schwebt  disco disco :happy:
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #21 - 19.06.2004 um 22:37:13
 
Zitat:
Der einzige Wermutstropfen ist nur der Zusatz:
"Selbständige Erwerbstätigkeit und vergleichbare unselbständige Erwerbstätigkeit nicht gestattet"




Fragezeichen  Fragezeichen  Fragezeichen

Den ersten Teil hat mein Mann auch in seiner AE stehen, aber der zweite...was bedeutet denn "vergleichbar unselbstständig"??

..also nur unselbstständig (Arbeitnehmer...das ist mir noch klar  grin [beifall=beifall.gif] ), aber "vergleichbar blabla"?

Schockiert/Erstauntm Gruß Marie
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Antwort #22 - 20.06.2004 um 17:06:56
 
Unselbständige Erwerbstätigkeit = arbeiten für einen Arbeitgeber (Abhängigkeitsverhältnis)

Selbständige Erwerbstätigkeit = Arbeiten als Arbeitgeber oder eben als Gewerbetreibender (unabhängig)

Vergleichbar unselbständige Erwerbstätigkeit = arbeiten wie ein Arbeitgeber, aber tatsächlich als Arbeitnehmer =>

z.B.: Prokurist, der darf Entscheidungen treffen und Verhandlungen führen wie der Arbeitgeber selbst, steht aber in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Chef bzw. Unternehmen

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #23 - 20.06.2004 um 17:38:02
 
Ah so...

:gähn:

Das ist doch nicht ein allzu großer Wermutstropfen Trine Zwinkernd
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #24 - 21.06.2004 um 09:09:41
 
Huhu,

hüülffeee, man o man, vor lauter "über dem Boden schweben"  habe ich was durcheinander gebracht und falsch verstanden:  kopfhau

Habe den Zusatz so verstanden, dass Schatzi gar net arbeiten darf (sprich von vornherein ein "Arbeitsverbot")  Smiley

Okay, ich habs jetzedle verstanden, aber denoch müßte vor einer Beschäftigung eine "Arbeitsmarktprüfung" ergehen, die in den meisten Fällen dann doch negativ ausfällt (kenn des von meinem ersten Mann), aber  Lippen versiegelt...no comment.

Sollte das Zuwanderungsgesetz irgendwanneinmal zufälligerweise beschlossen werden, eröffnen sich ihm dann neue Chancen dadurch, dass er ein "Dipl-Ing" (Univ. Belgrad) ist?

Grüßle und danke euch für eure Begriffserklärungen!

Schönen Tag,
Trin
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Antwort #25 - 21.06.2004 um 14:06:15
 
Trinnity! Nein - du liegst schon wieder verkehrt  Zunge ...ihr seid doch verheiratet...er erhält die Arbeitserlaubnis direkt ohne eine vorige Überprüfung des Amarktes  :happy:

Also ab zur ArbeitsAGENTUR und Kopie der AE, der Heiratsurkunde und deines Personalausweises mitnehmen und beantragen.

Grüße Marie



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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #26 - 21.06.2004 um 14:37:27
 
Ähmmmm..hatte ich schon erwähnt, dass ich keinen deutschen Pass habe?  Augenrollen
Habe die serbische Staatsangehörigkeit mit Aufenthaltsberechtigung.

Ach menno, steh ich nun vor lauter Liebeswahn total auf dem Schlauch?  ???
Sach mal  Fragezeichen

Grüßle,
Trin
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Antwort #27 - 21.06.2004 um 17:41:10
 
Hey Trine! Wir sind von der Abstammung her Nachbarn! Na ja, eigentlich aus dem gleichen Land....

Ich habe angenommen, dass du Deutsche bist  kopfhau - das hatte ich wohl nicht gelesen als du es anders erwähnt hattest. Schade wegen der Aelaubnis, dann klappt es wohl eher nicht...

Das ist wirklich verdammt schwer ohne bzw. wenn der Posten erst frei gestellt werden muß...Ist das denn eigentlich ein Dauerzustand? Oder kann man unter bestimmten Voraussetzungen irgendwann die endgültige Aerlaubnis erhalten?

Gruß
Marie

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #28 - 21.06.2004 um 17:46:22
 
P.S: Liebeswahn :rotsmilie: ? Total !!

Total auf dem Schlauch? Nööö



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Antwort #29 - 23.06.2004 um 11:29:42
 
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Antwort #30 - 23.06.2004 um 13:51:56
 
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Lieber Gruß!

P.S: HuHu :happy:
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