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Gültigkeit Besuchsvisum (Gelesen: 10.515 mal)
yaaba
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #15 - 16.06.2004 um 10:36:25
 

Auch von mir alles Gute und herzliche Glückwünsche zur Eheschließung. Es freut mich immer wieder zu hören, dass auch andere mit ihrer AB Glück haben.
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Gabriele
 
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marie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 16.06.2004 um 13:24:20
 
Ja, die Sprache  Schockiert/Erstauntm ... meiner macht mich heute noch immer (na ja, nehme es ihm nicht allzu übel) wahnsinnig  kopfhau mit seinen Fragen. Seit knapp 2 Jahren büffelt er bei jeder freien Möglichkeit, spricht zwar schon wunderbar aber jetzt möchte er natürlich ein "gehobenes" Deutsch sprechen. Ständig macht er sich lustig über mich, wenn ich seine Fragen nicht beantworten kann, ich werde erschlagen mit lauter Fachausdrücken der Grammatik und merkwürdigen deutschen Wörtern, die ich dann auch noch erklären muß... Manchmal muß ich fragen "Ist das deutsch, sag nochmal" und würde am liebsten das Wörterbuch zu Hand nehmen um dieses Wort für mich zu übersetzen (Demagoge, was war das nochmal)  ???

Anstrengend!! Aber teilweise auch sehr sehr lustig ROFL

Gruß
Marie
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Trinnity
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #17 - 16.06.2004 um 15:07:01
 
ROFL lachen

Ich habe auch noch ein weiteres "Problem":

Mein Mann will ja Deutsch lernen, sprich: Schuldeutsch!

Nur wie bringe ich ihm das bei, wenn ich im Schwabenländle aufgewachsen bin  grin
Wie heißt es bei uns: Wir können alles, nur ned Hochdeutsch.  lachen

Sollte ich vielleicht auch nen Deutschkurs belegen?  ROFL
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Verlieren kann man immer.&&Aber wer nicht kämpft hat bereits verloren.
 
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
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Antwort #18 - 16.06.2004 um 18:35:38
 
jo mei ,,,dann musch mit deinem schätzle halt schwäbisch schwätze.. [beifall=beifall.gif]

Gruss und viel Glück sagt euch
peku
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Kathrin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #19 - 16.06.2004 um 19:36:55
 
Hallo Trinnity,

mein Mann hat Deutsch in Hannover gelernt. Als wir uns kennenlernten, hat er also hochdeutsch gesprochen - hat aber net lang gedauert, bis er am Schwäbischen  angesteckt hat  Zwinkernd

Mach dir da mal keine Sorge, das Schwäbisch kommt - so oder so!

Wir machen uns da mittlerweile nen Spas draus!  ROFL

Grüßle Kathrin
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Trinnity
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Happy und Dank an Stuggi!
Antwort #20 - 18.06.2004 um 08:35:41
 
Hallöchen,

sodele, ich möchte mal eine sehr gute Erfahrung mit meiner ALB hier niederschreiben (hi hi wie sich dat anhört  grin ):

Aus dem Besuchsvisum ist eine Aufenthaltserlaubnis geworden!

Und hier nochmal:
Vielen Dank an meine ALB, ihr seid klasse !


Ging alles sehr schnell, wir haben letzten Donnerstag geheiratet, gestern waren wir mit allen Unterlagen bei der ALB, und nach zehn Minuten hatte mein Mann so nen tollen rosafarbenen Aufkleber im Pass:
"Aufenthaltserlaubnis bis 16.05.2005".
[beifall=beifall.gif] :happy: disco

Der einzige Wermutstropfen ist nur der Zusatz:
"Selbständige Erwerbstätigkeit und vergleichbare unselbständige Erwerbstätigkeit nicht gestattet"

Das wichtigste ist aber erstmal, dass uns die ALB nicht getrennt hat (keine Ausreise, Antrag auf Familienzusammenführung usw.), die waren so nett und verständnisvoll!

Einen tollen Tag wünsch ich euch.

Grüßle von Trin, die 100 m über dem Boden schwebt  disco disco :happy:
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marie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #21 - 19.06.2004 um 22:37:13
 
Zitat:
Der einzige Wermutstropfen ist nur der Zusatz:
"Selbständige Erwerbstätigkeit und vergleichbare unselbständige Erwerbstätigkeit nicht gestattet"




Fragezeichen  Fragezeichen  Fragezeichen

Den ersten Teil hat mein Mann auch in seiner AE stehen, aber der zweite...was bedeutet denn "vergleichbar unselbstständig"??

..also nur unselbstständig (Arbeitnehmer...das ist mir noch klar  grin [beifall=beifall.gif] ), aber "vergleichbar blabla"?

Schockiert/Erstauntm Gruß Marie
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Doc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #22 - 20.06.2004 um 17:06:56
 
Unselbständige Erwerbstätigkeit = arbeiten für einen Arbeitgeber (Abhängigkeitsverhältnis)

Selbständige Erwerbstätigkeit = Arbeiten als Arbeitgeber oder eben als Gewerbetreibender (unabhängig)

Vergleichbar unselbständige Erwerbstätigkeit = arbeiten wie ein Arbeitgeber, aber tatsächlich als Arbeitnehmer =>

z.B.: Prokurist, der darf Entscheidungen treffen und Verhandlungen führen wie der Arbeitgeber selbst, steht aber in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Chef bzw. Unternehmen

Doc  grin
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marie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #23 - 20.06.2004 um 17:38:02
 
Ah so...

:gähn:

Das ist doch nicht ein allzu großer Wermutstropfen Trine Zwinkernd
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Trinnity
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #24 - 21.06.2004 um 09:09:41
 
Huhu,

hüülffeee, man o man, vor lauter "über dem Boden schweben"  habe ich was durcheinander gebracht und falsch verstanden:  kopfhau

Habe den Zusatz so verstanden, dass Schatzi gar net arbeiten darf (sprich von vornherein ein "Arbeitsverbot")  Smiley

Okay, ich habs jetzedle verstanden, aber denoch müßte vor einer Beschäftigung eine "Arbeitsmarktprüfung" ergehen, die in den meisten Fällen dann doch negativ ausfällt (kenn des von meinem ersten Mann), aber  Lippen versiegelt...no comment.

Sollte das Zuwanderungsgesetz irgendwanneinmal zufälligerweise beschlossen werden, eröffnen sich ihm dann neue Chancen dadurch, dass er ein "Dipl-Ing" (Univ. Belgrad) ist?

Grüßle und danke euch für eure Begriffserklärungen!

Schönen Tag,
Trin
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Verlieren kann man immer.&&Aber wer nicht kämpft hat bereits verloren.
 
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marie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #25 - 21.06.2004 um 14:06:15
 
Trinnity! Nein - du liegst schon wieder verkehrt  Zunge ...ihr seid doch verheiratet...er erhält die Arbeitserlaubnis direkt ohne eine vorige Überprüfung des Amarktes  :happy:

Also ab zur ArbeitsAGENTUR und Kopie der AE, der Heiratsurkunde und deines Personalausweises mitnehmen und beantragen.

Grüße Marie



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Trinnity
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #26 - 21.06.2004 um 14:37:27
 
Ähmmmm..hatte ich schon erwähnt, dass ich keinen deutschen Pass habe?  Augenrollen
Habe die serbische Staatsangehörigkeit mit Aufenthaltsberechtigung.

Ach menno, steh ich nun vor lauter Liebeswahn total auf dem Schlauch?  ???
Sach mal  Fragezeichen

Grüßle,
Trin
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marie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #27 - 21.06.2004 um 17:41:10
 
Hey Trine! Wir sind von der Abstammung her Nachbarn! Na ja, eigentlich aus dem gleichen Land....

Ich habe angenommen, dass du Deutsche bist  kopfhau - das hatte ich wohl nicht gelesen als du es anders erwähnt hattest. Schade wegen der Aelaubnis, dann klappt es wohl eher nicht...

Das ist wirklich verdammt schwer ohne bzw. wenn der Posten erst frei gestellt werden muß...Ist das denn eigentlich ein Dauerzustand? Oder kann man unter bestimmten Voraussetzungen irgendwann die endgültige Aerlaubnis erhalten?

Gruß
Marie

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marie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #28 - 21.06.2004 um 17:46:22
 
P.S: Liebeswahn :rotsmilie: ? Total !!

Total auf dem Schlauch? Nööö



[fahne=fahne.gif]       Zunge
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Trinnity
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #29 - 23.06.2004 um 11:29:42
 
Huhu Nachbarin  disco
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