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Gültigkeit Besuchsvisum (Gelesen: 10.512 mal)
Trinnity
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Gültigkeit Besuchsvisum
28.05.2004 um 08:30:47
 
Mein Schatz ist mittlerweile zum dritten Mal mit einem Schengenvisum bei mir  :happy:

Jetzt haben wir aber einen komischen Fall, was seine Visagültigkeit betrifft:

An der Stelle bei "von..... bis" steht eine Gültigkeit von 22.05.2004 bis 20.06.2004 , sprich: 30 Tage

Aber hingegen an der Stelle mit der Gesamtgültigkeit steht : 15 Tage.

Was ist ausschlaggebend, und ist das hier so zu verstehen, dass er innerhalb der angegebenen 30 Tage die 15 Tage noch ausschöpfen darf?

Könnte mir da jemand weiterhelfen?  ???

Möchte ja nicht, dass er unwissentlich länger da bleibt als erlaubt und an der Grenze Bekanntschaft mit den Herren in grün macht  cry:

Soll ja alles ordnungsgemäß ablaufen.

Danke im voraus!

Grüßle aus dem sonnigen Stuggi  disco
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Nicator
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
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Antwort #1 - 28.05.2004 um 08:51:59
 
Zitat:
Mein Schatz ist mittlerweile zum dritten Mal mit einem Schengenvisum bei mir  :happy:

Jetzt haben wir aber einen komischen Fall, was seine Visagültigkeit betrifft:

An der Stelle bei "von..... bis" steht eine Gültigkeit von 22.05.2004 bis 20.06.2004 , sprich: 30 Tage

Aber hingegen an der Stelle mit der Gesamtgültigkeit steht : 15 Tage.

Was ist ausschlaggebend, und ist das hier so zu verstehen, dass er innerhalb der angegebenen 30 Tage die 15 Tage noch ausschöpfen darf?

Könnte mir da jemand weiterhelfen?  ???

Möchte ja nicht, dass er unwissentlich länger da bleibt als erlaubt und an der Grenze Bekanntschaft mit den Herren in grün macht  cry:

Soll ja alles ordnungsgemäß ablaufen.

Danke im voraus!

Grüßle aus dem sonnigen Stuggi  disco


Hallo Trinnity!

Ja, Du scheinst das schon richtig verstanden zu haben.
Dein "Schatz" darf in dem Zeitraum vom 22.05. bis 20.06. 15 Tage bei Dir verweilen.
Ggf. ist es ja möglich das Visum verlängern zu lassen, wenn dieser Zeitraum, warum auch immer "zu kurz" ist.
Müsst Ihr mal mit der für Euch zuständigen Ausländerbehörde sprechen.

Ebenfalls sonnige Grüsse

Nicator
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Trinnity
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Beiträge: 67

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 28.05.2004 um 13:52:28
 
Hallo Nicator,

und unter welchen "Umständen" kann man das Visum verlängern lassen?  Augenrollen

Grüßle  Smiley
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #3 - 28.05.2004 um 15:40:23
 
Zitat:
Hallo Nicator,

und unter welchen "Umständen" kann man das Visum verlängern lassen?  Augenrollen

Grüßle  Smiley



Hi,
schau zu dem Thema doch mal in die FAQ (Button oben).
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 28.05.2004 um 17:20:24
 
Hallo Beispiel (der mir tasächlich letzes wekend passierte)

Bekannte hatte auf Mo Rückflug mit aifrance nach Nigeria (port harcourt) geplant gebucht und Visum bis Montag.Am Sonntag rief die Airline und und teilte mit Rückflug erst am Mittwoch möglich.
Jede ALB in ganz Schengen Land kann in so einem Fall das Visum verlängern.
Zuständig ist die ALB an dem Ort wod er gast sich aufhält.
Eigentlich ist die Verlängerung dann kein Schengen Visum mehr sondern "nur" ein nationales Visum des verlängernden Staates.
In dem hier vorliegenden Fall hat die ALB die Verlängerung mit dem Zusatz versehen (Gültig auch für F)Dies deshalb da durch die Flugverschiebung in paris am mittwoch 18 std. Aufenhalt sein werden.

Zum Schluss: Inzwischen längst wieder Gesund und mit einer von Airfrance bezahlten Übernachtung in Paris (Flug verzögerte sich dann nochmal einen Tag)zurück in Nigeria.

Gruss peku
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Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #5 - 29.05.2004 um 08:27:10
 
Hallo Trinnity,

am besten Du versuchst es mit der Wahrheit ohne auf
irgendwelche abenteuerliche Konstruktionen zurueckzugreifen. Gehst mit Deinem Freund zur ALB
und bittest um Verlaengerung des Visums, nimm
Meldebescheinigung mit. Einkommensnachweis,
Verlaengerung der KV und dann kommt es darauf an
wie die ALB diesen fall einschaetzt sie werden Euch einige Fragen stellen z.B. wieso wurde Visum nicht gleich fuer laengeren Zeitraum beantragt, ist eine
Heirat geplant etc. Ist Ermessensensentscheidung
der ALB sie kann muss aber nicht.


Gruesse

hartmut
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Berthold
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
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Antwort #6 - 02.06.2004 um 10:26:23
 

Hallo;

der Sachverhalt von Peku  klingt sehr abenteuerlich. Das Visum ist gültig bis Montag und der Rückflug ist am Mittwoch!
Die ALB hat den Zusatz angebracht: „Frankreich“
Auch mit dem Zusatz ist das Visum nicht mehr gültig, da der Bezugszeitraum angelaufen ist  ( Montag ).
Abgesehen von der nicht durch Gesetz abgedeckten Vorgehensweise des Ausländeramtes.
Die Antwort von H. Krentz kann man sich voll anschließen

Gruß Berthold
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Andreas78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 02.06.2004 um 11:51:12
 
Zitat:
Hallo;

der Sachverhalt von Peku  klingt sehr abenteuerlich. Das Visum ist gültig bis Montag und der Rückflug ist am Mittwoch!
Die ALB hat den Zusatz angebracht: „Frankreich“
Auch mit dem Zusatz ist das Visum nicht mehr gültig, da der Bezugszeitraum angelaufen ist  ( Montag ).
Abgesehen von der nicht durch Gesetz abgedeckten Vorgehensweise des Ausländeramtes.
Die Antwort von H. Krentz kann man sich voll anschließen

Gruß Berthold


Am 23. Mai ist am Pariser Flughafen CDG das Terminal 2E eingestürzt, das ist ein abenteuerlicher Sachverhalt.  Smiley
Da sind dann wohl einige Flüge ausgefallen.
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 02.06.2004 um 18:38:21
 
hallo zusammen,

wie üblich mal wieder was eggen peku gelabert obwohl nichts davon versatnden.PASST SCHON Smiley

In der tat wurde der geplante Heimfluig wegen diesem unglück verschoben und das Visum verlängert.Da die Vrlängerung eigentlich nur für DE gilt hat ein Sachbearbeiter aus logischen Gründen noch gültig auch für F reingemacht.Warum weis ich nixcht.Aber es war so.

Damit ist gezeigt das es durchaus Gründe gibt ein Visum zu verlängern und dies dann auch geht
gruss peku

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Ralf
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Antwort #9 - 03.06.2004 um 12:01:50
 
Zitat:
Damit ist gezeigt das es durchaus Gründe gibt ein Visum zu verlängern und dies dann auch geht

Klar, bei so einem Fall von höherer Gewalt geht so manches, was im Normalfall ausgeschlossen ist.
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Trinnity
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #10 - 04.06.2004 um 08:31:56
 
Hallöchen  :happy: :happy:

sodele jetzt wird es ernst: mein Schatzi und ich haben nächste Woche einen Termin zur Eheschließung im Konsulat.
Heirat war sowieso für Juli geplant, jetzt haben wir das ein wenig vorgezogen.

Da sein Visum am Samstag ausläuft waren wir gestern bei der AB und haben eine Bestätigung vom Konsulat vorgelegt, und da hat er zwar keine Verlängerung bekommen (da er die 90 Tage schon so ziemlich ausgeschöpft hat), der SB hat ihm aber bis eine Woche nach der Eheschließung eine Grenzübertrittsbescheinigung ausgestellt.
Er sagte, dass mein Verlobter dann halt ausreisen müßte, wenn es nicht zur Eheschließung kommen sollte.

Nach der Heirat sollen wir mit allen erforderlichen Unterlagen bei der AB erscheinen und einer Aufenthaltserlaubnis stünde nichts im Wege, die könne bei vollständigen Dokumenten gleich erteilt werden  :happy:
Er müßte nicht mal mehr ausreisen wegen Antrag auf Familienzusammenführung.

Ist dat schee ...
Hatte schon schlaflose Nächte, weil ich befürchtete ab Samstag schon wieder getrennt von ihm zu sein.

Ich muß immer wieder feststellen, wie menschlich und verständnisvoll die AB in meiner Stadt ist.

Und natürlich gilt der alte Spruch: Wie man in den Wald hineinruft .....
Wir haben dem SB alles erklärt und er zeigte sich sehr verständnisvoll... [beifall=beifall.gif]

Sodele muß noch was arbeiten, wenns mir denn gelingt, ich könnte die ganze Welt umarmen !

Grüßle aus dem Schwabenländle,

Trin  Smiley

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Trinnity
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #11 - 15.06.2004 um 15:01:42
 
Möchte net zu denen gehören, die nur fragen und dann keine Rückmeldung geben:

Sodele, nun ist es amtlich:
Mein Schatz und ich haben letzte Woche geheiratet  disco disco :happy:

Am Donnerstag haben wir einen Termin bei der ABH, Unterlagen für den Antrag auf AE haben wir alle zusammen, und telefonisch sagte man mir, dass mein Mann nach Überprüfung der Voraussetzungen die AE gleich bekommen kann.
Dat is so scheee  :happy:

Ich werde weiter informieren (wenn's denn gewünscht ist?)

Grüßle,
Trin

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Ralf
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Antwort #12 - 15.06.2004 um 15:42:03
 
Na dann erst mal Glückwunsch! [beifall=beifall.gif]

blumenstrauss blumenstrauss blumenstrauss

Hoffentlich habt ihr auch ordentlich gefeiert !

Band :kippen: :koch: :beer  disco

Das hier: Zitat:
Status : Verlobt
kannst du ja dann auch mal bei Gelegenheit ändern.  lachen
Zitat:
Ich werde weiter informieren (wenn's denn gewünscht ist?)

Klar ist das gewünscht, wir wollen hier schließlich nicht immer nur von Problemen lesen.
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marie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Na also...Glückwunsch!!!
Antwort #13 - 15.06.2004 um 16:42:05
 
sensationell            laola   


Ich weiß noch wie ich mich gefühlt habe als es denn endlich soweit war und wir alle bürokratischen Hürden überwunden hatten. Ich habe Tagelang gestrahlt wie ein Honigkuchenpferd,  ich war regelrecht am Schweben - so leicht fühlte ich mich, als wären tausende von Steinbrocken von mir abgefallen. Mit anderen Worten; kann deine Erleichterung richtig mitfühlen und wünsche alles alles erdenklich Gute!!

Lieber Gruß
Marie 

                                                     
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Trinnity
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #14 - 16.06.2004 um 08:40:10
 
Hallöchen,

danke für die lieben Glückwünsche  disco

Ja, ich fühle mich wirklich total losgelöst, habe meinen Schatzi bei mir, der jetzt kräftig deutsch lernt und dauernd so "komische" Sätze wie : Die Bank ist gleich da vorne recht ... oder    Mike Smith, ein Geschäftsmann aus Atlanta kommt am Frankfurter Flughafen an  wiederholt  ROFL lachen

Ich werde euch auf dem Laufenden halten!

Grüßle und schönen Tag wünsch ich euch allen!
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