Hi AM,
dankeschoen, dass Du Dir die Muehe gemacht hast, so ins Detail zu gehen.
Sehr schade, dass Du diese schlechten Erfahrungen machen musstest.
Du hattest es also demnach sehr wahrscheinlich mit einer der sogenannten Ortskraefte zu tun, die nicht entscheidungs- oder unterschriftsbefugt in Visaangelegenheiten sind. Schade, dass Du nicht drauf (aufs Nichtbezahlen) bestanden hast, eigentlich haettest Du doch ein entsprechendes Schreiben der Gastuni mit dem entsprechenden Zusatz ueber die Gebuehrenbefreiung vorlegen muessen, wurde das ignoriert?
Wie auch immer, diesen Missstand der faelschlichen Gebuehrenannahme und dann Nicht-wieder-Auszahlung (der ja in der Tat nicht klein ist, wenn das immer wieder vorkam) solltet ihr = die betroffenen Gastwissenschaftler vielleicht doch mal oeffentlich monieren per Sammelschreiben bei der Botschaft, an den Botschafter oder Leiter der Konsularabteilung direkt etcetc.
Die Gebuehrenfreiheit in dem Fall ist keine spezielle deutsch-russische Vereinbarung, sondern eine generelle policy der deutschen Regierung gegenueber allen Gastwissenschaftlern, egal woher.
Das deutsche Aussenministerium entsendet speziell ausgebildete Beamte und Angestellte ins Ausland, und gerade in Laendern mit hohem Visaaufkommen werden dann vor Ort sogenannte Ortskraefte eingestellt, u.a. aus Kosten- wie auch sprachlichen Gruenden. Das koennen Einheimische, aber auch dort lebende Deutsche sein, die nicht die den entsandten Mitarbeitern zugestandenen Sicherheits-, Entscheidungs-, Unterschriftsbefugnisse etc. haben.
Man sollte definitiv entsprechende Beschwerden an das Auswaertige Amt oder eben die Botschaft richten, wenn etwas voellig falsch laeuft. Aber nicht, wenn man wie alle anderen auch behandelt wird, und zwar nicht schlecht oder schikanoes, sondern eben nur nicht besonders!
Die Sache mit dem Antrag, hattest Du denn erwartet, dass Dich der Mensch hinterm Schalter erkennt und sagt " Ach der Herr AM, und eilig hat der Arme es, natuerlich muessen Sie den Antrag nicht ausfuellen, wir kennen Sie doch"
Gut, vielleicht haette derjenige sagen koennen, wir haben ja noch einige andere Antrage vom Herrn AM, daraus gehen seine Reisen ja hervor - aber die Regel ist nun mal, Visumantrag ist Visumantrag, Angaben muessen gemacht werden.
Das muss ich bei allen Antraegen fuer meinen Ehemann auch so machen! Weil Du auf den letzten Druecker kommst, muessen die ne Ausnahme machen?
Stell Dir vor, es waere bei Deiner Ausreise nicht alles so glatt gegangen. Weil jemand genauer hingeschaut haette vielleicht ,und keinen "guten Tag" gehabt haette. Und gesagt haette, die
AE ist in einem ungueltigen Pass, mithin fuer uns ungueltig, nix mit Ausreise. Schon vorgekommen, glaub mir.
Wenn es dann naemlich irgendein Problem gegeben haette, waere die Botschaft umgekehrt wieder schuld gewesen, weil sie keine Ahnung gehabt haetten und Dich einfach so haben reisen lassen.....
Oder?
AM, ich will hier sicher niemanden "schuetzen" oder in Schutz nehmen, mir wird nur immer zuviel hier auf den deutschen Auslandsvertretungen rumgehackt.
Wie unverschaemt, dass die dies und jenes verlangen, wie arrogant und rassistisch die sind, wie konnten die das einem denn nicht vorher sagen, jetzt hat man die teure
VE inkl.
KV fuer 90 Tage und kann nix damit anfangen und blahblahblah.
Ich moechte gerne auch mal die andere Seite des Schalters zu Wort kommen lassen.
Es herrscht hier halt diese typische "Erstweltler" ( nicht nur deutsch, aber ziemlich deutsch) Anspruchs-Grundeinstellung, nix fuer ungut.
Anja