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1. schengen-visum fuer russ. sb nur fuer 1 monat? (Gelesen: 4.728 mal)
cookieey
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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27.05.2004 um 14:08:49
 
hallo zusammen,

ist es normal, dass russische staatsbuerger das erste erteilte schengen-visum nur fuer 1 monat bekommen?
hat jemand aehnliche erfahrungen gemacht?

Rene Smiley
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AM
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #1 - 27.05.2004 um 16:43:08
 
Die Dauer des Visums entspricht dem Zweck der Reise, der normalerweise durch den Einladungsbrief defeniert wird. Es ist nicht ueblich, dass das Visum fuer eine laengere Zeit auszustellen, als das aus dem Einladungsbrief folgt.
Wenn das ein Privatbesuch ist und du selber die Person einlaedst, kannst du sie bis zur 3 Monaten einladen. Da kann aber dein Einkommen oder die Zahlungsfaehigkeit des Reisenden eine Rolle spielen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #2 - 27.05.2004 um 20:01:36
 
verpflichtungserklaerung, krankenversicherung, visumsantrag...alles fuer drei monate beantragt.
visum trotzdem nur fuer ein monat moeglich.
siehe auch: http://aktuell.ru/forum/viewtopic.php?t=950
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AM
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 27.05.2004 um 20:52:21
 
Zitat:
verpflichtungserklaerung, krankenversicherung, visumsantrag...alles fuer drei monate beantragt.
visum trotzdem nur fuer ein monat moeglich.
siehe auch: http://aktuell.ru/forum/viewtopic.php?t=950


Na ja, hoestwahrscheinlich hat die Auslandsvertretung in diesem Fall eine Ermessensentscheidung zu treffen. Und da eure Situation vaerdaechtig aussieht (eine unbekannte Frau, sofort fuer 3 Monate, du hast fuer sie VE ausgestellt und sie kann die eigenen Mittel wahrscheinlich nicht nachweisen), haben sie so entschieden. Was natuerlich Wilkuer ist. Man sollte sich besser vorbereiten. Wahrscheinlich einen billigen Deutschkurs fuer 3 Monate buchen und das auch als zusaetzliches Reiseziel angeben.
Nach meiner Erfahrung arbeiten in Deutschlansvertretungen inkompetente (geben sich nicht die Muehe zu wissen, welche Papiere in Russland fuer die Ausreise am Flughafen benoetig sind, obwohl es ausreichen wuerde nur beim Flughafen anzurufen. Nehmen Geld fuer das Visum, wenn sie das eigentlich wegen der Zwischenstaatlichen Abkommen nicht machen sollen. Nehmen, sagen: sie werden erkuendigen, und geben nicht zuerueck. Das naechste Mal unter Druck gesetzt nehmen sie das Geld nicht) und haemische Leute (wenn jemand mir nicht glaubt, koennte ich das naechste Mal ein typishes Gespreach aufzeichnen, oder mindestens protokollieren. Bis jetzt war ich zu faul, eine entsprechende Klage in BMI einzureichen) .
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carlosCB
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 27.05.2004 um 21:30:25
 
also die miesten "Erstvisa" werden für 40 Tage ausgestellt. Mehr habe ich noch nie hinbekommen...
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Gruß &&CarlosCB
 
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AM
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 27.05.2004 um 22:42:09
 
Zitat:
also die miesten "Erstvisa" werden für 40 Tage ausgestellt. Mehr habe ich noch nie hinbekommen...

Vielles haengt vom Besuchszweck ab. Ich hatte das erste Schengenvisum (fuer Deutschland) fuer 3 Monate. Denke auch wenn, meine Verwandte und ihre Freunde zur mir nicht fuer einen Monat sondern fuer drei gekommen waeren, waere es auch kein Problem gewesen.
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Anjalein
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
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Antwort #6 - 28.05.2004 um 01:17:40
 
Zitat:
Na ja, hoestwahrscheinlich hat die Auslandsvertretung
Nach meiner Erfahrung arbeiten in Deutschlansvertretungen inkompetente (geben sich nicht die Muehe zu wissen, welche Papiere in Russland fuer die Ausreise am Flughafen benoetig sind, obwohl es ausreichen wuerde nur beim Flughafen anzurufen. Nehmen Geld fuer das Visum, wenn sie das eigentlich wegen der Zwischenstaatlichen Abkommen nicht machen sollen. Nehmen, sagen: sie werden erkuendigen, und geben nicht zuerueck. Das naechste Mal unter Druck gesetzt nehmen sie das Geld nicht) und haemische Leute (wenn jemand mir nicht glaubt, koennte ich das naechste Mal ein typishes Gespreach aufzeichnen, oder mindestens protokollieren. Bis jetzt war ich zu faul, eine entsprechende Klage in BMI einzureichen) .


Lieber AM,

Klagen wolltest Du im BMI worauf genau? Du meinst, eine Beschwerde ueber die deutschen Vertretungen einreichen? Das dann doch besser beim Auswaertigen Amt, das ist das zustaendige Bundesministerium. Und Klage, na ich weiss nicht...vielleicht eher eine Dienstaufsichtsbeschwerde? Und wogegen, gegen eine sogenannte Ortskraft, meistens der erste, manchmal einzige Kontakt mit Visumantragstellern? Oder gegen entsandte Bundesbeamte? Und warum, weil die sich nicht mit russischen Ausreiseregeln auskennen (die im Zweifel irrelevant sind fuer die Frage der Visumausstellung und in den Verantwortungsbereich des Reisenden fallen)?  Fragen ueber Fragen...

Gebuehren werden grundsaetzlich und schengenweit bei der Antragstellung  angenommen (ich wuesste nicht , dass es da eine zwischenstaatliche Vereinbarung gibt??); bei Ablehnung des Antrags wird die Haelfte der Gebuehr als Bearbeitungsgebuehr einbehalten, die andere Haelfte wieder ausgezahlt.  Oer was fuer Zahlungen meinst Du?

Ist vielleicht Terminologie-Hickhack, aber bei der so gerne zornig zitierten "Willkuer" handelt es sich in der Tat um ein (pflichtgemaesses) Ermessen des zustaendigen Beamten.
Leider wird das Ermessen von vielen nicht akzeptiert - wohl auch weil es leider manchmal missbraucht wird.

Im Fall von Cookiey , zumindest so, wie er sich im Ru-Forum nachvollziehen laesst, handelt es sich um eine Erstbeantragung.
In der Tat liegt die Entscheidung ueber das Visum, Ausstellung, Dauer etc., allein beim zustaendigen Bearbeiter, so hart das auch zu akzeptieren ist.

Man sollte vielleicht mal diese Anspruchshaltung runterschrauben, ein RECHT auf ein Visum fuer seine Freundin zu haben, nur weil man die Dokumente alle (und dann auch noch fuer 90 tage gueltig) beigebracht hat.
Leider gibt es in visaintensiven Laendern wie der Russischen Foeration etc. enorm hohe Missbrauchquoten - was dann schnell zu Pauschalisierungen i.S.v. "ledig, jung, kein Rueckkehrwille, keine Mittel"  fuehrt - eben weil genau das bei einem sehr hohen Prozentsatz stimmt.
Deswegen muss man sich nicht gleich persoenlich beleidigt fuehlen.
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Seize the day.
 
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Trinnity
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #7 - 28.05.2004 um 08:18:36
 
Mein Schatzi hat Anfang des Jahres sein erstes Schengenvisum gleich für 60 Tage bekommen (danke an die deutsche Botschaft in Belgrad  Smiley       )

:happy:
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Verlieren kann man immer.&&Aber wer nicht kämpft hat bereits verloren.
 
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AM
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #8 - 28.05.2004 um 12:38:23
 
Zitat:
Lieber AM,
......



Hi Anjalein,

Du hast meine Vorwuerfe gegen deutsche Vertretungen in Russland nicht ganz verstanden (vielleicht habe ich schlecht erklaert). Deswegen erklaere ich detaliert die Einzelfaelle, die ich hatte.

1) Ich musste nach D als Gastwissenschaftler. Es gibt (und gab damals) eine zwischenstaatliche Vereinbarung, dass in diesem Fall das Geld vom Antragssteller nicht genommen wird. Merke auch: deutsche Gastwissenschaftler sollten auch kein Geld zahlen. Wenn du mooechtest, kann ich dir wahrscheinliche die Zitaten auf entsprechende Dokumente finden. Die Situation war so: ich habe das im Konsulat erwaehnt als sie von mir Geld nehmen wollten. Nach kurzem Gespraech hat der (hoechstwahrscheinlich russische) Mitarbeiter gesagt, ich solle das Geld geben und wenn ich das nicht zahlen brauche, geben sie das Geld zurueck. Bei der Rueckgabe des Passes habe ich das Geld natuerlich nicht gesehen. Und diese Rueckgabe ist so formell organisiert, dass man nicht fragen darf. Da kriege ich eingentlich gegenueber dem Beamten einen entsprechenden Verdacht oder sage, dass er inkompetent war, weil solche Situation in einer grossen Stadt mehr al 100 Mal pro Monat vorkommyt. Das naechste Mal musste ich auf den Beamten drucken und mit ihm streiten, um das Geld nicht zu zahlen. Die Erfahrungen von meinen bekannten Wissenschaftlern waren sehr aehnlich. Wenn du mir sagtst, dass es Kleinigkeit ist, wuerde ich mit dir einverstanden. Ich habe mit ihnen auch nicht immer gestritten. Aber Inkompetenz Vorwurf wuerde ich nicht ausrauemen koennen.

2) Das zweite Mal musste ich den Pass in Russland wechseln. Ich hatte in dem alten von russischen Behoerden ungueltig gemachten Pass eine AE. Ich wollte mit dem neuen Pass und AE im alten jetzt ungueltigen Pass  nach Deutschland zurueck reisen. Bundesgrenzschutz hat mir gesagt, dass ich bei der Einreise in Deutschland keine Probleme kriege. Soweit so gut. Ich war dumm noch mal bei dem Konsulat zu fragen. Und da haben sie mir gesagt, dass ich wahrscheinlich Probleme bei der Ausreise von Russland kriegen koenne. Ich habe gefragt: was soll ich machen. Die Antwort: wissen wir nicht. Sie haben Scheisse gebaut.
Ich musste in zwei Tagen abreisen. Da habe ich gefragt, was man in solcher Situation macht (ich haben den laufenden Arbeitsvertrag) und ob sie mir helfen koennten. Die Antwort war: In einer solchen situation stemplen sie ein Visum  aber in meiner Zeit gibt es zu wenig Zeit. Ich sei aber ein Idiot (nicht wortlich), weil ich zu Hause sitze und das Problem nicht loese. Ich habe gefragt ob sie fur mich eine Ausnahme machen koennten und das Visum schneller erstellen (ich habe laufende AE !!!). Sie haben gesagt, dass keine Ausnahme und die wahrscheinlich, dass sie es in dieser Zeit machen sehr gering sei. Beim Ankommen haben sie mich gezwungen (auch mit Fluchen) die ganze Ankete auszuefuellen, obwohl in meinem Fall an manchen Stellen Bloedsinn gefragt wird: ''Beschreiben sie alle ihre Reisen nach D in letzten 5 Jahren", und ich oeffensichtlich in Zeitnot stand. Ja ich habe ungefaehr 15 hin und hier in dieser Zeit gereist und das waren die Reisen von D nach Russland (jeweils fur 10-20 Tage) und nicht umgekehrt. Nein, ich sollte alles sowieso ausfuellen. Wie - ist mein Problem.
Das Geld fuer Visum wollten sie sowieso nehmen.

Da habe ich ueberlegt und das alles nicht gemacht. In zwei Tagen hatte ich keine Probleme and der russischen Grenze. Die russischen Grenzbeamten und Flughafenverantwortlichen haben mir auch gesagt, dass mein Fall GEWOEHNLICH ist und das in diesem Fall keine Probleme gibt.

Ich vermute, dass du auch bei einer D Vertretung arbeitest und deswegen versucht diese Leute zu schutzen: "sie sollen nichts wissen", auch wenn es mit ihren Aufgaben praktischen unmittelbar verbunden ist. Nein sie durfen weiter in ihren Kaefigen Leben und D bei ihrer Representationsaufgabe schaden. Und die Mitarbeiter sind eingenlich, wie ich verstehe, meistens angestellte Russen. Auch wenn du meinst, sie arbeiten normal, wuerde ich behaupten, dass Kritik dem deutschen Staat nutzen wird, wenn auf sie entsprechen reagiert wird. Ja ich habe Aussenminesterium und nicht BMI gemeint, sorry.

Wenn sie mit deutschen Wissenschaftlern sprechen, dann klagen sie auch, dass sie nicht richtig und unfreundlich z.B. an der russischen Grenze von russischen Beamten behandelt werden (das koennte auch war sein, und ich finde man solle dagegen kaempfen, um das Image des Landes zu verbessern). Und dann sagt man Willkuer, Korruption usw.

Ich wuerde auch anmerken, dass ich auch von Vertretungen von anderen Laendern Erfahrungen gemacht habe und sie waren viel positiver. Im  daenischen Konsulat z.B. wuerde ich gerne  auch zum Spass erscheinen Smiley

Der Rat zu Leuten, die das Visum bekommen: selber je mehr desto besser ueber die Prozedur und Bestimmungen rausfinden und sich mit ein Paar Moeglcihkeiten absicheren (Spachkurs usw.). Die Inkompenenz und deswegen falsche Entscheidungen koennen durchaus vorkommen.
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Anjalein
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Antwort #9 - 29.05.2004 um 01:50:59
 
Hi AM,

dankeschoen, dass Du Dir die Muehe gemacht hast, so ins Detail zu gehen.
Sehr schade, dass Du diese schlechten Erfahrungen machen musstest.

Du hattest es also demnach sehr wahrscheinlich mit einer der sogenannten Ortskraefte zu tun, die nicht entscheidungs- oder unterschriftsbefugt in Visaangelegenheiten sind. Schade, dass Du nicht drauf (aufs Nichtbezahlen) bestanden hast,  eigentlich haettest Du doch ein entsprechendes Schreiben der Gastuni mit dem entsprechenden Zusatz ueber die Gebuehrenbefreiung vorlegen muessen, wurde das ignoriert?

Wie auch immer, diesen Missstand der faelschlichen Gebuehrenannahme und dann Nicht-wieder-Auszahlung (der ja in der Tat nicht klein ist, wenn das immer wieder vorkam) solltet ihr = die betroffenen Gastwissenschaftler vielleicht doch mal oeffentlich monieren per Sammelschreiben bei der Botschaft, an den Botschafter oder Leiter der Konsularabteilung direkt etcetc. 

Die Gebuehrenfreiheit in dem Fall  ist keine spezielle deutsch-russische Vereinbarung, sondern eine generelle policy der deutschen Regierung gegenueber allen Gastwissenschaftlern, egal woher.

Das deutsche Aussenministerium entsendet speziell ausgebildete Beamte und Angestellte ins Ausland, und gerade in Laendern mit hohem Visaaufkommen werden dann vor Ort sogenannte Ortskraefte eingestellt, u.a. aus Kosten- wie auch sprachlichen Gruenden. Das koennen Einheimische, aber auch dort lebende Deutsche sein, die nicht die den entsandten Mitarbeitern zugestandenen Sicherheits-, Entscheidungs-, Unterschriftsbefugnisse etc. haben.
Man sollte definitiv entsprechende Beschwerden an das Auswaertige Amt oder eben die Botschaft richten, wenn etwas voellig falsch laeuft. Aber nicht, wenn man wie alle anderen auch behandelt wird, und zwar nicht schlecht oder schikanoes, sondern eben nur nicht besonders!

Die Sache mit dem Antrag, hattest Du denn erwartet, dass Dich der Mensch hinterm Schalter erkennt und sagt " Ach der Herr AM, und eilig hat der Arme es, natuerlich muessen Sie den Antrag nicht ausfuellen, wir kennen Sie doch" 
Gut, vielleicht haette derjenige sagen koennen, wir haben ja noch einige andere Antrage vom Herrn AM, daraus gehen seine Reisen ja hervor - aber die Regel ist nun mal,   Visumantrag ist Visumantrag,  Angaben muessen gemacht werden.
Das muss ich bei allen Antraegen fuer meinen Ehemann auch so machen! Weil Du auf den letzten Druecker kommst, muessen die ne Ausnahme machen?

Stell Dir vor, es waere bei Deiner Ausreise nicht alles so glatt gegangen. Weil jemand genauer hingeschaut haette vielleicht ,und keinen "guten Tag" gehabt haette. Und gesagt haette, die AE ist in einem ungueltigen Pass, mithin fuer uns ungueltig, nix mit Ausreise. Schon vorgekommen, glaub mir.
Wenn es dann naemlich irgendein Problem gegeben haette, waere die Botschaft umgekehrt wieder schuld gewesen, weil sie keine Ahnung gehabt haetten und Dich einfach so haben reisen lassen..... Augenrollen Oder?

AM, ich will hier sicher niemanden "schuetzen" oder in Schutz nehmen, mir wird nur immer zuviel hier auf den deutschen Auslandsvertretungen rumgehackt.
Wie unverschaemt, dass die dies und jenes verlangen, wie arrogant und rassistisch die sind, wie konnten die das einem denn nicht vorher sagen, jetzt hat man die teure VE inkl. KV fuer 90 Tage und kann nix damit anfangen und blahblahblah.
Ich moechte gerne auch mal die andere Seite des Schalters zu Wort kommen lassen.

Es herrscht hier halt diese typische "Erstweltler" ( nicht nur deutsch, aber ziemlich deutsch) Anspruchs-Grundeinstellung, nix fuer ungut.

Anja
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