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Verdachtsunabhängige Kontrolle etc. (Gelesen: 9.977 mal)
Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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25.05.2004 um 13:56:14
 
grin
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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eishennig
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 24.05.2004 um 14:58:46
 
Hallo Georg,

es wurde ja schon geantwortet, dass weder Deine Frau noch Du selbst zum Mitführen des Ausweises verpflichtet bist. Der Haken ist:
Ihr müsst die Papiere aber auf Verlangen "vorlegen".

In der Regel wird eine Ausweiskopie der Polizei wohl ausreichen, die sie dann über Funk gegenchecken. Sie können aber auch darauf bestehen, das "Original" zu sehen, und mit Euch nach Hause zu den Papieren fahren. Kostet Zeit und ist unangenehm. Insbesondere wenn die Polizisten mit einem beiläufigen "Dürfen wir eintreten...?" schon in der Wohnung stehen. (Dürfen sie eigentlich nicht, ausser man sagt überrumpelt "ja" oder es ist "Gefahr im Verzug" )

Aber die Frage ist ja auch, wann darf die Polizei eigentlich so eine Ausweiskontrolle machen? Wenn man etwas bezeugen kann oder sich verdächtig verhält, o.k.,
aber auch einfach so, ohne jeden Anlass?

Tja, leider, ja: verdachtsunabhängige Kontrollen. Allerdings nicht immer und überall.

Wurde Deine Frau von der normalen (Landes)polizei oder vom Bundesgrenzschutz kontrolliert?
Der BGS darf im 30-50km Grenzraum, auf Autobahnen, im internationalen Zugverkehr und auf Bahnhöfen verdachtsunabhängige Kontrollen machen. Sieht in der Praxis bspw. so aus, dass ein BGSler durch die Zugwaggons stiefelt (gerne auch in Regionalbahnen, von wegen internationaler Zugverkehr) und dann ausschliesslich Reisende mit ausländischem Aussehen / Hautfarbe nach ihrem Ausweis fragt. Finde ich schon diskriminierend.
>
Mit Gesetz vom 22.12.2003 (BGBl 2003 I S. 2770) wurde die Kontrollbefugnis gem. § 22 Ia BGSG (Verdachtsunabhängige Kontrolle) bis zum 30.06.2007 verlängert. Zudem wurde vorgeschrieben, dass die Regelung vor Ablauf zu evaluieren ist.
http://www.westphal-stoppa.de/
>

Wenn man nach einem Grund fragt, warum im ganzen Zug nur der Afrikaner kontrolliert wird, wird meist drumherum geredet oder staatliche Machtvollkommenheit demonstriert: verdachtsunabhängig. Aber gerade für so eine Evaluation wäre es sinnvoll, die Antwort in einem Gedächtnisprotokoll zu notieren, die Dienstnummer oder den Namen des Polizisten dazuzuschreiben und eine Beschwerde an verschiedene Stellen zu schicken. Natürlich nur wenn es einen Grund zur Beschwerde gibt!

Ausserdem, gerade wenn man es wagt, die Kontrolle der Polizei zu hinterfragen, könnte diese die Vorlage der original-Ausweise fordern, siehe oben.

Vom BGS mal abgesehen kann auch die Landespolizei je nach Landesgesetz verdachtsunabhängige Kontrollen machen, bspw. in Berlin an "gefährlichen Orten", die die Polizei auf einer nichtöffentlichen Liste führt. Wie das in NRW ist, weiss ich nicht.

Ich hoffe, ich habe jetzt die Praxis ein bisschen zu schwarz gemalt, aber ich fürchte dass sie in Teilen Ostdeutschlands noch  "dunkler" aussieht...

Gruss,
eishennig
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Doc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #2 - 24.05.2004 um 18:26:57
 
Hallo Georg,

zur rechtlichen Lage ist fast alles gesagt. Ich kann nur noch anführen, dass für Niedersachsen die verdachtsfreie Personenkontrolle landesrechtlich geregelt ist:
§ 12 (6) Nds. SOG:
Zitat:
Die Polizei kann zur Vorsorge für die Verfolgung oder zur Verhütung von Straftaten von erheblicher Bedeutung mit internationalem Bezug jede im öffentlichen Verkehrsraum angetroffene Person kurzzeitig anhalten, befragen und verlangen, daß mitgeführte Ausweispapiere zur Prüfung ausgehändigt werden, sowie mitgeführte Sachen in Augenschein nehmen.


Etwas zur Geschichte dieser Regelungen:
Im Rahmen des Wirksamwerdens des Schengener Durchführungsübereinkommens (
SDÜ
) und insbesondere des
Art. 2 (1) SDÜ
ergab sich eine Kontrolllücke, weil nunmehr an den Binnengrenzen nicht mehr kontrolliert werden konnte, wer sich länderübergreifend illegal in Schengenland aufhält, oder anderweitige Straftaten begeht. Entsprechend musste man den Kontrollinstanzen (insbesondere Landes- und Bundespolizei) eine Möglichkeit einräumen, sich unkontrolliert bewegende Personen stichprobenartig, gefahrenabwehrrechtlich überprüfen zu können. Die Ermächtigung musste sich aber auch auf die wegfallenden Binnengrenzen beziehen. Daher wurde der Passus "mit internationalem Bezug" aufgenommen. Die Eingriffsschwelle wurde aber auch sehr niedrig angesetzt, indem formuliert wurde: "...kann zur Vorsorge für die Verfolgung..."

Grundsätzlich bezieht sich die Eingriffsermächtigung auf jede Person, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Wenn man/frau aber den Begriff "mit internationalem Bezug" und die Geschichte dieser Normen zugrunde legt, sollte jedem klar sein, dass die Kontrolle von "anscheinend" ausländischen Personen eher auf die Tatbestandsmerkmale zutreffen sollte, als Personen, die eher als "anscheinend" deutsch erkannt bzw. gesehen werden.

Von daher sehe ich diese Regelungen nicht als diskriminierend an, weil die Kontrolle eben von der Grenze in das Binnenland verlegt worden ist und mithin dadurch eher ein geringerer Kontrolldruck entstanden sein dürfte.

Noch eine kleine Anmerkung meinerseits aus der Praxis:
Eine Kopie eines Ausweises ist für mich gar nichts, wenn die persönlichen Angaben nicht plausibel sind. Und auch wieder an dieser Stelle: Leider liegt es an den Personen, die den Staat durch Lug und Betrug überstrapazieren, dass andere darunter leiden müssen, indem sie dann intensiver kontrolliert werden sollen oder müssen.

Doc  Augenrollen
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 24.05.2004 um 19:54:26
 
Hi Doc und @all

ich sehe überhaupt kein Problem damit einen Ausweis oder etwas anderes dass mich ausweist mit mir zu führen.Und ich finde dies auch nicht gegenüber Ausländern diskriminierend .

Wenn ich dennoch nichts dabei habe (ich MUSS es ja nicht mit mir führen) und meine Identität unklar ist dann kostet mich dies eben Zeit bis es geklärt ist.

Natürlich hat Doc Recht wer einen Ausweis dabei hat soll ihn auch vorzeigen müssen

gruss peku



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Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #4 - 25.05.2004 um 07:28:43
 
Also mir scheint das mit der moeglichen Diskriminierung
der Auslaender ein bisschen an den Haaren herbeigezogen.
Dass der BGS auch in Regionalbahnen Kontrollen durchfuehrt hat einen ganz einfachen Grund. In der Regel benutzen Auslaender die sich hier illegal aufhalten, oder abgelehnte geduldete Asylbewerber
nicht den teuren ICE um von A nach B zu kommen, sondern kaufen sich ein z.B. ein preiswertes
Bayernticket und fahren dann in einer Kleingruppe
und diese Tickets haben eben nur in Regionalbahnen
oder in den Interreggios Gueltigkeit.
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eishennig
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 25.05.2004 um 12:02:02
 
Einspruch!

Systematische Kontrollen aufgrund dieser "Tatbestandsmerkmale" sind
diskriminierend. Es werden ja gerade nicht alle, egal wie sie aussehen,
kontrolliert und auch nicht nur Ausländer - man kann nämlich eben nicht die
Staatsbürgerschaft einem Menschen ansehen! Es wird also je nach Aussehen
entschieden, ob jemand seinen Ausweis dabei haben "sollte oder müsste". Pech
für die paar Deutschen, die offensichtlich ausländische Elternteile haben
oder fremder Herkunft sind oder einfach undeutsch aussehen. Besonderes Pech,
wenn sie in einer Stadt im Grenzgebiet wohnen, am Hauptbahnhof umsteigen,
auf Autobahnen fahren oder eben mit dem Zug...
Nicht gerade toll, von der Polizei aus der Masse ausgewählt zu werden, wegen
"verdächtigen Aussehens". Und gerade das ist Diskriminierung.
>
Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz:
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse,
seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner
religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt
werden.
>
Daher sollten eigentlich alle Menschen - im Zug oder auf der Strasse oder
sonstwo - kontrolliert werden, oder zumindest müsste klar sein, welche
(rechtsstaatlich akzeptablen) Merkmale zu Kontrollen führen (Fremdsprachen,
Gepäck, Tageszeiten,...). In Wahrheit wird ja nicht verdachtsunabhängig
kontrolliert, sondern die BGS-Beamten sollen bei dem Verdacht, dass jemand
Ausländer sein könne, die Papiere und Einreise überprüfen. Und den Verdacht
"Ausländer zu sein" schöpfen diese leider eben regelmässig aufgrund
rassischer Merkmale.
Der Unterschied zu Grenzkontrollen ist doch wichtig: Dort werden alle
kontrolliert, und es ist auch allen klar, warum kontrolliert wird. Dahingegen
erscheinen diese verdachtsunabhängigen BGS-Kontrollen als willkürlich.
Und dass der Kontrolldruck durch Schengen geringer wurde, denke ich
nicht; er wurde halt verlagert. Der Personalentwicklung des BGS nach
Schengen 1990 hätte eher ein wachsender Kontrolldruck entsprochen...

Hier ist das Polizeigesetz NRW, § 12
http://www.lfd.nrw.de/fachbereich/fach_3_2_29.html

Sorry, wenn ich hier ewig zitiere, aber das folgende zeigt vielleicht noch
etwas anschaulicher was ich meine,

liebe Grüsse,
eishennig

Cem Özdemir:
>
Ich bin beispielsweise der Meinung, daß wir in Deutschland ganz dringend
neben einer Reform des Staatsangehörigkeitsrechtes auch bestimmte
Schutzbestimmungen in Gesetzen benötigen, die auf amerikanischen Erfahrungen
beruhen. In den sechziger Jahren hat man dort gemerkt, daß es die
Äußerlichkeiten sind, die zur Diskriminierung geradezu einladen. Hier steht
jemand, der nun wirklich weiß, wovon er spricht. Wenn ich im Zug sitze und
in Bundesgrenzschutzkontrollen gerate und als einziger kontrolliert werde,
obwohl ich nicht alleine im Zug sitze, und ausschließlich deshalb
kontrolliert werde, weil meine Haarfarbe anders ist. Wenn ich die Beamten
schon aus der Ferne nahen sehe, bemühe ich mich, es ihnen so schwer wie
möglich zu machen, weil ich weiß, daß ich offensichtlich dazu einlade,
kontrolliert zu werden. Ich ziehe meine Schuhe wieder an - es ist eine
anatolische Angewohnheit, mir bei jeder Gelegenheit die Schuhe auszuziehen -
richte meinen Sitz auf, weil ich denke, das macht man hier so, auch wenn man
um 11 Uhr abends im Zug sitzt, lege meine türkische Tageszeitung weg und
hole meine FAZ hervor, damit ich möglichst seriös wirke. Es hilft nichts.
Ich werde trotzdem kontrolliert. Leute sitzen vor mir und werfen Obst umher,
aber keiner von ihnen wird kontrolliert.
http://www.h-quandt-stiftung.de/root/index.php?lang=de&page_id=227
>

>
Aber wie sieht denn die einheimische Bevölkerung aus? Wie Kohl oder Waigel
oder wie Stoiber und Heino? Daß dies in Deutschland nicht so eindeutig klar
ist, mußte der etwas dunkelhäutige, schwarzhaarige CDU-Bundestagsabgeordnete
und jetzige Europa-Abgeordnete Peter Kittelmann auf dem Frankfurter
Flughafen lernen, als er, zurückgekehrt von einer Auslandsreise, nach der
Landung bei der Paßkontrolle von Bundesgrenzschützern mit den Worten aus der
Reihe gewinkt wurde: "Du zeigen Paß! Wo du kommen her?" Und der Berliner
Kultur-Senator Peter Radunski, eher Özal als Stoiber ähnlich, wurde in
Ankara von einem türkischen Polizisten mit einem Fußtritt aus einer
deutschen Delegation entfernt, weil man ihn für einen Türken hielt, der sich
unerlaubterweise eingeschlichen hatte.
http://www.uni-marburg.de/dir/GRUPPEN/interku/ejgr_polizei.html
>
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Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #6 - 25.05.2004 um 12:33:10
 
Sorry Eishennig,

fuer mich ist diese Diskussion so ueberfluessig
wie ein Kropf, es finden Kontrollen statt und BGS und Landespolizei haben sicher gute Gruende fuer diese
und wer nichts zu verbergen hat zeigt seinen Ausweis,
Gestattung, Duldung oder was auch immer vor.
Ich sehe da beim besten Willen nichts was unzumutbar
und diskriminierend waere.
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Andreas78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 25.05.2004 um 13:38:38
 
Was für eine IGNORANZ!

Zitat:
BGS und Landespolizei haben sicher gute Gruende


Zitat:
wer nichts zu verbergen hat


Solches Gedankengut führt direkt in den Überwachungsstaat, und das wars dann mit der Demokratie.
Sorry, aber das mußte jetzt mal sein, nicht wahr Janna?
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Hartmut_Krentz
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Antwort #8 - 25.05.2004 um 14:07:47
 
ROFLBall flachhalten Andreas solche Uebertreibungen
sind gefaehrlich  .
Ich hatte die "Ehre" 2,5 Jahre in einem Ubeerwachungsstaat leben und arbeiten zu duerfen
und davon sind wir in Deutschland auch mit sehr
strengen Ausweiskontrollen Lichtjahre entfernt.

Das wars dann mit der Demokratie motz
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Andreas78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 25.05.2004 um 16:19:19
 
Zitat:
2,5 Jahre in einem Ubeerwachungsstaat leben

11 Jahre  lachen

Hast Du mal Kafka gelesen?
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Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #10 - 25.05.2004 um 16:36:41
 
Jooo habe ich. Kannst Du mir jetzt verraten was dies
mit dem aktuellen Thema zu tun hat????? ???
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Kontrollen und die Art ihrer Durchführung
Antwort #11 - 26.05.2004 um 01:23:32
 
Da ich konkret angesprochen wurde, gebe ich also nun auch meinen Senf dazu:

Kontrollen halte ich für durchaus berechtigt und sinnvoll. Es ist immer die Art und Weise, wie kontrolliert wird.

Wenn ich ausländisch aussehe und von einem Beamten in rudimentärem Deutsch angesprochen werde - siehe Posting von eishenning "Du zeigen Paß! Wo du kommen her?" - empfinde ich das als diskriminierend und beleidigend, weil mir mangelnde Deutschkenntnisse und damit einhergehend (meistens) auch mangelnde Intelligenz unterstellt werden. Viele Ausländer leben hier schon in der 2. Generation und sprechen und schreiben fließend deutsch (manchmal sogar besser als mancher Deutscher).

Und wenn bei Kontrollen ausschließlich alle ausländisch aussehenden Mitbürger kontrolliert und die anderen in Ruhe gelassen werden, finde ich das auch diskriminierend. Demnächst werden die Terroristen sich noch chirurgisch verändern lassen, damit sie deutsch aussehen und nicht kontrolliert werden...
Nur die Frage: Wie sieht man "deutsch" oder "inländisch" aus? (Und wir wollen da doch sicherlich nicht in einen gewissen Zeitabschnitt des vorigen Jahrhunderts zurückfallen ...)

Wenn ein Beamter durch einen Querschnitt der anwesenden Leute, also egal wie sie aussehen, freundlich und in korrektem Deutsch nach den Ausweispapieren fragt, das finde ich in Ordnung.

Also: Auf die Art und Weise der Durchführung kommt es an!

Liebe Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #12 - 26.05.2004 um 01:58:53
 
+

Dem Posting von Janna kann ich nur auf ganzer Breite zustimmen!

Eine kleine Einschränkung gibt es aber doch: Aufgrund meines letzten Postings sind Ausländer (und das muss wohl an einem Geiger-Zähler gemessen werden) eben dennoch einem nicht nur unerheblich größerem Kontrolldruck zu unterziehen, weil es nunmal Gesetze gibt, die nur Ausländer tatbestandsmäßig erfüllen können. Von daher unterfallen sie einer größeren Bandbreite staatlicher Kontrollinstitutionen als Deutsche.

Aber wie Janna schon sagte: Es kommt auf die Art und Weise an, wie die Gesetze auch umgesetzt werden.

Doc  Smiley
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #13 - 28.05.2004 um 18:25:05
 
Hallo Leute,

die Problematik ist schon alt bekannt und wurde auch schon künstlerisch umgesetzt:

Zitat:
Tags darauf trat ich alsdann
Schwer enttäuscht den Heimflug an.
So schloß mein Experiment:
Rätselhafter Orient.
Die Versuche, Land und Leute
Zu studier‘n, war‘n eine Pleite.
Trotz Verkleidung und trotz aller
Listen bin ich aufgefallen,
Überall sofort erkannt
Als ein Mann aus deutschem Land,
Ohne jemals zu versteh‘n,
Wo dran die denn das bloß seh‘n.
Erst in Frankfurt nach der Landung
Kam die wundersame Wandlung.
Als ich mein Gepäck abholte
Und der Zöllner wissen wollte,
Was ich anzumelden hab‘
Und ich nicht gleich Antwort gab,
Sagte mir der Mann vom Zoll
Väterlich und mitleidsvoll:
„Du wohl Türke, nix Bla-Bla,
Neu in Alemania?!“.


aus: Reinhard Mey, Mann aus Alemania, 3 Strophe

Da seid ihr wohl alle baff... grin

Grüße

Blaise
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Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
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Anjalein
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
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Antwort #14 - 29.05.2004 um 02:50:17
 
lachen lachen lachen
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