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Erteilung der Arbeitsghenehmigung durch die BA (Gelesen: 8.659 mal)
Trinnity
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Think positive!


Beiträge: 67

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Erteilung der Arbeitsghenehmigung durch die BA
Antwort #15 - 02.06.2004 um 11:48:10
 
Na das hat doch wunderbar geklappt, wenn's nur an den herbeizuschaffenden Dokumenten liegt, dann ist das doch das geringere Übel.

Ich hätte da allerdings eine Frage, die mich schon lange beschäftigt:

Warum darf der Ehepartner eines Ausländer mit Aufenthaltsberechtigung dann im ersten Jahr nicht zum Lebensunterhalt beitragen?

Sprich: Er will, aber darf nicht arbeiten?  motz

Das ist für mich noch viel, viel ärgerlicher als nur vorzulegende Dokumente.
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Verlieren kann man immer.&&Aber wer nicht kämpft hat bereits verloren.
 
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Erteilung der Arbeitsghenehmigung durch die BA
Antwort #16 - 02.06.2004 um 12:09:17
 
Zitat:
Warum darf der Ehepartner eines Ausländer mit Aufenthaltsberechtigung dann im ersten Jahr nicht zum Lebensunterhalt beitragen?

Darf er doch. Vgl. § 3 Satz 2 ArGV:

Zitat:
Die Wartezeit gilt nicht für Ehegatten, Lebenspartner und Kinder eines Ausländers, der eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Aufenthaltsberechtigung besitzt.


Oder hab ich was übersehn?
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Tim
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Beiträge: 102
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Arbeitsagentur
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Antwort #17 - 02.06.2004 um 12:32:29
 
Also die Wartezeit kann nicht gemeint sein (siehe Beitrag von fons).

Es kann natürlich durchaus sein das eine Arbeitsgenehmigung wegen bevorrechtigter Arbeitnehmer abgelehnt wird.
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