hallo,
wenn ich auf meine zuständige
ABH gehe und dort mit einem beamten über den von meinem mann gestellten antrag auf familienzusammenführung spreche, werde ich sicherlich eine auskunft erhalten.
nur hat mir eine beamtin des deutschen generalkonsulats in der schweiz eröffnet, dass es passieren kann, dass die deutschen behörden bzw meine
ABH darauf bestehen kann, die papiere meines mannes erneut auf dem langwierigen und kostenintensiven verfahrensweg zu prüfen. wie wahrscheinlich ist eine solche verfahrensweise, wenn die papiere meines mannes durch die schweiz bereits erfolgriech überprüft wurden?
und eine zweite frage: welche unterlagen, papiere, etc. sind notwendig um eine
vorabzustimmung eventuell zu erreichen? ich weiß, dass darauf kein rechtsnaspruch besteht, bin mir aber noch nicht im klaren darüber, welcher art die voraussetzungen für eine solche
vorabzustimmung sein müssen.
für eure hilfe bin ich sehr dankbar.