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Rechtschutzversicherung bzgl. Ausländerrechts (Gelesen: 6.144 mal)
kutul
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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16.05.2004 um 20:01:01
 
Hallo,

weißt jemand, ob man eine Rechtschutzversicherung abschließen kann, die auch bzgl. der Ausländerrechtsberatung gültig ist? Ich habe nämlich bei einigen Versicherungsfirmen danach schon vergeblich gefragt!

Würde mich auf Eure Antworten freuen!

danke

Gruß
Kutul
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Hesekiel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #1 - 16.05.2004 um 20:43:56
 
Zitat:
... ob man eine Rechtschutzversicherung abschließen kann, die auch bzgl. der Ausländerrechtsberatung gültig ist? Ich habe nämlich bei einigen Versicherungsfirmen danach schon vergeblich gefragt!


Ist zwar ein anderes Beispiel, aber Verwaltungsrechtschutz ist drin...
http://www.advocard.de/advocard_inter/advocard.nsf/ContentbyKey/TTES-57KMBM-de-p

Grüße, Andi
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AM
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 16.05.2004 um 22:50:29
 
Zitat:
Ist zwar ein anderes Beispiel, aber Verwaltungsrechtschutz ist drin...
http://www.advocard.de/advocard_inter/advocard.nsf/ContentbyKey/TTES-57KMBM-de-p

Grüße, Andi


Ich habe advocard. Vor kurzem hat ABH mir verweigert meiner Frau AE zum Zweck der Familienzusammenfuerung zu geben. Ich dachte, weil es zum Verwaltungsrecht und Familienrecht (Schutz der Familie nach dem Grundgesetz) passen wuerde, koennte ich meine Rechtschutzversicherung benutzen. Ich habe bei advocard angerufen. Mir wurde gesagt, dass die Versicherung KEINE Fragen, die Auslaenderfragen betreffen, deckt. Und das bei beliebiger Versicherungsfirma in Deutschland. Als ich versucht habe, meine Sitaution mit Familienrecht in Verbindung zu bringen, haben sie mir gesagt, dass sie zum Familienrecht nicht gehoert.
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Mick
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Antwort #3 - 16.05.2004 um 23:31:02
 
Zitat:
Mir wurde gesagt, dass die Versicherung KEINE Fragen, die Auslaenderfragen betreffen, deckt. Und das bei beliebiger Versicherungsfirma in Deutschland.


Ist mir auch immer so bestätigt worden. Kenne keinen Betroffenen, der eine Rechtsschutzversicherung hat, die AuslR abdeckt.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #4 - 17.05.2004 um 18:05:16
 
Ich frage mich allerdings auch, welche Versicherung das Risiko abdeckt, bei einer Ausweisung mit drohender Abschiebung noch den Rechtsanwalt und die Gerichtskosten für einen Verwaltungsrechtsstreit zu tragen, wobei wohl in der Mehrzahl der Fälle von einer rechtmäßigen Entscheidung der Verwaltungsbehörde auszugehen sein dürfte.

Doc  Augenrollen
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Hesekiel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #5 - 17.05.2004 um 21:40:12
 
Zitat:
... wobei wohl in der Mehrzahl der Fälle von einer rechtmäßigen Entscheidung der Verwaltungsbehörde auszugehen sein dürfte.


Ich frage mich kraft Amtes natürlich auch, warum es eine Verwaltungsgerichtsbarkeit gibt Smiley
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #6 - 17.05.2004 um 22:01:05
 
Sorry, ausnahmsweise versuchte ich mich als Versicherungsvertreter.

Ist fehlgeschlagen!

Offensichtlich eigne ich mich nicht als Verkäufer oder soähnlich............

Obwohl sich schon so mancher nach mir bedankt hatte.

Doc  8)
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