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Beitrag begonnen von JD am 14.05.2004 um 13:05:30

Titel: Arbeitserlaubnis für Nicht-EU-Ehepartner
Beitrag von JD am 14.05.2004 um 13:05:30
Hallo,

ich habe folgende Fragen:

Bekommt der Nicht-EU Ehepartner einer Bürgerin aus den neuen EU-Ländern eine Arbeitserlaubnis?

Die EU-Büger aus den meisten der neuen Beitrittsländer bekommen ja keine Arbeitserlaubnis in D.
Wie sieht das aber für deren Ehepartner aus, wenn diese nicht aus der EU kommen?

Bekommt der Nicht-EU-Ehepartner einer Studentin aus einem der neuen Beitrittsländer eine Arbeitserlaubnis, wenn die Studentin eine Arbeitserlaubnis für Studenten in D hat?

Danke.
Jack

Titel: Re: Arbeitserlaubnis für Nicht-EU-Ehepartner
Beitrag von Mick am 14.05.2004 um 13:51:37
Hi,
schau mal in § 12a ArGV. Vielleicht passt das ja.

Titel: Re: Arbeitserlaubnis für Nicht-EU-Ehepartner
Beitrag von JD am 14.05.2004 um 16:43:59
Vielen Dank!
§ 12a Absatz 2 ArGV ist genau der richtige.

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