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Nichtigkeitserklärung einer Ehe (Gelesen: 2.783 mal)
ewa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Nichtigkeitserklärung einer Ehe
06.05.2004 um 15:04:14
 
Hallo, das bin ich wieder,

kann man und wenn ja dann aus welchen Gründen eine Ehe für nichtig erklären, die vor 10 Jahren stattfand?

Ich habe damals ungewollt geheiratet und nicht genug, dass ich von dieser Ehe keinerlei Vorteile habe, habe ich jetzt auch noch Probleme eine neue Ehe einzugehen.

ewa
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Andreas78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 06.05.2004 um 15:46:58
 
Ich denke, da kann Dir nur ein Anwalt helfen. Wenn Du wieder heiraten willst, mußt Du natürlich erstmal ehefähig sein. Das deutsche Gesetz sieht zwar die Möglichkeit einer Annulierung der Ehe vor, ist aber nach 10 Jahren ziemlich unwahrscheinlich. Ich kenne einen Fall: im Ausland geheiratet, Familienzusammenführung gescheitert, nie zusammengelebt, Aufenthaltsort des Ehemanns ungeklärt, Scheidung wurde in Deutschland ohne Trennungsjahr durchgeführt.
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Blaise
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #2 - 09.05.2004 um 11:33:42
 
Hallo Ewa,

eine Ehe kann in Deutschland nicht für "nichtig" erklärt werden. Eine Ehe kann aufgehoben werden, solange sie noch besteht (§§ 1314 BGB).

Da Sie geschieden sind, ist das für Sie auch nicht mehr möglich.

Ich habe übrigens Erkundigen zur Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Polen eingeholt.

Nach "Standesamt&Ausländer" erfolgt in Polen die Anerkennung nach den Art. 1145 und 1146 ZivVerfGB:

"Keine Anerkennundg bedürfen Entscheidungen ausländischer Geichte, wenn sie Ausländer betreffen, das GEricht nach deren Heimatrecht zuständig war und die Entscheidung nicht die Grundlage für die Eingeheung einer Ehe oder für eine Eintragung in ein Personenstandsbuch in Polen bilden soll.
Sonstige ausländische Entscheidungen bedürfen der Anerkennung durch das Gericht, das für das Verfahren in Polen zuständig wäre."

In einem Gespräch mit Standesbeamten wurde mir versichert, dass es in Polen keine Schwierigkeiten bei der Anerkennung deutscher Urkunden, insbesondere deutscher Scheidungsurteile, gäbe.

Wenn Sie in Deutschland geheiratet haben und geschieden wurden, müssen Sie erst die Eheschließung anerkennen lassen, dann die Scheidung. Die polnische Botschaft wird Ihnen bestimmt sagen, was dazu alles erforderlich ist. Wenn alles anerkannt wurde, steht einer erneuten Eheschließung nichts mehr im Weg.

Viel Erfolg wünscht

Blaise
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carlosCB
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 09.05.2004 um 17:24:30
 
ich kann mir nur schwerlich vorstellen, dass jemand nach 10 Jahren merkt, dass er ungewollt geheiratet hat.
Vor allem, wie kann man überhaupt "ungewollt"heiraten ???
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Gruß &&CarlosCB
 
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hannah
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #4 - 23.05.2004 um 18:57:45
 
hallo Blaise
habe so enliches problem.habe 92 im D geheiratet bin 97 in D gescheiden(ex eheman ist deutsche).nach dem scheidung bin eingebürgert(geb. bosnierin).wegen krieges hat mein konsulat damals meine ehe nicht nach sarajewo weiter geleitet.habe im april versucht das ganze selber zu  machen(ehe so wie der scheidung annzuerkänen aber es worde mir gesagt es geht nicht weil ich jetzt deutsche staatsangehörigkeit habe.einzige was ich kriegen könnte war INTERNATIONALE GEBURTS URKUNDE in dem es keine sonstige bemerkunge über die ehe schliesung und scheidung gibt. wegen neu heirat brauche ich aber ehefähigkeitzeugnes nun was passiert jetzt?alle interlage sind schön bei OLG DÜSS. mein zukunftiger ist aus bosnien seine papiere sind alle ok.standesbeamtin sagte so was ist schon vor gekommen.ich habe aussage gemacht was ich alles versucht habe um das annzuerkenen ist auch zu akte da zu gelegt. wird das so akzeptiert oder kommt doch noch was und wenn ja was kann ich da noch tuen wen überhaupt?
SORRY  wegen schreib fehler kann leidr nicht so gut schreiben ich hoffe dennoch das du es verstehest.
viele grüsse und danke im voraus
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Blaise
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #5 - 24.05.2004 um 18:48:48
 
Hallo Hannah,

wenn alle Unterlagen beim OLG zur Prüfung sind, würde ich erst mal das Ergebnis abwarten. Es bringt jetzt nicht, über ungelegte Eier zu diskutieren...

Grüße

Blaise
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