Hallo,
Zitat:Durch die Legalisation der (auslaendischen) Heiratsurkunde wird lediglich die Gueltigkeit dieser Heiratsurkunde bzw. Eurer Ehe fuer den deutschen Rechtsbereich festgestellt
Das ist so nicht richtig. Die Gültigkeit der Urkunde als solches (z.B. die inhaltliche Richtigkeit) wird nicht überprüft.
Im § 13 Abs. 2 Konsulargesetz (KG) wird ausgeführt:
Die Legalisation bestätigt die Echtheit der Unterschirft, die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner der Urkunde gehandelt hat, und gegebenfalls die Echtheit des Siegels, mit dem die Urkunde versehen ist (Legalisation im engeren Sinne).
Die Legalisation im weiteren Sinne ist nach § 13 Abs. 4 KG:
Auf Antrag kann, sofern über die Rechtslage kein Zweifel besteht, in dem Vermerk auch bestätigt werden, dass der Aussteller (... der Urkunde) zurAufnahme der Urkunde zuständig war und dass die urkunde in der den Gesetzen des Ausstellungsortes entsprechenden Form aufgenommen worden ist.
Selbst wenn eine Urkunde durch die deutsche Botschaft legalisiert wurde, heißt das nicht zwangsläufig, dass die Urkunde in Deutschland anerkannt wird.
Wenn eine ausländische Heiratsurkunde alle Voraussetzungen für die Legalisierung erfüllt, würde sie nicht anerkannt werden, wenn die Ehefrau z.B. das 14 Lebensjahr noch nicht vollendet hat, weil dann ein Verstoß gegen den "ordre public" (Art. 6 EGBGB) vorläge.
Die Anerkennung ausländischer Ehen richtet sich nach den Bestimmungen des deutschen Internationlen Privatrechts (Zweites Kapitel des EGBGB). Es werden Orts- bzw. Geschäftsrechts (Art. 11 Abs. 1 EGBGB) geprüft. Soweit dies in Ordnung ist, wird Art. 13 Abs. 1 EGBGB geprüft: Die Voraussetzungen der Eheschließung unterliegen für jeden Verlobten dem Recht des Staates, dem er angehört. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, ist nach dem Grundsatz des "Ärgeren Rechts" zu prüfen, ob eine "Nichtehe" vorliegt oder die Ehe "aufhebbar" und somit nichtig ist oder ob die Ehe trotzdem wirksam ist.
Also, nicht nur die Urkunde muss in Ordnung sein, damit in Deutschland eine Ehe anerkannt wird.
Grüße
Blaise