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Sprachaufenthalt, Einbürgerung, etc. (Gelesen: 2.184 mal)
Peterino
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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27.04.2004 um 09:28:22
 
Hi!

War auf einer 6-monatigen Südamerikatour und wie es sich da manchmal nicht vermeiden lässt lernt man da auch mal die eine oder interessante Person kennen.
Nunja, diese Person (peruanische Staatsbürgerin) würde nun gerne nach Europa gehen, und das möglichst schnell. Touristenvisumsantrag von Italien (hat dort Familie) wurde abgelehnt wegen einer Formalie und kann nun 6 monate keins mehr beantragen. Alternative wäre dasse sich hier in Deutschland zu Intensivsprachkursen anmeldet und hinterher eventuell studiert. Für wie lange würde man für solch eine Sache ein Visum bekommen? Könnte man dies ggf. verlängern? Wie siehts mit eventueller Heirat in dem Zeitraum aus?

Andere Sache: Kenne eine Chilenin, die die deutsche Staatsbürgerschaft hat ohne je in Deutschland gewesen zu sein. Sie sagte mir ihr Großvater oder Urgroßvater (weiß es nichtmehr) sei deutscher gewesen, und die Staatsbürgerschaft kann man bis zu drei generationen "übertragen". Gilt das auch für peruaner die z.B. eine spanische Urgroßmutter haben?
Brasilianer die für spanische fussballmannschaften spielen wollen praktizieren ja ähnliches...

mfG Peter
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Ralf
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Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #1 - 27.04.2004 um 09:51:16
 
Zitat:
Andere Sache: Kenne eine Chilenin, die die deutsche Staatsbürgerschaft hat ohne je in Deutschland gewesen zu sein. Sie sagte mir ihr Großvater oder Urgroßvater (weiß es nichtmehr) sei deutscher gewesen, und die Staatsbürgerschaft kann man bis zu drei generationen "übertragen". Gilt das auch für peruaner die z.B. eine spanische Urgroßmutter haben?


Hallo Peter!
Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht kennt hauptsächlich den Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Abstammung, ein Kind ist also dann deutsch, wenn zum Zeitpunkt seiner Geburt ein Elternteil Deutsche(r) ist (§ 4 StAG). Dies ist völlig unabhängig vom Gebutsort und auch unabhängig davon, ob noch eine andere StA erworben wird. Bis 1974 galt dies allerdings nur für die Abstammung von einem deutschen Vater.
Die Anzahl der Generationen ist dabei nicht begrenzt (seit 2000 gibt es hier allerdings Ausnahmen).
Daher kann die Geschichte mit der Chilenin durchaus stimmen. Allerdings geht die deutsche Staatsangehörigkeit verloren, wenn man freiwillig (also auf Antrag) eine andere Staatsangehörigkeit annimmt. Wer die deutsche StA verloren hat, kann sie also auch nicht "weitervererben".

Das spanische Staatsangehörigkeitsrecht beruht im Wesentlichen ebenfalls auf dem Abstammungsprinzigp. Die Feststellung, ob eine Person die spanische StA erworben hat oder nicht, können allerdings nur spanische Behörden treffen. Der betroffene Peruaner sollte sich mit dieser Frage daher an ein spanisches Konsulat wenden.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 27.04.2004 um 21:50:25
 
Zitat:
Für wie lange würde man für solch eine Sache ein Visum bekommen? Könnte man dies ggf. verlängern? Wie siehts mit eventueller Heirat in dem Zeitraum aus?


Ein Aufenthaltsbewilligung für einen Intensivsprachkurs kann max. für 1 Jahr erteilt werden und für diesen Zweck nicht verlängert werden. Es ist eine Verpflichtungserklärung erforderlich (oder anderweitige Nachweise, wie der Lebensunterhalt incl. KV gesichert ist).
Wenn vor Ablauf des Jahres ein Antrag gestellt wird auf Verlängerung zum Zwecke des Studiums ist dies -bei vorliegender Studienplatzzusage- grundsätzlich möglich (allerdings machen da einige ABHen auch Probleme).

Eine Eheschließung während dieser Zeit ist natürlich möglich (vorausgesetzt alle Papiere sind dazu in der erforderlichen "Qualität" vorhanden). Ob dann von der Bewilligung in eine AE gewechselt werden kann, hängt vom Status des Mannes ab. Wenn z.B. deutsch - kein Problem.
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