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Arbeitsaufnahme seitens nicht-EU Absolventen (Gelesen: 2.152 mal)
absolvent
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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26.04.2004 um 22:06:17
 
Hallo liebe User,

ich bin ein rumänischer Staatsbürger, habe gerade mein VWL Studium in Deutschland absolviert und bewerbe mich für Stellen in der Bundesrepublik. Ich besitze seit Oktober 1998 Aufenthaltsbewilligungen. 

Die Schwierigkeit besteht darin, dass die Unternehmen, bei denen ich bislang Gespräche hatte, nicht bereit waren, das Prozedere für die Beantragung der notwendigen arbeits-und aufenthaltsrechtlichen Auflagen zu starten.

Einige waren bereit, mich im Falle des Vorliegens einer Arbeitserlaubnis einzustellen, doch nicht vorher.

Gibt es eigentlich die Möglichkeit, dass ich unter diesen Umständen eine Arbeitserlaubnis erhalte?

Hat jemand Erfahrungen in dieser Hinsicht sammeln können?

viele Grüße
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 26.04.2004 um 22:15:01
 
Zitat:
Hallo liebe User,

ich bin ein rumänischer Staatsbürger, habe gerade mein VWL Studium in Deutschland absolviert und bewerbe mich für Stellen in der Bundesrepublik. Ich besitze seit Oktober 1998 Aufenthaltsbewilligungen. 

Die Schwierigkeit besteht darin, dass die Unternehmen, bei denen ich bislang Gespräche hatte, nicht bereit waren, das Prozedere für die Beantragung der notwendigen arbeits-und aufenthaltsrechtlichen Auflagen zu starten.

Einige waren bereit, mich im Falle des Vorliegens einer Arbeitserlaubnis einzustellen, doch nicht vorher.

Gibt es eigentlich die Möglichkeit, dass ich unter diesen Umständen eine Arbeitserlaubnis erhalte?

Hat jemand Erfahrungen in dieser Hinsicht sammeln können?

viele Grüße



Hi,
schau mal in
§ 28 Abs. 3 AuslG
. Du wirst sehen, dass die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung für die Arbeitsaufnahme nur möglich ist, wenn ein öffentliches Interesse an Deiner Beschäftigung besteht. Hier ist die Mitarbeit der Arbeitgeber sehr gefragt.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Rudo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 27.04.2004 um 07:57:49
 
Auch andersherum - auch wenn sich dein potentieller Arbeitgeber in die Verhandlungen einschaltet und dir hilft, ist es nicht einfach, öffentliches Interesse nachzuweisen. Und stell dir vor, er hilft dir nicht dabei, dann ist es so gut wie aussichtslos.
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