Zitat:Bzg. AZ usw. - es war 1993, und irgendwas mit 643, glaube ich, aber mir fehlt momentan einfach die Lust, mich da weiter zu vertiefen
Wäre ich persönlich Betroffener wäre ich allerdings stark interessiert ... (allerdings bist du ja eigentlich nicht betroffen, s.u.)
Eine Suche auf der Seite des BVG bringt hier kein Ergebnis, allerdings sind anscheinend nur Entscheidungen nach ca. 2000 im Web verfügbar.
Querverweise (zB zu den Grünen) bringen aber zB folgendes Zitat:
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem
Urteil über das Lebenspartnerschaftsgesetz vom 17. Juli 2002 auch einen Rahmen
für nichteheliche Lebensgemeinschaften abgesteckt: "Es ist dem Gesetzgeber (...) generell
nicht verwehrt, für verschiedengeschlechtliche Paare oder für andere Einstandsgemeinschaften
neue Möglichkeiten zu eröffnen, ihre Beziehung in eine Rechtsform zu
bringen, wenn er dabei eine Austauschbarkeit der jeweiligen rechtlichen Gestalt mit der
Ehe vermeidet."
Mit anderen Worten: Es gibt derzeit keine Regelung oder ein Gesetz zur ungleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft und angesichts der derzeitigen/zukünftigen politischen Situation in D wird sich daran auch so schnell nichts ändern.
Das BVG hat übrigens auch entschieden, dass Artikel 6
GG einen deutsch-verheirateten Ausländer nicht automatisch vor Ausweisung schützt. Da kann man es sich dann momentan nur schwer vorstellen, dass das BVG einem nicht-ehelichen ausländischen
LG besondere Rechte zugestehen würde.
Wie dem auch sei. Momentan studierst du ja noch und die Frage betrifft dich aktuell ja nicht. Und wer weiss denn schon, was die Zukunft wann bringt: Zuwanderungsgesetz, Heirat, EU-Beitritt, etc
Die ganze Diskussion ist also eher akademischer Natur