Zitat:Hallo Mick,
vielen vielen Dank für Deine hilfreichen Tipps, da hast Du mir sogar eine weitere Alternative eröffnet.
Dazu würde ich nur gerne noch wissen, ob dieser Dritte ein Familienangehöriger sein muss und ob er seinen Wohnsitz auch in einem anderen EU-Land haben kann, wie z. B. Österreich?
Das wird mit Sicherheit nicht akzeptiert, da eine Vollstreckung aus der
VE nicht gerade einfach wäre.
Zitat:Weisst Du zufällig, wie hoch dann das Mindesteinkommen dieses Dritten sein muss oder errechnet sich dieser Betrag auch aus dem Sozialhilfebetrag, der einem zustehen würde?
Wir legen SH zugrunde. Es gibt auch Alternativen, ggf. bei der eigenen
ABH nachfragen.
Zitat:Ich habs mal mit ein paar Sozialhilferechnern im Internet versucht und wenn dieser richtig rechnet, dann müsste ich mindestens ca. 30.000 Euro Vermögen besitzen. Kann das stimmen?
Kann stimmen, muss aber nicht. 500 Euro pro Monat ist nicht unbedingt die Welt, kommt aber sicherlich auch auf die Miethöhe an.
Zitat:Bila (bin übrigens eine Sie,hahaha,aber nicht so schlimm)
Ich finde es auch nicht schlimm, dass Du eine "Sie" bist

(sorry)