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Personalausweis (Gelesen: 10.159 mal)
tibita
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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25.04.2004 um 01:54:08
 
Kann ich, wenn ich als Deutsche im Ausland lebe, einen Personalausweis haben? Kann ich auch einen neuen Personalausweis beantragen, wenn der alte abgelaufen ist? Oder muss ich bei dauerhaftem Wegzug aus Deutschland den Personalausweis abgeben?
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 25.04.2004 um 01:15:53
 
Öhm.. das ist sicher keine Frage des deutschen Ausländerrechts (Haupt-Thema dieses Boards) ....

deswegen hab ich das mal hierher in die Randthemen verschoben. Ich hab zwar absolut keine Ahnung, denke aber, dass das sicher kein echtes Prob ist  grin
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Mick
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Antwort #2 - 25.04.2004 um 02:30:51
 
Zitat:
Kann ich, wenn ich als Deutsche im Ausland lebe, einen Personalausweis haben? Kann ich auch einen neuen Personalausweis beantragen, wenn der alte abgelaufen ist? Oder muss ich bei dauerhaftem Wegzug aus Deutschland den Personalausweis abgeben?



Hallo Tibita,
aus dem Bauch heraus, ohne nachzulesen:
Städte und Gemeinden sind für die Ausstellung der Ausweise zuständig. Der Ausweis ist auch gleichzeitig ein Nachweis über den gewöhnlichen Aufenthalt. Damit ist das Ausland aus dem Spiel.

Wenn Du in Italien leben würdest, könntest Du einen Perso beantragen, darin wird dann die Staatsangehörigkeit eingetragen.
Eine Abgabepflicht für den Ausweis kenne ich nicht.

Im Ausland kannst Du als Deutsche bei der Botschaft/beim Konsulat jederzeit einen Reisepass beantragen.

Ggf. bin ich bereit, mich weiter mit der Matierie zu beschäftigen, dafür hätte ich aber gerne gewusst, wofür diese Infos wichtig sind.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Ralf
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Antwort #3 - 25.04.2004 um 09:44:19
 
Hmmmm, interessante Frage.

Aus § 1 PersAuswG ergibt sich, wer verpflichtet ist, einen Personalausweis zu besitzen:

Zitat:

(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Paß besitzen und sich durch diesen ausweisen können.

Wer sich dauerhaft im Ausland aufhält, unterliegt im Inland nicht der Meldepflicht und benötigt daher auch keinen Ausweis.

Die Frage ist, ob es trotzdem geht.
Das  PersAuswG enthält keine Regelungen über Auslandsfragen.
Das Konsulargesetz, das die Zuständigkeiten der deutschen Konsulate im Ausland regelt, erwähnt auch nur Passangelegenheiten, keine Personalausweise.

Ich denke daher mal, dass es nicht geht. Der Personalausweis ist ein Inlands-Dokument, für den Gebrauch im Ausland ist der Reisepass vorgesehen.

Du kannst ja trotzdem mal bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung nachfragen. Evtl. gibt's ja trotzdem für einige Länder und/oder grenznahe Bereiche Sonderregelungen.

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Antoine
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Antwort #4 - 25.04.2004 um 11:01:55
 
Ich kann die Aussagen von Mick und Ramaol nur bestätigen. Auf der Website der deutschen Botschaft in Luxemburg heisst es:

"Nach der Anmeldung bei der Gemeinde in Luxemburg, sollten deutsche Staatsangehörige den Wohnsitz in ihrem Pass ändern lassen. Dies erfolgt bei der Passstelle der Deutschen Botschaft   

...

Neuausstellungen oder Änderungen von Personalausweisen können von der Botschaft nicht vorgenommen werden; hierfür sind ausschließlich die innerdeutschen Meldebehörden zuständig."

Ein alter Personalausweis wird glücklicherweise nicht eingezogen und ist selbstverständlich als Nachweis der Identität weiter gültig.

Meines Erachtens ist die jetzige Lösung allerdings nicht glücklich:

1. Wohnt ein Deutscher in Luxemburg und besitzt keinen Personalausweis, so müsste er eigentlich ständig den deutschen Reisepass mitführen (für den Grenzübertritt, der bekanntlich in Luxemburg nie weit entfernt ist). Die von Luxemburg ausgestellte Fremdenkarte reicht für diesen Zweck nicht !
2. Besitzt ein Deutscher in Luxemburg noch einen Personalausweis, so ist dort eine falsche Adresse (nämlich die alte deutsche Adresse) angegeben.

Bei einer unionsbürgerfreundlichen Regelung müsste entweder auch für Deutsche im Ausland ein Personalausweis ausgestellt werden oder alternativ vom Gastland ein vollwertiger Personalausweis, der auch zum Grenzübertritt berechtigt, (die derzeit in Luxemburg ausgestellte "Fremdenkarte" berechtigt dazu nicht).

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Antwort #5 - 25.04.2004 um 12:25:56
 
Die/der Deutsche, der im EU-Ausland sein Freizügigkeitsrecht wahrnimmt, hat einen Anspruch auf die kostenlose Ausstellung einer Bescheinigung der Freizügigkeit (AE-EG). Diese in Verbindung mit einer Meldebescheinigung reicht grundsätzlich aus, sich auszuweisen. In Italien wird auch eine Cart d'identita ausgestellt, die einem Personalausweis gleichsteht.

Es kommt also innerhalb der EU nur darauf an, ob die Ausländerbehörde einen "Ersatzausweis" ausstellt. Dazu verlangen die Behörden wohl regelmäßig ein gültiges oder sogar nur ein abgelaufenes Identitätspapier (siehe dazu auch Art. 4 der
Richtlinie 68/360/EWG
und EUGH
C 376/89
)

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Davidovitsch
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 25.04.2004 um 12:26:39
 
Was ist denn "nicht glücklich", wenn man seinen Reisepass mit sich führen muß ?
Was ist daran "unzumutbar" oder unbequem ?
Nur, weil der Personalausweis "handlicher" ist ?
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tibita
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Antwort #7 - 25.04.2004 um 13:04:33
 
Also, genau darum geht es: die Bequemlichkeit (nicht Unzumutbarkeit, Davidovitsch). Allerdings finde ich das schon auch wichtig, denn der Pass passt nicht ins Portemonnaie und auch nicht in die meisten Jackentaschen.

Bisher hatte ich einen Personalausweis, der jetzt aber abgelaufen ist. Im Zusammenhang damit erzählten mir andere deutsche, dass ich diesen schon längst hätte abgeben müssen, daher die Frage, ob man überhaupt einen haben darf.

Da ich in der Schweiz wohne, also ausserhalb der EU, kann ich nicht auf so eine AE-EG zurückgreifen. Der schweizer Ausländerausweis berechtigt nicht zum Grenzübertritt und ist auch relativ gross zum täglichen Mitnehmen. Aber er reicht hier in der Schweiz, falls man sich ausweisen muss. Es wäre einfach praktisch, alles in einem Dokument zu haben, weil es doch immer mal wieder vorkommt, dass man sich kurzfristig entschliesst, in ein anderes Land zu fahren, die Schweiz ist eben nicht so gross.

Meine Frage ist also nicht soooo wichtig, Mick, dass Du Dir viel Mühe machen musst. Es hätte ja sein können, dass es eine einfache Lösung gibt. Dann muss ich halt meine Unternehmungen ewtas mehr planen und häufiger den Pass mitnehmen. Vielleicht gibt es mal benutzerfreundlichere Vorschriften, wenn immer mehr Leute die Freizügigkeit wahrnehmen und die Schweiz dann irgendwann der EU beitritt...

Danke Euch allen für die Antworten!
tibita
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Blaise
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Antwort #8 - 25.04.2004 um 13:30:03
 
Hallo,

Deutsche, die im Ausland ihren ständigen Aufenthalt haben, erhalten von den deutschen Auslandsvertretungen lediglich ein Reisepass (§ 1 PaßG).

Ein neuer Personalausweis kann, wie Ramaol schon schreibt, nur für Deutsche ausgestellt werden, die ihren ständigen Aufenthalt in Deutschland haben (und somit der Meldepflicht unterliegen). Zuständig für die Ausstellung ist die Behörde, in derem Zuständigkeitsbereich man gemeldet ist.

Die einzige Möglichkeit einen Identitätsnachweis im Ausland zu erhalten, ist eben der Reisepaß.

Viele Grüße

Blaise
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Antoine
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Antwort #9 - 25.04.2004 um 14:52:26
 
Zitat:
Hallo,

Deutsche, die im Ausland ihren ständigen Aufenthalt haben, erhalten von den deutschen Auslandsvertretungen lediglich ein Reisepass (§ 1 PaßG).

Ein neuer Personalausweis kann, wie Ramaol schon schreibt, nur für Deutsche ausgestellt werden, die ihren ständigen Aufenthalt in Deutschland haben (und somit der Meldepflicht unterliegen). Zuständig für die Ausstellung ist die Behörde, in derem Zuständigkeitsbereich man gemeldet ist.

Die einzige Möglichkeit einen Identitätsnachweis im Ausland zu erhalten, ist eben der Reisepaß.

Viele Grüße

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Oder für zwei Monate in Deutschland (z.B. bei Eltern, Bekannten) einen Wohnsitz anmelden. Dann wird ein Personalausweis ausgestellt, der wieder 10 Jahre gültig ist.
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Hesekiel
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Antwort #10 - 25.04.2004 um 15:02:19
 
Zitat:
Da ich in der Schweiz wohne, also ausserhalb der EU, kann ich nicht auf so eine AE-EG zurückgreifen. Der schweizer Ausländerausweis berechtigt nicht zum Grenzübertritt und ist auch relativ gross zum täglichen Mitnehmen. Aber er reicht hier in der Schweiz, falls man sich ausweisen muss. Es wäre einfach praktisch, alles in einem Dokument zu haben, weil es doch immer mal wieder vorkommt, dass man sich kurzfristig entschliesst, in ein anderes Land zu fahren, die Schweiz ist eben nicht so gross.

Meine Frage ist also nicht soooo wichtig, Mick, dass Du Dir viel Mühe machen musst. Es hätte ja sein können, dass es eine einfache Lösung gibt. .... Vielleicht gibt es mal benutzerfreundlichere Vorschriften, wenn immer mehr Leute die Freizügigkeit wahrnehmen und die Schweiz dann irgendwann der EU beitritt...


Moin,

ich persönlich glaube nicht, dass die Schweiz so töricht ist und der EU beitreten wird. Allerdings wird trotzdem in absehbarer Zeit Freizügigkeit gewährt werden. Dann müsste ein Perso ausreichen, um die die CH einzureisen. Nachzulesen in der Anlage 1 zum Vertrag der EU und der CH über die Freizügigkeit von Personen.

Wenn Du noch Eltern in Deutschland wohnen hast, bei denen Du dich häufiger aufhälst, wäre es möglicherweise nicht falsch, dort einen Hauptwohnsitz zu begründen und im Rahmen eines Besuches einen BPA zu erhalten. Dann könntest Du die geschilderten Unbequemlichkeiten vermeiden.

Ciao,
Andreas
PS.: Weitergehende Infos zum Vertragswerk EU-CH:
http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/ch.html
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tibita
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Antwort #11 - 25.04.2004 um 15:09:16
 
Der Personallausweis reichte schon lange, um in die Schweiz einzureisen, Pass ist also dafür nicht notwendig, war auch schon 1998 so, als ich das erste Mal hier einreiste.

Vielleicht bin ich ja mal länger in Deutschland, dann melde ich mich auf jeden Fall um Smiley

Schönen Sonntag noch!
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Blaise
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Antwort #12 - 26.04.2004 um 22:11:12
 
Hallo Antoine,

Zitat:
Oder für zwei Monate in Deutschland (z.B. bei Eltern, Bekannten) einen Wohnsitz anmelden. Dann wird ein Personalausweis ausgestellt, der wieder 10 Jahre gültig ist.


Ich nehme an, dass ist zumindest ein Verstoß gegen das Melderecht und kann als OwiG geahndet werden. In einigen Bundesländer werden solche Verstöße mit Geldstrafen bis zu 500,00 Euro geahndet. pol

Grüße

Blaise
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Brian
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #13 - 29.04.2004 um 10:37:16
 
Hallo tibita,

auch wer als Deutscher der Ausweispflicht nach § 1 Abs. 1 des PersonalausweisG nicht unterliegt (weil er z.B. im Ausland lebt), kann auf Antrag einen Personalausweis oder einen vorläufigen Personalausweis erhalten.

Hat der Ausweisbewerber keine Wohnung im Geltungsbereich des Bundesgesetzes oder unterliegt er nicht der Meldepflicht, ist die Personalausweisbehörde zuständig, in deren Bezirk er sich aufhält.

Rechtsgrundlage für NRW: § 1 Abs. 3 und § 4 Abs. 2 Personalausweisgesetz NRW. Ich gehe davon aus, dass es in den übrigen Bundesländern ähnlich geregelt ist.

Also beim nächsten Besuch in Deutschland mit aktuellem Foto und Identitätsnachweisen (abgelaufener BPA, evtl. Reisepass, Geburtsurkunde) zur nächsten Gemeindeverwaltung und Antrag stellen. Zum Abholen kann jemand bevollmächtigt werden. 

Viele Grüße

Brian
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tibita
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Antwort #14 - 29.04.2004 um 11:41:10
 
Hallo Brian!

Wenn es so ginge, wäre das ja ganz toll! Ich komme ganz aus dem Norden (Hedwich Holzbein) und werde es beim nächsten Besuch sofort versuchen.

Vielen Dank für den Tip! Ich shick Dir ein paar zürcher Sonnenstrahlen  Smiley

tibita
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Bis bald mal wieder! tibita
 
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