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Das Aussländeramt tyranisiért uns. (Gelesen: 5.276 mal)
Prinz68970
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Das Aussländeramt tyranisiért uns.
24.04.2004 um 20:23:01
 
:sauer:

Hallo liebe Leute,

Ich habe vor 8 Monaten meine Jugoslawische Frau geheiratet. Wir leben in
einer gemeinsamen Wohnung, auch wenn ich nicht jeden Tag zuhause bin.
Gestern sind zwei Personen von der Ausländerbehörde  bei uns durchs Haus
gegangen und haben mit unseren Passbildern nach Kripomanier gefahndet.
Haben die Nachbarn angesprochen und befragt. Außerdem haben sie sich bei
meiner verängstigten Frau Einlass verschafft und in meinen Sachen
gestöbert. Frage:" Dürfen die das, oder kann ich etwas dagegen
unternehmen. Wir haben schon vor 3 Monaten ein Visum zwecks
Arbeitserlaubnis beantragt. Vor 4 Tagen hat sich meine Frau beschwert,
weil sie schon wieder vertröstet wurde. Bei einem erneuten Anruf gestern
sagte man ihr, : " Sehen Sie, Sie haben Uns Druck gemacht, jetzt machen
wir Ihnen Druck". Müssen wir uns so behandeln lassen?                  
                              


                                                                       
                                               M. f. G. 
                                                                       
                                                           
Prinz68970
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Doc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #1 - 24.04.2004 um 22:07:03
 
Zitat:

Ich habe vor 8 Monaten meine Jugoslawische Frau geheiratet. Wir leben in einer gemeinsamen Wohnung, auch wenn ich nicht jeden Tag zuhause bin. Gestern sind zwei Personen von der Ausländerbehörde  bei uns durchs Haus gegangen und haben mit unseren Passbildern nach Kripomanier gefahndet. Haben die Nachbarn angesprochen und befragt. [...]


Eine Datenerhebung ohne Wissen des/der Betroffenen ist in landespolizeilichen Eingriffsgesetzen oder im Landesdatenschutzgesetz geregelt.

Zitat:
[...] Außerdem haben sie sich bei meiner verängstigten Frau Einlass verschafft und in meinen Sachen gestöbert.
Frage:" Dürfen die das, oder kann ich etwas dagegen unternehmen. [...]


Ein formloses Betreten oder eine formlose Durchsuchung ist nicht an gezetzliche Eingriffsermächtigungen gebunden. Allerdings ist sehr wohl strittig, wann eine formlose Durchsuchung vorliegt. Auf jeden Fall immer dann, wenn die betroffene Person darum bittet.

Zitat:
[...] Wir haben schon vor 3 Monaten ein Visum zwecks Arbeitserlaubnis beantragt. Vor 4 Tagen hat sich meine Frau beschwert, weil sie schon wieder vertröstet wurde.[...]


Was für einen Titel hat die Frau denn?

Zitat:
[...] Bei einem erneuten Anruf gestern sagte man ihr, : " Sehen Sie, Sie haben Uns Druck gemacht, jetzt machen wir Ihnen Druck". Müssen wir uns so behandeln lassen?


Das ist tatsächlich nicht besonders diplomatisch, wenn es so gesagt sein sollte.

Doc  Zwinkernd
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Uns ist Ähnliches passiert, siehe unsre Homepage
Antwort #2 - 24.04.2004 um 23:20:22
 
Hallo,

meinem türkischen Ehemann und mir ist Ähnliches passiert, was wir dann auf einer Homepage veröffentlicht haben.

Schau mal unter:
http://people.freenet.de/scheinehe

Meines Erachtens ist es wichtig, dass Ihr sofort aktiv werdet und die Ausländerbeauftragte, politischen Fraktionen, Caritas Migrationsdienst, Bürgermeister / Landrat etc. um Hilfe bittet.

Sonst kann es passieren, dass die Beamten Euch wegen Führen einer Scheinehe anzeigen. So ein Verfahren kann lange dauern und soweit ich weiß, besteht auch für die Dauer des Verfahrens kein Schutz gegen Ausweisung / Abschiebung Deiner Frau (so nach dem Motto: Falls der Verdacht doch falsch war und das Verfahren eingestellt wird, kann sie ja dann wieder einreisen ....)

Es ist auch wie ich hörte, absolut aufreibend und stressig, sich in so einem Verfahren zu befinden.
Allein der Verdacht, der gegen meinen Mann und mich bestand war für uns schon schlimm und stressig genug - mich hat es einen Teil meiner Gesundheit gekostet, aber der Behörde war das egal, wir haben eine lapidare Entschuldigung bekommen (siehe Homepage), und das war's ...

Wichtig ist auch, dass Ihr jetzt im Nachhinein noch Protokolle anfertigt über Eure Besuche bei der Behörde und auch über den Besuch der Beamten bei Deiner Frau und den Nachbarn (siehe auch meine Homepage unter "Protokolle" ). Das ist auch ganz wichtig, falls es zu einem Gerichtsverfahren kommen sollte.

Anhand der Aussagen in diesen Protokollen könnte auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den / die entsprechenden Beamten in Erwägung gezogen werden, denn zu sagen: "Ihr habt uns Druck gemacht - jetzt machen wir Euch welchen" geht meiner Meinung nach entschieden zu weit.

Stöbert mal die Homepage durch, nehmt Euch die Anregungen und Adressen raus, die Ihr braucht, und werdet jetzt aktiv.

Ich wünsche Euch viel Kraft und Durchhaltevermögen.

Liebe Grüße
Janna


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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Nachtrag - Betr. Wohnungsbesuch
Antwort #3 - 24.04.2004 um 23:27:43
 
Eigentlich dürfen die Beamten nicht so einfach in die Wohnung. Zur Durchsuchung benötigen sie einen amtlichen Durchsuchungsbefehl.

Ich denke, manche Beamte machen das gerne mit Einschüchterung - sie fragen: dürfen wir mal reinkommen, treten einen Schritt auf Dich zu (verletzen also dadurch "bewusst" schon Deine persönliche Abstandsgrenze), und Du trittst automatisch einen Schritt zurück und lässt sie rein. So war es damals bei mir.

Sie kommen auch immer zu zweit - das ist wichtig für die Aussagen vor Gericht - sie haben immer sich gegenseitig als Zeugen. Wenn Du dann allein zuhause bist, bist Du aufgeschmissen.

Sie können auf jeden Fall immer sagen: Die Frau hat uns doch freiwillig reingelassen, da war kein Zwang ...
Und so kannst Du sie nicht wegen Hausfriedensbruch oder Einschüchterung / Bedrohung belangen.

Heute wäre ich da klüger, ich würde mir auf jeden Fall erst einmal die Ausweise der Herren zeigen lassen und dann eine Nachbarin oder eine Freundin als Zeugin holen.

Erst dann würde ich die Beamten in die Wohnung lassen - schließlich habe ich ja nichts zu verbergen - und wenn ich sie nicht reinlasse, heißt das ja wieder in den Augen der Beamten, dass ich Dreck am Stecken habe ....

Oh Mann, das ist echt schwierig .... *seufz*

Liebe Grüße
Janna

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Mick
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Antwort #4 - 25.04.2004 um 02:07:13
 
Zitat:
Meines Erachtens ist es wichtig, dass Ihr sofort aktiv werdet und die Ausländerbeauftragte, politischen Fraktionen, Caritas Migrationsdienst, Bürgermeister / Landrat etc. um Hilfe bittet.


Liebe Janna, Du solltest nicht vergessen, dass auch die Möglichkeit besteht, dass die Behörden Gründe haben, im vorliegenden Fall kritisch zu prüfen. Und wenn die Mitarbeiter der Behörde Rückrat haben, werden sie objektiv ermitteln und sich sicherlich nicht davon beirren lassen, wenn die vg. Institutionen eingeschaltet werden.

Zitat:
Sonst kann es passieren, dass die Beamten Euch wegen Führen einer Scheinehe anzeigen.


Natürlich kann das sein. Wer sagt uns, dass es im vorliegen Fall nicht zu Recht so ist/sein könnte? Ich erkenne in dem Ursprungsposting keine Tendenz, ich würde mich daher hüten, mich auf eine bestimmte Seite zu schlagen.

Zitat:
So ein Verfahren kann lange dauern und soweit ich weiß, besteht auch für die Dauer des Verfahrens kein Schutz gegen Ausweisung / Abschiebung Deiner Frau (so nach dem Motto: Falls der Verdacht doch falsch war und das Verfahren eingestellt wird, kann sie ja dann wieder einreisen ....)


Wenn ein Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nicht dazu führt, dass man bis zu Entscheidung über diesen Antrag in D. bleiben darf (§ 69 AuslG), lässt einen die Behörde normalerweise nicht im Unklaren darüber. Ggf. kann man da durchaus nachfragen. Auf jeden Fall muss vor einer Abschiebung eine Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung erlassen worden sein. Und man hat die Möglichkeit, einen Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes beim Verwaltungsgericht zu stellen.


Zitat:
Anhand der Aussagen in diesen Protokollen könnte auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den / die entsprechenden Beamten in Erwägung gezogen werden, denn zu sagen: "Ihr habt uns Druck gemacht - jetzt machen wir Euch welchen" geht meiner Meinung nach entschieden zu weit.

Ja, die Worte gingen entschieden zu weit, wenn sie denn - wie Doc sagte - tatsächlich so gefallen sind.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Davidovitsch
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 25.04.2004 um 10:40:12
 
Ich kenne ja die Details dieses Falles nicht.

"Normalerweise" muss schon ein gewisser Verdacht vorliegen, bevor eine Ermittlung wegen Verdachtes auf Scheinehe startet. Aber was ist schon "normal".

Wie ist denn der derzeituge Aufenthaltsstatus Deiner Frau überhaupt ?
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carlosCB
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Antwort #6 - 25.04.2004 um 13:06:12
 
Zitat:
auch wenn ich nicht jeden Tag zuhause bin.



es wäre evtl hilfreich, wenn Du hierzu mal etwas mehr ins Detail gehst.
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Gruß &&CarlosCB
 
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag @Mick
Antwort #7 - 25.04.2004 um 22:38:58
 
Hi Mick,

Zitat:
. . . dass auch die Möglichkeit besteht, dass die Behörden Gründe haben, im vorliegenden Fall kritisch zu prüfen. Und wenn die Mitarbeiter der Behörde Rückrat haben, werden sie objektiv ermitteln und sich sicherlich nicht davon beirren lassen, wenn die vg. Institutionen eingeschaltet werden


Eine objektive Überprüfung finde ich in Ordnung und auch durchaus angebracht, wenn ein Verdacht besteht. Es ist mir völlig klar, dass es eine ganze Menge Leute gibt, die den Sachbearbeitern frech ins Gesicht lügen - und gegen solche Leute habe ich was, gegen sie sollte auch vorgegangen werden, denn sie machen es den ehrlichen Leuten so schwer.

Wogegen ich mich wehre ist, wenn die Beamten einfach Vorurteile haben. Der Beamte, der für uns zuständig war, war schon "einschlägig bekannt" für seine häufigen Scheineheverdachte und sein rüdes Vorgehen. 
Und natürlich ist es wünschenswert, dass die Überprüfung korrekt geschieht, eben nicht durch Einschüchterung oder indem der Beamte einem glatt ins Gesicht sagt: "Das glaube ich nicht" und Beweise fordert, die ihn eigentlich nichts angehen (Kaufvertrag des Hauses).
Was soll man denn da noch machen? Man sagt die Wahrheit und der Beamte glaubt es nicht.

Zitat:
. . . würde mich daher hüten, mich auf eine bestimmte Seite zu schlagen. 


Okay, da hast Du recht. Ich bin diesbezüglich aufgrund meiner schlechten Erfahrungen voreingenommen.

Liebe Grüße
Janna

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Antwort #8 - 26.04.2004 um 01:11:10
 
Ich denke, wir sind uns einig  Zwinkernd
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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