Hi,
ich nehme an, dass als Trennungszeitpunkt der Tag der Anmietung der Wohnung angenommen werden wird (ist aber nur eine Vermutung!)
Um eine Scheinehe nachzuweisen, bzw. um erst einmal einen Verdacht zu begründen, gibt es verschiedene Indizien - siehe meine Homepage unter "Verdachtsmomente".
Die Behörde wird vermutlich auch Nachbarbefragungen durchführen. Ein Protokoll einer solchen Nachbarbefragung (wie es die Behörde bei uns gemacht hat), findest Du auch auf unserer Homepage unter "Protokolle".
Die Beamten kommen immer zu zweit (Zeuge!), zeigen ein Foto bzw. Kopie des Fotos (aus dem Reisepass) vor und fragen einfach: "Kennen Sie diesen Menschen? / Wie oft ist er hier / Wohnt er hier ... etc.
Und sie kommen auch zu einem Wohnungsbesuch zu zweit und wollen den Ehepartner sprechen, fragen, ob sie in die Wohnung dürfen und schauen sich die Zimmer an, ob da Indizien dafür sind, dass wirklich ein Ehepaar da wohnt und nicht nur eine einzelne Person.
Es ist durchaus legitim, die Beamten
nicht in die Wohnung zu lassen, dies kann jedoch dann als mangelnde Kooperationsbereitschaft und erneutes Verdachtsmoment ausgelegt werden (->
die haben etwas zu verbergen ...).
Es ist genauso legitim, die Beamten zu bitten, erst einen Moment zu warten und sich einen Nachbarn oder Freund/Freundin als Zeugen zu holen. Es ist immer besser, nicht allein mit den beiden Beamten konfrontiert zu werden und auch vor Gericht hat man einen besseren Stand, wenn der Zeuge / Nachbar diverse Gesprächsinhalte und Sachverhalte bestätigen kann.
Außerdem ist anzuraten, von jedem Kontakt mit den Behörden ein Protokoll anzufertigen - man kann sich doch nicht immer alles bis zur Gerichtsverhandlung oder dem nächsten Gesprächstermin merken.
Natürlich darf die Frau auch in der anderen Wohnung übernachten, wenn es beim Arbeiten / Lernen spät wird. Dagegen kann keiner was sagen. Wenn sie jedoch
nur noch in der Zweitwohnung übernachtet, ist das verdächtig.
Wird die Wohnung auch vom Ehemann als Büro genutzt oder nur von der Frau?
Ist der Mietvertrag nur auf die Frau oder auf beide Eheleute ausgestellt?
Strafrechtlich / ausländerrechtlich sieht es wohl so aus, dass gegen dem Ehemann ein Strafverfahren eingeleitet wird mit Geldbuße.
Die Frau wird vermutlich ausgewiesen.
(aber ich bin diesbezüglich absolut kein Experte - also lass mal lieber fons, Mick oder Doc etwas dazu sagen).
Das Ehepaar kann parallel auch die Öffentlichkeit / Halböffentlichkeit einschalten, so wie wir es damals gemacht haben. Allerdings war gegen uns noch kein Strafverfahren eingeleitet. Ich bin aber sicher, dass das der nächste Schritt der
ABH gewesen wäre, wenn wir nicht gleich gehandelt hätten.
Sinnvoll wäre evtl. auch bei der iaf nachzufragen - die kennen entsprechend spezialisierte Anwälte. Hier der Link:
http://www.verband-binationaler.de/Liebe Grüße
Janna