Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Vaterschaft (Gelesen: 4.951 mal)
Lisa24
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Vaterschaft
09.04.2004 um 13:37:09
 
Hallo,

ich habe einige Fragen.

Situation - der Kindsvater ist ausreisepflichtig (hatte Duldung wegen Paßlosigkeit, nun wird der Paß bald hier sein). Kann die Duldung verlängert werden bis zur Geburt? Wann kann die Vaterschaft vor der Geburt anerkannt werden? Soweit ich weiß, benötigt man die Geburtsurkunde des Vaters - aber die Beschaffung kann lange dauern - gibt es eine Befreiung? Wie sieht die Situation aus, wenn der Mann noch verheiratet ist?

Gruß

Lisa
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Hesekiel
Full Member
***
Offline


Feel hailed!


Beiträge: 77
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vaterschaft
Antwort #1 - 09.04.2004 um 18:13:22
 
Zitat:
(...)Kann die Duldung verlängert werden bis zur Geburt? Wann kann die Vaterschaft vor der Geburt anerkannt werden? Soweit ich weiß, benötigt man die Geburtsurkunde des Vaters - aber die Beschaffung kann lange dauern - gibt es eine Befreiung? Wie sieht die Situation aus, wenn der Mann noch verheiratet ist?


1. die Duldung kann im Ermessenswege von der Ausländerbehörde erteilt werden (§55 III AuslG)
2.   Die Vaterschaft kann vorgeburtlich anerkannt werden. Bitte an das Jugendamt wenden.
3. Mit ist nicht bekannt, dass dafür eine Geburtsurkunde des Vaters vorhanden sein muss. Die Identität muss nur zur Gewissheit der urkundsperson feststehen.
4. Der Familienstand des Vaters ist egal.

Ciao, Andreas
Zum Seitenanfang
  
Homepage 14380926  
IP gespeichert
 
Blaise
Experte
****
Offline


Si taus vilat einisses
abanet!


Beiträge: 1.245

Erde, Germany
Erde
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vaterschaft
Antwort #2 - 10.04.2004 um 18:18:07
 
Hallo,

die Anerkennung der Geburt richtet sich nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (Para. 1594 folgende).

Die Anerkennung kann vor der Geburt erfolgen (§ 1594 Ab. 4 BGB). Die Anerkennung muss öffentlich beurkundet werden (Jugendamt, Standesamt oder Notar). Die Mutter muss der Anerkennung zustimmen (§ 1595 Abs. 1 BGB).

Die Geburtsurkunde des Anerkennenden muss nicht vorliegen, die Identität muss aber feststehen.

Wenn der anerkennende Mann mit einer anderen Frau verheiratet ist, spielt dass keine Rolle bei der Anerkennung. Ist die Mutter mit einem anderen Mann verheiratet, ist die Anerkennung des anderen Mannes nicht wirksam.

Grüße

Blaise
Zum Seitenanfang
  

Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
Homepage  
IP gespeichert
 
Lisa24
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vaterschaft
Antwort #3 - 11.04.2004 um 06:58:44
 
Hallo Hesekiel, hallo Blaise,

danke für eure Antworten!

Nun bleibt nur eine Frage - gibt es ein Gesetz, wann man es anerkennen kann - z. B. erst ab dem 7. Monat oder so?

Gruß

Lisa
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vaterschaft
Antwort #4 - 11.04.2004 um 13:52:21
 
Zitat:
gibt es ein Gesetz, wann man es anerkennen kann - z. B. erst ab dem 7. Monat oder so?


Nein, gibt es nicht. Die Vaterschaft kann im Prinzip schon am ersten Tag der Schwangerschaft anerkannt werden. In der Praxis muss natürlich die Schwangerschaft feststehen, damit eine Erklärung angenommen werden kann.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Davidovitsch
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vaterschaft
Antwort #5 - 11.04.2004 um 18:01:51
 
Sag mal, Ramoal, Du kommst doch aus dem hohen Norden (steht in Deiner Signatur).

Steht es Dir da überhaupt zu, Karl Valentin zu zitieren ?
(ebenfalls in Deiner Signatur)

Schließlich mußte Herbert Wehner einst einen Ordnungsruf im Bundestag hinnehmen, weil er das Wort "Kasperltheater" gebraucht hatte, dieses nach Meinung des Bundestagspräsidenten dem süddeutschen Sprachgebrauch entstammte und Wehner es deshalb nicht verwenden dürfe... ROFL
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vaterschaft
Antwort #6 - 11.04.2004 um 21:27:47
 
Moin!

Zitat:
...dieses nach Meinung des Bundestagspräsidenten dem süddeutschen Sprachgebrauch entstammte und Wehner es deshalb nicht verwenden dürfe...


Mist, dann darf man hier ja wohl auch nicht "Moin" sagen...

Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
garfield2008
Full Top-Member
***
Offline


www.forum-vietnam.de


Beiträge: 409

01259, Sachsen, Germany
01259
Sachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehefrau Vietnam
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vaterschaft
Antwort #7 - 12.04.2004 um 11:37:28
 
H(a)i,

Zitat:
3. Mit ist nicht bekannt, dass dafür eine Geburtsurkunde des Vaters vorhanden sein muss. Die Identität muss nur zur Gewissheit der urkundsperson feststehen.


zumindest hier will das Standesamt die Geburtsurkunde des Ausländers sehen um die GU für das Kind auszustellen ???

mfg
Thomas Böttcher
Zum Seitenanfang
  

Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem 1921-2006)
Homepage garfield2008  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema