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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Vaterschaft
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Beitrag begonnen von Lisa24 am 09.04.2004 um 13:37:09

Titel: Vaterschaft
Beitrag von Lisa24 am 09.04.2004 um 13:37:09
Hallo,

ich habe einige Fragen.

Situation - der Kindsvater ist ausreisepflichtig (hatte Duldung wegen Paßlosigkeit, nun wird der Paß bald hier sein). Kann die Duldung verlängert werden bis zur Geburt? Wann kann die Vaterschaft vor der Geburt anerkannt werden? Soweit ich weiß, benötigt man die Geburtsurkunde des Vaters - aber die Beschaffung kann lange dauern - gibt es eine Befreiung? Wie sieht die Situation aus, wenn der Mann noch verheiratet ist?

Gruß

Lisa

Titel: Re: Vaterschaft
Beitrag von Hesekiel am 09.04.2004 um 18:13:22

schrieb am 09.04.2004 um 13:37:09:
(...)Kann die Duldung verlängert werden bis zur Geburt? Wann kann die Vaterschaft vor der Geburt anerkannt werden? Soweit ich weiß, benötigt man die Geburtsurkunde des Vaters - aber die Beschaffung kann lange dauern - gibt es eine Befreiung? Wie sieht die Situation aus, wenn der Mann noch verheiratet ist?


1. die Duldung kann im Ermessenswege von der Ausländerbehörde erteilt werden (§55 III AuslG)
2.   Die Vaterschaft kann vorgeburtlich anerkannt werden. Bitte an das Jugendamt wenden.
3. Mit ist nicht bekannt, dass dafür eine Geburtsurkunde des Vaters vorhanden sein muss. Die Identität muss nur zur Gewissheit der urkundsperson feststehen.
4. Der Familienstand des Vaters ist egal.

Ciao, Andreas

Titel: Re: Vaterschaft
Beitrag von Blaise am 10.04.2004 um 18:18:07
Hallo,

die Anerkennung der Geburt richtet sich nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (Para. 1594 folgende).

Die Anerkennung kann vor der Geburt erfolgen (§ 1594 Ab. 4 BGB). Die Anerkennung muss öffentlich beurkundet werden (Jugendamt, Standesamt oder Notar). Die Mutter muss der Anerkennung zustimmen (§ 1595 Abs. 1 BGB).

Die Geburtsurkunde des Anerkennenden muss nicht vorliegen, die Identität muss aber feststehen.

Wenn der anerkennende Mann mit einer anderen Frau verheiratet ist, spielt dass keine Rolle bei der Anerkennung. Ist die Mutter mit einem anderen Mann verheiratet, ist die Anerkennung des anderen Mannes nicht wirksam.

Grüße

Blaise

Titel: Re: Vaterschaft
Beitrag von Lisa24 am 11.04.2004 um 06:58:44
Hallo Hesekiel, hallo Blaise,

danke für eure Antworten!

Nun bleibt nur eine Frage - gibt es ein Gesetz, wann man es anerkennen kann - z. B. erst ab dem 7. Monat oder so?

Gruß

Lisa

Titel: Re: Vaterschaft
Beitrag von ramaol am 11.04.2004 um 13:52:21

Zitat:
gibt es ein Gesetz, wann man es anerkennen kann - z. B. erst ab dem 7. Monat oder so?


Nein, gibt es nicht. Die Vaterschaft kann im Prinzip schon am ersten Tag der Schwangerschaft anerkannt werden. In der Praxis muss natürlich die Schwangerschaft feststehen, damit eine Erklärung angenommen werden kann.

Titel: Re: Vaterschaft
Beitrag von Davidovitsch am 11.04.2004 um 18:01:51
Sag mal, Ramoal, Du kommst doch aus dem hohen Norden (steht in Deiner Signatur).

Steht es Dir da überhaupt zu, Karl Valentin zu zitieren ?
(ebenfalls in Deiner Signatur)

Schließlich mußte Herbert Wehner einst einen Ordnungsruf im Bundestag hinnehmen, weil er das Wort "Kasperltheater" gebraucht hatte, dieses nach Meinung des Bundestagspräsidenten dem süddeutschen Sprachgebrauch entstammte und Wehner es deshalb nicht verwenden dürfe... :rofl2:

Titel: Re: Vaterschaft
Beitrag von ramaol am 11.04.2004 um 21:27:47
Moin!


Zitat:
...dieses nach Meinung des Bundestagspräsidenten dem süddeutschen Sprachgebrauch entstammte und Wehner es deshalb nicht verwenden dürfe...


Mist, dann darf man hier ja wohl auch nicht "Moin" sagen...


Titel: Re: Vaterschaft
Beitrag von garfield2008 am 12.04.2004 um 11:37:28
H(a)i,


schrieb am 09.04.2004 um 18:13:22:
3. Mit ist nicht bekannt, dass dafür eine Geburtsurkunde des Vaters vorhanden sein muss. Die Identität muss nur zur Gewissheit der urkundsperson feststehen.


zumindest hier will das Standesamt die Geburtsurkunde des Ausländers sehen um die GU für das Kind auszustellen ???

mfg
Thomas Böttcher

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