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Ausländerbehörde und Standesamt (Gelesen: 5.516 mal)
MH13
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ausländerbehörde und Standesamt
05.04.2004 um 22:31:47
 
Hallo

Gibt es eine Zusammenarbeit zwischen Ausländerbehörde und Standesamt bei der Berabeitung eines Visa-Antrags zwecks Heirat in Deutschland zwischen mir, einem Deutschen und einer Filipina?
Laut Merkblatt RK 516 SV (last updated August 2003) der Deutschen Botschaft in Manila (Philippinen): ja,
laut der für mich zuständigen Standesbeamtin: nein.
Smiley
Im Merkblatt heißt es:
Zusatz für die Ausländerbehörde: Bitte setzen Sie sich mit dem zuständigen Standesamt in Verbindung, ob dieses die vorgelegten Urkunden ohne Überprüfung anerkennt und teilen Sie dies in Ihrer Entscheidung zum Visumsantrag mit.
Das Merkblatt hatte ich der Standesbeamtin vorgelegt und auf die Passage extra hingewiesen.
???
Laut Aussage der Standesbeamtin sind der Prozess zur Heirats-Visa-Erteilung und die Beantragung der Ehe und die damit verbundene Prüfung der Ehefähigkeit der Filipina nicht miteinander verknüpft. Sie kann bereits ein Heiratsvisum erhalten, ohne dass die Prüfung abgeschlossen ist.

Welche Aussage ist korrekt?  cry:
Müssen für beide Prozesse parallel die geforderten philippinischen Urkunden vorgelegt werden?

Übrigens wies ich die Standesbeamtin auch auf die folgende Passage im Merkblatt RK 516 SV hin:
Zusatz:
vgl. auch Ziffer 18.0.1 aus der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Ausländergesetz: § 18 ist erst anwendbar, wenn die Ehe bereits besteht. Zum Zweck der Eheschließung im Bundesgebiet kann nach dem in § 3 Abs. 3 Satz 1 vorgeschriebenen Verfahren eine Aufenthaltsbewilligung erteilt werden, wenn der Eheschließung keine rechtlichen und tatsächlichen Hindernisse entgegenstehen und sie unmittelbar bevorsteht. Die Eheschließung steht unmittelbar bevor, wenn das erforderliche Ehefähigkeitszeugnis für den Ausländer vorliegt oder dem zuständigen Standesamt sämtliche für die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses erforderlichen Unterlagen vorliegen. Nach der Eheschließung kann der Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis gem. § 18 im Bundesgebiet beantragen (vgl. § 28 Abs. 3 Satz 3, § 9 Abs. 2 Nr. 1 und 2 DVAuslG)

Heißt das, dass meine Verlobte erst nach Abschluss der Ehefähigkeitsprüfung einreisen kann? Wie erfährt meine Verlobte bzw. die Deutsche Botschaft das Ergebnis der Ehefähigkeitsprüfung?
:sauer:
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Blaise
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Antwort #1 - 06.04.2004 um 15:54:11
 
Hallo,

wenn Sie in Deutschland beim Standesamt die Eheschließung anmelden, werden verschiedene Urkunden von beiden Verlobten verlangt.

Von der philippinischen Verlobten sind das (in der Regel) folgende Urkunden:

a) Geburtsurkunde
b) Ledigkeitsbescheinigung
c) Zustimmungserklärung der Eltern (bis 21) oder Ehrebietigkeisakt (bis 25) und
d) eine eidesstaatliche Versicherung (beim Standesamt)

Normalerweise sind ausländische Urkunden zu legalisieren (d.h. die Echtheit der Urkunde wird bestätigt). Dies erfolgt zur Zeit nicht mehr auf den Philippinen, da deren Urkundswesen als unsicher gilt.

Deshalb wird der Standesbeamte die vorgelegten Nachweise im Rahmen der Amtshilfe zur Deutschen Botschaft Manila schicken und dort eine inhaltliche Überprüfung der Urkunden veranlassen. Diese Überprüfung ist mit Kosten und viel Zeit verbunden.

Wenn die Echtheit der Urkunden bestätigt wurde, muss der Standesbeamte die Eheanmeldung mit Urkunden dem Präsidenten des zuständigen OLG vorlegen, damit dieser die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis erteilt.

Wenn die Befreiung erteilt wurde (dauert ca. 1-2 Wochen) kann der Standesbeamte schriftlich mitteilen, dass die Ehe geschlossen wird. Diese Zustimmung ist zeitlich befristet.

Mit der Zustimmung zur ABH und das Heiratsvisum beantragen (hier können die ABH'ler wohl mehr zu sagen). Jetzt sollte der zuständige Sachbearbeiter in der ABH beim Standesamt anrufen und klären, ob die Urkunden aus den Philippinen überprüft wurden. Damit nicht weitere Wartezeiten durch Rückfragen entstehen, einfach den Sachbearbeiter freundlich auf das Info-Blatt von der Deutschen Botschaft zeigen. Der wird dann schon richtig verfahren.

Viele Grüße

Blaise
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MH13
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 06.04.2004 um 20:30:37
 
Danke für die Information.  [beifall=beifall.gif]
Leider denke ich, dass die von Ihnen beschriebene Verfahrensweise nicht ganz zu trifft. weinend
Zur besseren Information und für das allgemeine Interesse sind hier die Links zu den von mir referenzierten Dokumente und Anforderungen angegeben:
http://www.germanembassy-philippines.com/de/willkommen/visa/heirat.html

http://www.germanembassy-philippines.com/de/informationen/service/Leg_Visum.html
http://www.germanembassy-philippines.com/de/informationen/service/Legalisation.h...
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Antwort #3 - 10.04.2004 um 12:49:14
 
Hi,

Sieh doch mal unter
http://www.phil-help.de/

nach; dort gibt es genügend tipps.

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Antwort #4 - 10.04.2004 um 18:20:24
 
Hallo MH13,

Zitat:
Leider denke ich, dass die von Ihnen beschriebene Verfahrensweise nicht ganz zu trifft.


Es gibt keine absolut feststehende Verfahrensweise!

Grüße

Blaise
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