Hallo
Gibt es eine Zusammenarbeit zwischen Ausländerbehörde und Standesamt bei der Berabeitung eines Visa-Antrags zwecks Heirat in Deutschland zwischen mir, einem Deutschen und einer Filipina?
Laut Merkblatt RK 516 SV (last updated August 2003) der Deutschen Botschaft in Manila (Philippinen): ja,
laut der für mich zuständigen Standesbeamtin: nein.
Im Merkblatt heißt es:
Zusatz für die Ausländerbehörde: Bitte setzen Sie sich mit dem zuständigen Standesamt in Verbindung, ob dieses die vorgelegten Urkunden ohne Überprüfung anerkennt und teilen Sie dies in Ihrer Entscheidung zum Visumsantrag mit.
Das Merkblatt hatte ich der Standesbeamtin vorgelegt und auf die Passage extra hingewiesen.
???
Laut Aussage der Standesbeamtin sind der Prozess zur Heirats-Visa-Erteilung und die Beantragung der Ehe und die damit verbundene Prüfung der Ehefähigkeit der Filipina nicht miteinander verknüpft. Sie kann bereits ein Heiratsvisum erhalten, ohne dass die Prüfung abgeschlossen ist.
Welche Aussage ist korrekt?
:
Müssen für beide Prozesse parallel die geforderten philippinischen Urkunden vorgelegt werden?
Übrigens wies ich die Standesbeamtin auch auf die folgende Passage im Merkblatt RK 516 SV hin:
Zusatz:
vgl. auch Ziffer 18.0.1 aus der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Ausländergesetz: § 18 ist erst anwendbar, wenn die Ehe bereits besteht. Zum Zweck der Eheschließung im Bundesgebiet kann nach dem in § 3 Abs. 3 Satz 1 vorgeschriebenen Verfahren eine Aufenthaltsbewilligung erteilt werden, wenn der Eheschließung keine rechtlichen und tatsächlichen Hindernisse entgegenstehen und sie unmittelbar bevorsteht. Die Eheschließung steht unmittelbar bevor, wenn das erforderliche Ehefähigkeitszeugnis für den Ausländer vorliegt oder dem zuständigen Standesamt sämtliche für die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses erforderlichen Unterlagen vorliegen. Nach der Eheschließung kann der Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis gem. § 18 im Bundesgebiet beantragen (vgl. § 28 Abs. 3 Satz 3, § 9 Abs. 2 Nr. 1 und 2 DVAuslG)
Heißt das, dass meine Verlobte erst nach Abschluss der Ehefähigkeitsprüfung einreisen kann? Wie erfährt meine Verlobte bzw. die Deutsche Botschaft das Ergebnis der Ehefähigkeitsprüfung?
:sauer: