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heiraten in dänemark (Gelesen: 13.384 mal)
duru
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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31.03.2004 um 16:39:10
 
hallo an alle,
aus diversen gründen wollen mein freund und ich in dänemark heiraten. er lebt in der TR und ist türke, ich lebe in D und habe die dt staatsbürgerschaft.
welche papiere man braucht und wie die prozedur generell abläuft, wenn wir in dänemark heiraten, darüber habe ich mich bereits informiert.

nun meine frage: gibt es leute, die in dänemark geheiratet haben und könnten sie mir von ihren erfahrungen berichten?
bin für jeden hinweis dankbar.

liebe grüße....
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Blaise
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Si taus vilat einisses
abanet!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #1 - 31.03.2004 um 18:18:24
 
Hallo,

versuch es doch mal dort:

www.binational-in.de/

Viel Erfolg wünscht

Blaise
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Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
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carlosCB
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 31.03.2004 um 21:44:23
 
Hi ,

was möchtest Du denn wissen ???





Gruß
carlosCB
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duru
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 01.04.2004 um 21:26:47
 
hallo carlos,
ich gehe davon aus, dass du erfahrung mit diesem thema hast.
also ich möchte einfach erfahren, wie es bei leuten war, die in dänemark geheiratet haben.
konkret:
- habt ihr es über eine agentur gemacht, die das ganze organisiert hat? oder alles auf eigene faust arrangiert?
- seid ihr mit dem ablauf zufrieden gewesen?
- in welcher gemeinde fand die trauung statt?
- wenn ihr eine vermittlungsagentur eingeschaltet habt, welche?
- gab es hinterher probleme in deutschland?
- wie lange dauerte die ganze prozedur?
- wurden nach auftragserteilung noch irgendwelche bescheinigungen verlangt?
- wie teuer was das ganze?
usw. usw.

hoffe, du kannst mir einige meiner fragen beantworten. vielen dank schon im voraus.
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carlosCB
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Antwort #4 - 02.04.2004 um 08:54:04
 
Hi duru,
dann will ich es mal versuchen: Schockiert/Erstaunt

Zitat:
habt ihr es über eine agentur gemacht, die das ganze organisiert hat? oder alles auf eigene faust arrangiert?


also , ich habe versucht es auf eigene Faust zu arrangieren, was eigentlich auch kein Problem war.
Ging alles ziemlich problemlos.
Das wir allerdings sehr in Zeitdruck waren (wir hatten noch 6 Tage Zeit) war in keinem der Kommunen dort noch ein Termin zu bekommen. Die einzige Kommune, die noch einen Termin frei hatte, arbeitet aber ausschliesslich mit einer Agentur zusammen ,so blieb uns hinterher nicht anderes übrig, als zähneknirschend
diese Agentur in Anspruch zu nehmen.

Zitat:
seid ihr mit dem ablauf zufrieden gewesen?


trotz anfänglicher Bedenken, lief alles gut und ohne Probleme.



Zitat:
in welcher gemeinde fand die trauung statt?


chistiansfeld

Zitat:
wenn ihr eine vermittlungsagentur eingeschaltet habt, welche?


ich will hier keine Werbung machen. ( ich denke, dass ist nicht gern gesehen) Melde Dich per email.

Zitat:
gab es hinterher probleme in deutschland?


Ja schon, ich denke aber dass liegt an unserer "super netten ABH" und muss nicht überall in D so sein.
Hängt aber auch von den Ümständen ab. Solltest dann mal evtl. mehr über eure Konstellation usw schreiben.


Zitat:
wie lange dauerte die ganze prozedur?


die eigentliche Prozedur dauert nur ca. 20 minuten und ist sehr nett gemacht.
Von gesetzeswegen musst Du Dich aber mindestens 3 Tage in DK aufhalten. D.H . am Anreisetag bekommst Du den Termin für 2 Tage später........


Zitat:
wurden nach auftragserteilung noch irgendwelche bescheinigungen verlangt?


Bei der Agentur nicht.

Beim Standesamt bei der Anmeldung folgendes:

-Sie: Pass, Geb.Urkunde, (mit deutscher Übersetzung) und Ledigkeitbescheinigung incl. Meldebescheinigung (m. deutscher Übersetzung) und gültiger Aufenthaltsstatus für DK

-Er (D)Zungeass, Geb.Urkunde, Meldebescheinigung, Ledigkeitsbescheinigung bzw Scheidungsurteil (WICHTIG: muss in DK bei einem Staatsamt "beglaubigt" werden !!!!!!!!!!!)

Zitat:
wie teuer was das ganze?


Die Tauung selbst 500 DKR  (70 Euro)

Hotel und Agentur ca. 700 Euro

Fahrt, je nachdem , Auto oder Bahn

rechne mal mit 1000 - 1300 euro


tippse

Ich hoffe, das hilft Dir weiter

sonst melde Dich nochmal


Gruß

carlosCB tippse




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Ralf
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Antwort #5 - 02.04.2004 um 09:20:50
 
Hallo, ihr Heiratswilligen !   :happy:
Hier mal ein paar allgemeine Anmerkungen zum Thema:

Es ist ja oft so, dass zum Heiraten nach Dänemark (oder auch nach anderswo) ausgewichen wird, weil für eine Heirat in Deutschland irgendwelche Papiere fehlen oder unzureichend sind.

Die sich dadurch ergebenden Probleme werden aber duch eine Heirat in DK nicht gelöst, sondern nur verschoben. Sie sind wieder da, wenn in Deutschland ein Familienbuch angelegt werden soll, ein Kind geboren wird oder spätestens dann, wenn der ausländische Ehepartner seine Einbürgerung beantragen will.

Natürlich soll hier niemand davon abgehalten werden, in Dänemark zu heiraten, es ist ja auch schön dort  Smiley .
Nur sollte man auch nach der Heirat unbedingt weiterhin versuchen, seine Papiere in Ordnung zu bringen. Dies kann allerdings nach der Heirat noch schwieriger sein als vorher.

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carlosCB
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Antwort #6 - 02.04.2004 um 12:26:55
 
Hallo ramaol,


das solltest Du mal etwas deutlicher erklären !!! ??? ???

Welche Papiere soll man denn nach der Heirat noch in Ordnung bringen??

Nach meiner Meinung und nach meiner Erfahrung ist nur jedem dazu zu raten in DK oder anderswo zu heiraten.
Ist im Endergebnis kostengünstiger und weniger nervenaufreibend.
Bei mir hat es mit dem Fam. Buch eigentlich keine grossen Probleme gegeben.

Nur bei der AE erteilung für meine Frau.Aber das ist ein spezielles Problem unserer ABH ,die wohl die unfähigste der Republik ist. Smiley


Gruß

carlosCB
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Ralf
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Antwort #7 - 02.04.2004 um 16:24:53
 
OK, also etwas deutlicher:

Zitat:
Welche Papiere soll man denn nach der Heirat noch in Ordnung bringen??


Na, die Papiere, die bisher gefehlt haben.

Mal ein Beispiel aus der Praxis:
Türkin, geboren in Deutschland. Geburtsdatum im Pass und/oder die Schreibweise des Vornamens stimmt nicht mit der Geburtsurkunde überein.
Heirat in Dänemark (Ehemann ist Deutscher). Völlig problemlos im schönen Dänemark. So weit, so gut.
Jahre später: Einbürgerungsantrag. Türkin muss Antrag  auf Entlassung aus der türkischen Staatsangehörigkeit stellen. Geht nicht, weil die Daten nicht übereinstimmen. Muss erst ein gerichtliches Berichtigungsverfahren durchführen, dauert 2 Jahre. Muss dann die Eheschließung nachträglich registrieren lassen, dauert noch 1 Jahr. Erst dann kann die Entlassung beantragt werden.
Wären die Papiere vorher in Ordnung gebracht worden, hätte man eine Menge Zeit gespart.
Hätten allerdings die Eltern der jungen Dame bei der Anmeldung des Kindes im Konsulat darauf geachtet, dass die Daten stimmen, wäre mancher Ärger erspart geblieben. Dann hätte man auch ohne Probleme in Deutschland heiraten können.

Dies ist nur ein Beispiel unter vielen. Also: wenn irgendwie möglich, sollten die Papiere immer in Ordnung gebracht werden. Dies kann nur Vorteile haben.
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duru
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 02.04.2004 um 19:15:50
 
hi,
carlos, vielen dank für die ausführlichen infos.
hab' heute die ganzen unterlagen an eine agentur in dänemark geschickt, mir haben die gesagt, dass das ganze etwa 5 wochen dauern wird. es reicht wohl, wenn wir einen tag vorher dort erscheinen, iwird wohl von gemeinde zu gemeinde anders gehandhabt.

ramaol hat sicherlich in einigen punkten recht, aber es hängt auch sehr stark von der individuellen konstellation ab. bei uns stellt die anerkennung des rechtskräftigen scheidungsurteils durch ein türk. gericht ein hindernis dar. es ist machbar, aber viel mit geduld, kosten und zeit verbunden. die trauung kann sich bis zu einem jahr verzögern, wenn wir in D oder TR heiraten. insofern ist das heiraten in dänemark eine gute alternative für uns.

bei dieser gelegenheit möchte ich etwas fragen, hab' bis jetzt keine plausible erklärung erhalten können.
warum zum teufel muss ich als dt. staatsbürgerin das rechtskräftige urteil, das hier in deutschland ausgesprochen wurde, durch ein türkisches gericht anerkennnen lassen, wenn ich einen türkischen mann in deutschland standesamtlich heiraten will???
warum verlangen die deutschen behörden diese annerkennung???
auf diese frage habe ich von den beamten als antwort nur "ist halt so" zu hören bekommen.
ich glaube fast, man will binationale ehen mit allen mitteln verhindern, sachlichkeit und bürokratische gründe sind eher zweitrangig.

vielen dank an euch beiden:)
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Antwort #9 - 02.04.2004 um 19:58:12
 
Hallo duru,

dass der türkische Staatsangehörige in Deutschland nach deutschem Recht rechtskräftig geschieden ist, heißt ja noch lange nicht, dass er nach türkischem Recht auch nunmehr heiratsfähig ist. Dann ergäbe sich ein Konflikt bzgl. der Ehefähigkeit, wenn er nach türkischem Recht nicht geschieden oder wohlmöglich schon wieder verheiratet wäre, was wiederum nach deutschem Recht ein Hindernis für eine Eheschließung wäre.

Schlussendlich muss es ja eine verläßliche Quelle geben, wo in Erfahrung gebarcht werden kann, ob er nun ledig, verh. gesch., u.s.w. ist. Das dürfte in aller Regel dort sein, wo er als Staatsangehöriger noch registriert sein sollte!

Also sobald die Türkei mitteilt, dass eine andere Ehe nicht oder nicht mehr besteht, kann davon ausgegangen werden, dass die Person ledig bzw. ehefähig ist. Ausgeschlossen ist dabei natürlich nicht, dass die Person zwischenzeitlich (z.B. in Las Vegas oder in Dänemark) anderweitig geheiratet hat.

Comprende?

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chiara
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 05.04.2004 um 11:47:47
 
Hallo,

mein Mann und ich haben auch in Dänemark geheiratet, in Soenderborg. Es war eine nette kleine Zeremonie, die Formalitäten waren alle sehr unproblematisch. Hinterher haben wir bei unserem Standesamt in Berlin ein Familienbuch anlegen lassen und Abschriften anfertigen lassen, dazu waren für meinen Mann die Papiere, die wir auch in Dänemark benötigten, ausreichend. Ich musste noch eine Abstammungsurkunde vorlegen.
Der Stress begann erst bei der ALBH bei der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis. Wenn der Ausländer als Tourist und nicht mit dem richtigen Visum hier eingereist ist, muss er, trotz erfolgter Heirat, in sein Heimatland zurück und ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen. Die ALBH erteilt nur dann sofort eine Aufenthaltserlaubnis, wenn man im Bundesgebiet geheiratet hat, oder wenn der Ausländer aus einem "Positivstaat" kommt (Angehörige dieser Staaten dürfen ohne Visum als Tourist einreisen). Letzteres war bei meinem Mann der Fall, allerdings mussten wir den Sachbearbeiter der ALBH mit Hilfe einer Anwältin erst davon überzeugen, dass er in unserem Fall sofort eine Aufenthaltserlaubnis ausstellt.
Ich würde dir also empfehlen, dich zu erkundigen und darüber beraten zu lassen, wie sich die Situation für euch darstellt, wenn ihr die Aufenthaltserlaubnis beantragen werdet.
Ich wünsche euch viel Glück und schöne Tage im freundlichen  Dänemark !
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duru
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 06.04.2004 um 19:16:48
 
hi doc,
das ist aber keine antwort auf meine frage:(
also nochmal, ich versuch mal meine frage umzuformulieren:
ich als deutsche staatsbürgerin möchte einen mann, der noch nie zuvor verheiratet gewesen ist, heiraten. die annerkennung des scheidungsurteils durch ein türkisches gericht wird verlangt, weil ich einen türk. staatsbürger heiraten will. wenn mein freund ein italiener oder ein spanier wär', wäre dies nicht erforderlich gewesen. dabei wird diese gerichtl. annerkennung nicht mal von türkischen behörden verlangt.

und ob jemand ledig, verheiratet oder geschieden ist, geht doch ohnehin aus der aktuellen meldebescheinigung hervor?!

der sinn und zweck eines ehefähigkeitszeugnisses ist mir klar, aber eine richterliche anerkennung in der türkei eines deutschen scheidungsurteils, das zudem rechtskräftig ist, als voraussetzung für die ehefähigkeit einer deutschen staatsbürgerin ist mehr als absurd.
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Ralf
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Antwort #12 - 06.04.2004 um 19:56:10
 
Das verstehe ich jetzt aber nicht ganz ! ???
Um wessen Scheidungsurteil geht es hier? Wenn dein Freund noch nie verheiratet war, kann er ja nicht geschieden sein.
Wenn du selbst geschieden bist: war dein früherer Mann evtl. ebenfalls Türke?
Ich denke, die Anerkennung durch ein türkisches Gericht ist erforderlich, damit ein Ehefähigkeitszeugnis erstellt werden kann. Darauf stehen nämlich immer 2 Namen, und es muss ja festgestellt werden, dass beide nicht (mehr) verheiratet sind.
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Antwort #13 - 06.04.2004 um 20:26:29
 
Hallo duru,



langsam wird hier undurchsichtig. Als wenn Du D bist und geschieden bist, benötigst Du in DK zumindest nur Dein Scheidungsurteil und eine aktuelle Medlebescheinigung.



Gruß

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Antwort #14 - 07.04.2004 um 02:45:46
 
Also duru,

mal zum allerseitigen Verständnis:

Du:
Deutsche, von einem deutschen Gericht von einem türkischen Ehemann (wobei die Ehe in der Türkei geschlossen worden war) geschieden

Er:
Türke, in der Türkei lebend, ledig

Ihr:
wollt in Dänemark heiraten

Frage:
Wozu muß Deine Scheidung in der Türkei für rechtmäßig erklärt werden?

Konjunktiv:
Liege ich da jetzt einigermaßen im Rahmen der Voraussetzungen?

Sollte es so sein, dann habe ich ansonsten keine weiteren Fragen und sehe, dass Du Dich da wohl fügen mußt.

Warum?:
Weil Deine Scheidung zwar hier in D. wohl anerkannt wird, nicht aber wenn Du einen Türken heiraten willst, wobei Du bei den türkischen Behörden noch als verheiratet giltst, weil die gar nichts davon wissen können, dass Du nach deustchem Recht geschieden bist und jenes erst durch die türkischen Behörden geprüft werden muss. Schließlich kann die Türkei nicht eines ihrer Kinder blindlinks in eine Doppelehe rennen lassen. Dieses ausländische Recht hat Deutschland zu repektieren.

Doc  Augenrollen


BTW: Ich würde an Deiner Stelle vorsichtig sein, nach einer Eheschließung für Deinen frisch gebackenen Ehemann eine AG beanspruchen zu wollen, insoweit er als Tourist nach Schengenland einzureisen beabsichtigt hatte. Ich will hier nur ganz dezent auf die folgenden Vorschriften aufmerksam machen: §§ 8 (1), 71 (2) Satz 2 AuslG, 9 und 11 DVAuslG.

Ich frage mich dann allerdings schon, warum Du diese ganzen Sachen nicht weißt, obwohl Du schon mit einem Türken verheiratet warst. Daher möchte ich auch noch auf einen meiner Spezialparagraphen aufmersam machen; aber wirklich nur beiläufig: § 92 (2) 2 AuslG.

Die Gesetzestexte kannst Du hier finden: www.info4alien.de

Doc  Lippen versiegelt
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