Guten Morgen an alle.
Hallo Ramaol,
ich möchte folgendes Fragen:
Im Januar 2005 werde ich alle Voraussetzungen
für eine Anspruchseinbürgerung nach § 85
des
AuslG erfüllen.
Wie lange im voraus darf man den Antrag auf
Anspruchseinbürgerung in der Behörde einreichen?
Ich würde gern diesen Antrag bereits jetzt einreichen.
Ich bin mir dann auch bewußt, daß einiges (z. B.
Verdienstbescheinigung) im Januar noch
mal überprüft werden wird.
Hat dan Rechtswirkung das Datum des Einreichens des
Einbürgerungsantrages (heute) oder nur das Datum des
erstmaligen erfüllens der Voraussetzungen für
die Einbürgerung (Januar 2005)?
Warum solche Eile?
Nach dem alten
AuslG (§85) habe ich die Möglichkeit
eingebürgert zu werden. Wenn aber das so scharf
diskutierte, neue Einwanderungsgesetz in Kraft tritt
habe ich, m.M.n., diese Möglichkeit nicht mehr. Ich habe
im aktuellen entwurf mindestens nichts über
Einbürgerung gefunden.
Vielleicht habe ich die zutreffende Stelle übersehen?
In welchem § des Entwurfes zum neuen Einwanderungsgesetz
wird die Einbürgerungsfrage, wenn überhaupt geregelt?
Angaben über mich:
1. Ich werde zum 01.01.2005 seit acht Jahren rechtmäßig und
gewöhnlich in der Bundesrepublik aufgehalten haben.
2. Ich bin im Besitz einer befristeten Aufenthaltserlaubnis
(mit Auflage: keine selbständige Tätigkeit möglich)
und einer unbefristeten Arbeitserlaubnis (als Arb.nehm.
egal wo und egal als wer).
3. Ich kann den Lebensunterhalt von meiner Frau und mir
selbst aus eigenen Mitteln bestreiten
4. Ich bin nicht vorbestraft, es liegen keine
Ausweisungsgrunde vor.
5. Ich bin der Staatsangehörige der Russ. Föd.
6. Ich habe einen deutschen Hochschulabschluß (BWL) und einen
russischen, in De anerkannten Hochschulabschluß (El.technik -
Programmieren)
Liegt für mich unter diesen Umständen ein Grund vor,
eine Ermessenseinbürgerung nach §8 des
StAG zu beantragen?
Wenn ich zu wenig Informationen z. V. gestellt habe, um
meine Fragen zu beantworten, kann ich auf Anfrage mehr
über mich berichten. Z. Zt. weiß ich aber nicht, was
ich noch zusätzlich mitteilen muß.
Mit freundlichen Grüßen,
Ausländer