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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung durch deutsche Ehegatte...
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Beitrag begonnen von shadi am 18.08.2011 um 17:46:35

Titel: Einbürgerung durch deutsche Ehegatte...
Beitrag von shadi am 18.08.2011 um 17:46:35
Hallo,

Ich würde gerne durch meine deutsche Ehegatte Einbürgern. Ich war heute beim Rathaus, und sie haben mir gesagt, dass ich 60 Monate Rentenversicherung Pflicht Beiträge. Ich habe aber im Internet gelesen (Einbürgerung für Ehegatten deutscher Staatsangehöriger, ) http:// ... *, dass der Antragsbewerber nur 24 Rentenversicherungsmonatsbeiträge leisten soll. Wenn das nicht möglich ist, dann soll der Lebenspartner 60 Rentenversicherungsmonatsbeiträge leisten. Diese Info habe ich auch in andere NRW (wo ich lebe) Ausländerbehörden website gelesen. 

Ich habe den STAG gesetz 9 gelesen, aber könnte nicht finden wo diese Voraussetzung geschrieben ist. Es kann sein, dass die Rathaus hat mich falsch behandelt. Deswegen will ich wissen direkt vom gesetz, ob es in meinem Fall nur 24 oder 60 Rentenversicherungsmonatsbeiträge als Voraussetzung ist.

Kann jemand mir helfen?

Vielen Dank,
shadi

* Da es sich um einen kommerzeillen Link zu einem RA handelt, wurde dieser entfernt

Titel: Re: Einbürgerung durch deutsche Ehegatte...
Beitrag von erne am 18.08.2011 um 23:35:23

shadi schrieb am 18.08.2011 um 17:46:35:
Ehegatte Einbürgern. Ich war heute beim Rathaus, und sie haben mir gesagt, dass ich 60 Monate Rentenversicherung Pflicht Beiträge. 


dann gilt für dich
http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/regel.htm
genauer http://www.info4alien.de/einbuergerung/gesetze/9stag.htm
und http://www.info4alien.de/einbuergerung/gesetze/8stag.htm
wo steht hier was von Rentenbeitrrägen?
Kann auch in anderen Quellen zum StAG nichts von Rentenbeiträgen finden. (z.B. http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/BJNR005830913.html )


http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#9
Satz 2, Nr.3
hingegen fordert das (60  Monate Einzahlung in die Rentenversicherung) für eine NE.
evtl. bringen die da was durcheinander.


Titel: Re: Einbürgerung durch deutsche Ehegatte...
Beitrag von Ralf am 19.08.2011 um 00:10:34
Dazu steht auch nichts im Gesetz. Siehe hier:

http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/altersvorsorge.htm


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