DanielJohn schrieb am 25.11.2018 um 20:11:28:Kann sie dann die Aufenthaltsgenehmigung bei der deutschen Botschaft in Nicaragua beantragen?
Hallo,
eine "Aufenthaltsgenehmigung" gibt es nicht, sondern eine
AE. Allerdings nicht an Vertretungen im Ausland, dort gibt es ein Visum (zum Zwecke der
FZF z.B.).
An der dortigen deutschen
AV beantragt sie also ein Visum zur
FZF, die Grundlage für die vorgeburtliche Beantragung ist in der
AVwV zum
AufenthG, Nr. 28.1.4 geregelt.
Klick mich! Zitat:Wenn sie die Aufenthaltsgenehmigung bekommt, ist sie dann gesetzlich Krankenversichert?
Nein, sie muss die Versicherung in der PKV oder GKV beantragen. Mit wahrheitsgemäßen Angaben (z.B. bei den Angaben zu bestehenden Schwangerschaften).
Zitat:Kann sie schwanger als Tourist einreisen und dann die Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland beantragen?
Nein. Ihr Privileg, visumfrei für
Kurzaufenthalte(!) einreisen zu dürfen, deckt rechtlich gerade nicht die Beantragung einer
AE aus dem Inland heraus ab.
Auf denkbare, möglicherweise nicht wirklich legitime Umgehungsmöglichkeiten würde ich nicht vertrauen wollen.
Zitat:Wenn sie nicht in die gesetzliche krankenversicherung aufgenommen wird, kann sie mit der Aufenthaltsgenehmigung einen Sozialversicherten Job annehmen, dann ist sie ja auch gesetzlich Krankenversichert?
Sie hat ein Visum, bekommt ggf. eine Duldung falls erforderlich und erst nach der Geburt die
AE.
Mit der
AE nach der Geburt darf sie arbeiten, vorher nicht, falls ich nicht irre.
Zitat:Eine andere Möglichkeit wäre dann in DK zu heiraten dann kann sie doch mit in die Familien
KV?
Ja.
Gruß