Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Mehrfachbeschäftigung mit Bluecard (Gelesen: 1.851 mal)
Themen Beschreibung: Kann die Einkommensgrenze auch durch Kombination mehrerer Teilzeitbeschäftigungen erreicht werden?
Mike65
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 94

München, Bayern, Germany
München
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Mehrfachbeschäftigung mit Bluecard
28.09.2018 um 00:37:11
 
Folgender Fall: Ein indischer Staatsbürger hat vor einem Jahr sein Masterstudium an einer deutschen Universität mit einem sehr guten Ergebnis abgeschlossen. Seitdem ist er bei einer Firma als Entwicklungsingenieur angestellt, er besitzt eine Bluecard als Aufenthaltstitel. Nun hat seine ehemalige Universität Drittmittel für ein Forschungsprojekt eingeworben und würde ihn gerne als wissenschaftlichen Mitarbeiter befristet zu 50% Teilzeit einstellen. Daneben möchte er bei seiner alten Firma mit 50% Teilzeit weiterarbeiten. Nach Ende der Forschungsstelle würde er wieder zu 100% bei seiner Firma arbeiten. Diese Lösung wird von allen Beteiligten einvernehmlich befürwortet, da sie alle davon profitieren. Leider stellt sich jetzt die Ausländerbehörde quer: Die Gehälter der einzelnen Teilzeitjobs liegen jeweils unter dem Mindestlohn für die Bluecard, zusammengerechnet aber deutlich darüber. Die AB will jedoch die Zusammenrechnung mehrerer Beschäftigungsverhältnisse nicht akzeptieren. Gibt es eine rechtliche Grundlage dafür? Es wäre sehr schade, wenn ein hochqualifizierter Forscher aus formalen Gründen nicht arbeiten darf.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mike65
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 94

München, Bayern, Germany
München
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Mehrfachbeschäftigung mit Bluecard
Antwort #1 - 04.10.2018 um 16:34:44
 
Ich habe mir mal die Hinweise des BMI zur Blauen Karte durchgelesen. Bezüglich Teilteit findet sich folgender Passus:
Zitat:
Aufenthaltstitel zum Zweck der Beschäftigung werden grundsätzlich nur für Vollzeitbeschäftigungen erteilt. Dies gilt auch für die Blaue Karte EU. Sollte aus der Teilzeitbeschäftigung aber direkt ein tatsächliches Gehalt erzielt werden, mit dem die entsprechende Mindestgehaltsgrenze erfüllt wird, kann die Blaue Karte EU erteilt wer-den. Eine „Hochrechnung“ des aus der Teilzeitbeschäftigung erlangten Gehalts auf ein Gehalt einer entsprechenden Vollzeitbeschäftigung erfolgt jedoch nicht.

Dies ist das Argument, mit denen das Ausländeramt die Teilzeitbeschäftigungen ablehnt. Es hängt seine Argumentation am Singular "der Teilzeitbeschäftigung" auf. Allerdings kann ich nicht daraus ablesen, dass die Kombination mehrerer Teilzeitstellen nicht erlaubt ist. Lediglich die Hochrechnung des Gehalts aus einem einzigen TZ-Arbeitsverhältnis auf 100% ist nicht erlaubt. Das trifft im konkreten Fall aber nicht zu. Im konkreten Fall liegt eine Kooperation zwischen Universität und Firma zugrunde, die lediglich aus sachlichen Gründen in zwei Arbeitsverhältnisse gesplittet ist. Sinn und Zweck der Regelung ist es doch, ein Lohndumping zu verhindern. Dieses ist hier m.E. nicht gegeben.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Online


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.774

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Mehrfachbeschäftigung mit Bluecard
Antwort #2 - 04.10.2018 um 21:31:37
 
Die Anwendungshinweise des BMI sind ja auch kein materielles Gesetz. Insofern könnte es schon Ermessensfehlerhaft sein, wenn man sich nur darauf beruft.

Wie lange hat der Inder gearbeitet?
Wie lange hat er studiert?
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
dim4ik
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 889

Mitten in nirgendwo, Baden-Württemberg, Germany
Mitten in nirgendwo
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Mehrfachbeschäftigung mit Bluecard
Antwort #3 - 05.10.2018 um 09:42:51
 
Aras schrieb am 04.10.2018 um 21:31:37:
Die Anwendungshinweise des BMI sind ja auch kein materielles Gesetz.

Das stimmt, dennoch deutet der aktuelle Wortlaut der Richtlinie 2009/50 bzw. §19a AufenthG auf eine einzige hochqualifizierte Beschäftigung als Grundlage für die Erteilung einer Blauen Karte EU hin. Ob es in dem hier vorliegenden Fall dem Sinn und Zweck der Richtlinie komplett entspricht, sei zunächst dahingestellt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Online


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.774

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Mehrfachbeschäftigung mit Bluecard
Antwort #4 - 05.10.2018 um 17:50:41
 
Wieso sollte bspw. nicht die Beschäftigung auf einer anderen Rechtsgrundlage erlaubt werden? Bspw. § 18 IV 2 AufenthG oder so.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
dim4ik
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 889

Mitten in nirgendwo, Baden-Württemberg, Germany
Mitten in nirgendwo
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Mehrfachbeschäftigung mit Bluecard
Antwort #5 - 06.10.2018 um 09:16:12
 
Aras schrieb am 05.10.2018 um 17:50:41:
Wieso sollte bspw. nicht die Beschäftigung auf einer anderen Rechtsgrundlage erlaubt werden? Bspw. § 18 IV 2 AufenthG oder so.

Das wäre wohl schon möglich. Ich glaube aber, dass der Betroffene die BC behalten möchte.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Online


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.774

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Mehrfachbeschäftigung mit Bluecard
Antwort #6 - 06.10.2018 um 10:23:20
 
Wer sagt, dass du neben der BC keine andere Aufenthaltserlaubnis besitzen kannst?
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
dim4ik
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 889

Mitten in nirgendwo, Baden-Württemberg, Germany
Mitten in nirgendwo
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Mehrfachbeschäftigung mit Bluecard
Antwort #7 - 06.10.2018 um 10:44:34
 
Aras schrieb am 06.10.2018 um 10:23:20:
Wer sagt, dass du neben der BC keine andere Aufenthaltserlaubnis besitzen kannst?

Grundsätzlich kann man schon mehrere AT gleichzeitig besitzen. In dem hier beschriebenen Fall kann ich mir es aber schlecht vorstellen, da die ABH die BC höchstwahrscheinlich so oder so entziehen wird, weil die gesetzlichen Voraussetzungen für deren Erteilung/Fortbestand aufgrund der geänderten Beschäftigungsbedingungen nicht mehr erfüllt werden dürften, was die ABH ja schon klar gemacht hat.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema