Hi leute,
ich suche nun schon seit Tagen im Internet rum, werde aber nicht wirklich schlau, vielleicht kann mir hier jemand konkreter helfen.
Es geht um eine Niederlassungserlaubnis und dort speziell um die Frage des gesicherten Lebensunterhaltes, da die restlichen Kriterien un Kürze erfüllt sind.
Zur Ausgangsposition: Ich bin deutscher. Meine Freundin kommt aus einem Drittstaat.
Sie hat aktuell die Aufenthaltserlaubnis nach §21 Nr. 5, sowie die uneingeschränkte Arbeitserlaubnis nach §9.
Für uns geht es hauptsächlich darum, wie der gesicherte Lebensunterhalt bewertet wird und welcher "Mindestverdienst" im monatlichen Durchschnitt gegeben sein muss? Ich habe was vom Bafög Höchstsatz gelesen, bzw mindestens mehr als der Jahreseinkommenssteuergrundfreibetrag (lustiges Wort), was dann exakt der Bafög Höchstsatz ist. Ist dies korrekt?
Weiter wäre die Frage, ob die sog. Badarfsgemeinschaft mit mir auch zählt. Seit meine Freundin hier ist wohnen wir zusammen in einer Wohnung (nun Haus) und mit meinem Einkommen (~3000€ n. pro Monat/unbefristeter Arbeitsvertrag) können wir abzgl. aller Kosten theoretisch den Lebensunterhalt bestreiten, wäre die Frage, ob die
ABH dies berücksichtigt.
Des weiteren ist zu erwähnen, das das aktuelle zuverst. Gewinn voraussichtlich bei etwa 12.000-14.000€ liegt.
Danke schonmal für die Hilfe.