Das ist keine dumme Frage.
Im Internet findet sich auch viel Mist - bis hin zu völlig falschen Ratschlägen von Leuten, von denen man das nicht erwartet.
Der von Dir verlinkte Rat eines Rechtsanwalts "zu 3.)" war schon damals falsch, allerdings wurde das erst 2011 abschließend durch das Bundesverwaltungsgericht festgestellt.
Ganz klar:
Wer nach Kurzaufenthaltsregeln einreist (also mit Schengen-Visum oder visumfrei), der hat wieder auszureisen.
Wenn jemand nach diesen Regeln einreisen will und an der Grenze erklärt, er wolle nicht rechtzeitig wieder ausreisen, der wird zurückgewiesen.
Fragt ihn keiner, ist eine solche Einreise zwar vermutlich möglich, wird aber nicht legal.
Lügt er ...
Ausnahmen vom oben Gesagten findest Du in § 41
AufenthV. Dort steht eine Reihe von Staaten, für die eine Einreise zum Daueraufenthalt ohne nationales Visum gestattet ist.
Chile gehört nicht dazu.