Der einzige Fakt ist, dass die H-Kammer teilweise was anerkennt. Das ist eigentlich nix.
Das hat doch nichts mit Sprachkenntnissen zu tun. Und mit der
ABH oder
AV erst recht nicht.
Wer nicht deutsch kann, kann auch berufliche Defizite nicht verstehen bzw. braucht dafür eine fachliche Übersetzung. Die bringt doch die Handwerkskammer nicht. Der Mann muß so viel deutsch können, dass er versteht, was man von ihm will in Sachen Metallberuf.
Wer bezahlt denn eine berufsbegleitende Massnahme? Du als Arbeitgeber? Wer übersetzt ihm das, was in dieser Massnahme in deutsch vermittelt wird? Du als Arbeitgeber? Und abends geht er zum Sprachkurs Deutsch in die VHS? Kurs A1-2-B1-2?
Was ist am Ende der Massnahme? Was ist er dann?
Ich denke, du setzt zu viel auf die H-Kammer.
Ich lese, du hast diese Frage vor genau 1 Jahr gestellt, das war 2016, da war es nur nicht dein Schwiegervater.
Das ist nicht viele Jahre her.
Wie vorgehen?
Nur, weil jemand aus der Verwandtschaft im Ausland einen Beruf hat, der hier wahrscheinlich ein Mangelberuf ist, und trotzdem noch berufliche Defizite für die dt. H-Kammer hat, bekommt diese Person doch noch lange kein Arbeitsvisum.
Was soll die H-Kammer denn anerkennen? Welche Quali muss er haben? Als was willst du ihn einstellen?
Welche Fragen habt ihr denn NICHT beantwortet?
Woher weiß die H-Kammer überhaupt, welche Defizite er hat?