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Aufenthaltszweck wechsel möglich? (Gelesen: 1.093 mal)
Cheasy
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i4a rocks!


Beiträge: 23

Tübingen, Germany
Tübingen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltszweck wechsel möglich?
23.11.2017 um 14:30:35
 
Hallo Miteinander,

was stimmt?

Ein Student mit Aufenthaltszweck § 16 Abs. 2 AufenthG schafft sein Studium nicht mehr, weil es zu schwer für ihn geworden ist.
Er möchte jetzt eine Ausbildung beginnen.
Kann er vor Ort bei der ABH seinen Aufenthaltszweck "für Ausbildung" wechseln?
Wäre dies also eine Ermessensentscheidung der ABH oder muss er zurück in sein Heimatland und unter Vorlage eines Ausbildungsvertrag ein neues Visum "für Ausbildung" beantragen?

Danke und viele Grüße Cheasy
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reinhard
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Beiträge: 15.180

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltszweck wechsel möglich?
Antwort #1 - 23.11.2017 um 14:33:50
 
Nein, kann er nicht. Steht in § 16 genau so drin.

Also: Fragen, ob die ABH eine Erlaubnis geben und dem Visum zustimmen würde. Erst wenn alles klar ist, Studium abbrechen, zurückfahren und neues Visum beantragen.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltszweck wechsel möglich?
Antwort #2 - 23.11.2017 um 16:10:53
 
Die Auskunft entspricht nicht mehr der aktuellen Gesetzeslage. Ein Wechsel ist nunmehr möglich, wenn die Voraussetzungen für die Ausbildung vorliegen und die Agentur für Arbeit eine Feststellung nach § 39 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AufenthG getroffen hat.
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