Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Nachzug Schwester zur Unterstützung nach Geburt (Gelesen: 3.561 mal)
Rabababaer
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 17

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Nachzug Schwester zur Unterstützung nach Geburt
26.10.2017 um 20:24:40
 
Guten Abend,

Auch wenn ich mich schon lange nicht mehr hier gemeldet habe, wollte ich euch zunächst mal wissen lassen, dass ihr hier nach wie vor ein sehr tolles Forum habt. Danke für euer Engagement!

Nun zu meiner Situation:
Ich bin Deutscher und lebe seit 2012 mit meiner Frau (aus Tansania) in Deutschland zusammen. Meine Frau ist nun schwanger und würde sich sehr freuen wenn ihre Schwester für 3 Monate nach der Geburt des Kindes zu uns kommen könnte um sie in der ersten Zeit nach der Geburt ein wenig mit dem Haushalt zu entlasten (Würde ich natürlich auch tun, bin aber Vollzeit berufstätig). Hierzu nun folgende Fragen:

1.) Ist ein solches Vorhaben überhaupt möglich?

2.) Falls ja: Wie müssten wir genau dabei vorgehen? Ich finde auf der Seite der tansanischen Botschaft Visabestimmungen für Touristen und für Besucher. Welches wäre in unserem Fall angebracht?

3.) Gibt es noch weitere Dinge, die wir beachten müssten?

Ich bedanke mich jetzt schon mal recht herzlich für alle Kommentare, Antworten und Hinweise und wünsche noch einen schönen Abend.

Viele Grüße
Rabababaer
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.772

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nachzug Schwester zur Unterstützung nach Geburt
Antwort #1 - 26.10.2017 um 20:44:19
 
Hallo.

1) Ja, im Rahmen eines ganz normalen Schengen-Visums (max. 90 Tage).

2) "Besucher".

3) Die Darstellung der Rückkehrbereitschaft ist wichtig, die Ausstellung einer VE könnte erforderlich sein (und damit eine bestimmte Solvenz).

Gruß
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.387

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nachzug Schwester zur Unterstützung nach Geburt
Antwort #2 - 26.10.2017 um 20:53:38
 
Bitte lies die Informationen der Deutschen Botschaft in Tansania (die Website ist schon die Richtige) genau und versuche, solche Missverständnisse wie "tansanische Botschaft" zu vermeiden.

"Besucher" ist das für Euren Fall Passende.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Rabababaer
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 17

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nachzug Schwester zur Unterstützung nach Geburt
Antwort #3 - 26.10.2017 um 21:36:31
 
Zitat:
1) Ja, im Rahmen eines ganz normalen Schengen-Visums (max. 90 Tage).

2) "Besucher".

3) Die Darstellung der Rückkehrbereitschaft ist wichtig, die Ausstellung einer VE könnte erforderlich sein (und damit eine bestimmte Solvenz).


Herzlichen Dank für diese Informationen. Das hilft schon mal sehr weiter. Eine Frage noch dazu: Wie gut müsste die Solvenz (d.h. welches Brutto-Einkommen, etc...) von mir und meiner Frau denn in dem oben dargestellten Fall sein um eine VE ausstellen zu können?

Zitat:
Bitte lies die Informationen der Deutschen Botschaft in Tansania (die Website ist schon die Richtige) genau und versuche, solche Missverständnisse wie "tansanische Botschaft" zu vermeiden.

Naja... es ist ja die "tansanische Deutsche Botschaft", oder?  Zwinkernd Aber du hast schon Recht. Korrekterweise müsste es natürlich Deutsche Botschaft in Tansania heißen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.772

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nachzug Schwester zur Unterstützung nach Geburt
Antwort #4 - 26.10.2017 um 22:10:59
 
Rabababaer schrieb am 26.10.2017 um 21:36:31:
Eine Frage noch dazu: Wie gut müsste die Solvenz (d.h. welches Brutto-Einkommen, etc...) von mir und meiner Frau denn in dem oben dargestellten Fall sein um eine VE ausstellen zu können?


Das wird örtlich etwas unterschiedlich gehandhabt.
Wie das bei "eurer" ABH ist, kann man möglicherweise auf deren Website nachlesen.
Ansonsten musst Du das konkret dort erfragen (bspw. per E-Mail).

Gruß
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
Rabababaer
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 17

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nachzug Schwester zur Unterstützung nach Geburt
Antwort #5 - 26.10.2017 um 22:23:23
 
Alles klar. Werde ich dann mal tun. Vielen Dank und eine gute Nacht wünsche ich.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lottchen
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.126
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nachzug Schwester zur Unterstützung nach Geburt
Antwort #6 - 26.10.2017 um 22:33:11
 
Die "tansanische Botschaft" egal in welchem Land ist jedenfalls nicht zuständig für Visumsanträge Bürger Tansanias  22.

Es kommt darauf an, wie vielen Personen Du unterhaltspflichtig bist. Je mehr es da gibt, desto höher muss Dein Einkommen sein um eine VE abgeben zu können. Vor gut 10 Jahren als ich mal 2 VE´s abgegeben habe wollte meine Stadt ein Einkommen haben welches über 2x dem HartzIV-Satz (1x für mich, einmal für den Gast) + Warmmiete liegt.

Hier mal als Beispiel wieviel die Stadt Konstanz aktuell verlangt (runterscrollen zum 2.Download)
http://www.konstanz.de/rathaus/02168/02191/02192/02195/index.html
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Rabababaer
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 17

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nachzug Schwester zur Unterstützung nach Geburt
Antwort #7 - 26.10.2017 um 22:45:04
 
Zitat:
Es kommt darauf an, wie vielen Personen Du unterhaltspflichtig bist.

Hm... was bedeutet das in meinem Fall dann genau? Wären das bei mir dann schon zwei Personen (wegen meiner Frau und dem Neugeborenen)?

Meine Frau arbeitet auch noch im Moment. Werden unsere Einkommen dann auch zusammen gerechnet?

Zitat:
Die "tansanische Botschaft" egal in welchem Land ist jedenfalls nicht zuständig für Visumsanträge Bürger Tansanias 

Augenrollen  Zwinkernd

//edit: P.S: Und noch gleich eine Frage hinterher: Sind die Einkommen brutto oder netto zu verstehen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lottchen
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.126
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nachzug Schwester zur Unterstützung nach Geburt
Antwort #8 - 26.10.2017 um 23:03:53
 
Es geht ums Nettoeinkommen. Um das Geld, was Dir wirklich zur Verfügung steht.
Die andere Frage beantwortet lieber jemand, der sich da sicher ist, wie das gerechnet wird. Ich bin´s nicht  Augenrollen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.772

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nachzug Schwester zur Unterstützung nach Geburt
Antwort #9 - 26.10.2017 um 23:11:13
 
Rabababaer schrieb am 26.10.2017 um 22:45:04:
Hm... was bedeutet das in meinem Fall dann genau? Wären das bei mir dann schon zwei Personen (wegen meiner Frau und dem Neugeborenen)?


Ja.

Zitat:
Meine Frau arbeitet auch noch im Moment. Werden unsere Einkommen dann auch zusammen gerechnet?


Ja, kann.

Gruß
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
lottchen
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.126
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nachzug Schwester zur Unterstützung nach Geburt
Antwort #10 - 26.10.2017 um 23:26:34
 
Wann soll denn das Visum beantragt werden? Wenn vor der Geburt, dann ist das Kind doch noch gar nicht da, also ein Unterhaltspflichtiger weniger. Wenn erst nach der Geburt dann arbeitet die Frau doch erst mal nicht und ihr Einkommen kann auch nicht angerechnet werden.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
nixwissen
Silver Member
****
Offline


Tiananmen - Am 4.6.1989
geschah hier nichts.


Beiträge: 1.253

Hamburg, Hamburg, Germany
Hamburg
Hamburg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nachzug Schwester zur Unterstützung nach Geburt
Antwort #11 - 26.10.2017 um 23:50:22
 
Moin,

Für die VE muss man kein Großverdiener sein. Die kann aber auch ein Anderer abgeben, wobei das sehr viel Vertrauen erfordert.

Das grösste Problem ist bei sowas aber meist die Rückkehrbereitschaft.
Die AV muss davon überzeugt werden, daß sie ausreichende Gründe hat, wieder zurückzukehren.
Normalerweise erwartet die AV dafür einen guten Job, was bei 3 Monaten kaum glaubwürdig sein dürfte. Mann und Kind könnte gehen aber bei 3 Monaten ist sie ja scheinbar abkömmlich in Tansania.
Die Hilfe im Haushalt oder beim Kind ist definitiv kein Grund für so ein Visum, da könnte sogar eine Beschäftigung angenommen werden. Der Grund kann nur der Besuch der Schwester, Dir und dem Kind sein.
Schreibe mal was über ihre Lebensverhältnisse in der Heimat, dann kann man die Chancen vielleicht abschätzen.

Gruß,
Norbert
Zum Seitenanfang
  

Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
"Alexa, wie gut ist der Datenschutz bei der Corona-Warn-App?"
 
IP gespeichert
 
Rabababaer
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 17

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nachzug Schwester zur Unterstützung nach Geburt
Antwort #12 - 27.10.2017 um 19:07:39
 
Zitat:
Wann soll denn das Visum beantragt werden? Wenn vor der Geburt, dann ist das Kind doch noch gar nicht da, also ein Unterhaltspflichtiger weniger. Wenn erst nach der Geburt dann arbeitet die Frau doch erst mal nicht und ihr Einkommen kann auch nicht angerechnet werden.


So sehe ich das auch. Ist wirklich eine sehr gute Frage wie das gerechnet wird. Das Visum sollte eigentlich vor der Geburt beantragt werden und da ist das Kind ja in der Tat noch gar nicht da.

Zitat:
Schreibe mal was über ihre Lebensverhältnisse in der Heimat, dann kann man die Chancen vielleicht abschätzen.

Die Schwester ist selbständig und hat einen eigenen Friseur-Salon in Tansania. Sie würde sich dann für die drei Monate eine Vertretung (d.h. eine andere Schwester) organisieren, die den Laden schmeißt. So ist zumindest der Plan.

Zitat:
Die Hilfe im Haushalt oder beim Kind ist definitiv kein Grund für so ein Visum, da könnte sogar eine Beschäftigung angenommen werden.

Also am besten als Grund einfach nur "Besuch" angeben und die Sache mit der Haushaltshilfe weglassen? Es geht ja eigentlich nicht nur um die reine Hilfe mit dem Haushalt sondern auch um die emotionale Unterstützung durch einen nahen Angehörigen in einer stressigen Zeit fernab der Heimat...

Viele Grüße
Rabababaer
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
nixwissen
Silver Member
****
Offline


Tiananmen - Am 4.6.1989
geschah hier nichts.


Beiträge: 1.253

Hamburg, Hamburg, Germany
Hamburg
Hamburg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nachzug Schwester zur Unterstützung nach Geburt
Antwort #13 - 27.10.2017 um 20:35:25
 
Rabababaer schrieb am 27.10.2017 um 19:07:39:
Die Schwester ist selbständig und hat einen eigenen Friseur-Salon in Tansania. Sie würde sich dann für die drei Monate eine Vertretung (d.h. eine andere Schwester) organisieren, die den Laden schmeißt. So ist zumindest der Plan.


Moin,

Ist der Laden ordentlich registriert und kann sie das Einkommen nachweisen? Warum geht das für 3 Monate mit der anderen Schwester und nicht für immer?
Diese Fragen wird die AV stellen und die Antwort muss glaubhaft sein, daß es mit Verlusten so gerade eben geht, danach wäre der Laden pleite wenn sie selbst dann nicht wieder da ist.
Oder so ähnlich.
3 Monate sind lang, was 3 Monate für einen Friseurladen geht, geht auch dauerhaft.
Wenn sie so einfach für diese Zeit ersetzbar ist, ist das kein guter Grund. Nach 3 Monaten schmeisst die andereSchwester den Laden auch komplett alleine. Warum kann die andere Schwester das für 3 Monate so ohne Weiteres übernehmen und nicht länger?

Rabababaer schrieb am 27.10.2017 um 19:07:39:
Also am besten als Grund einfach nur "Besuch" angeben und die Sache mit der Haushaltshilfe weglassen? Es geht ja eigentlich nicht nur um die reine Hilfe mit dem Haushalt sondern auch um die emotionale Unterstützung durch einen nahen Angehörigen in einer stressigen Zeit fernab der Heimat... 


Nur Besuch. Versucht es mit 4 Wochen direkt nach der Geburt, da kann man auch noch "emotionaler Beistand direkt nach der Geburt" in die Einladung reinschreiben. Dann wird auch die Rückkehrbereitschaft glaubhafter (weil sie länger nicht abwesend sein kann) und Beistand für 3 Monate riecht eben zu sehr nach Haushaltshilfe. Das geht gar nicht. Dafür gibt es Krankenkasse und Jugendamt, wenn Ihr das nicht selber schafft.

Meine persönliche Einschätzung:
Wenn sie das Friseurgeschäft ordentlich nachweisen kann, Mietvertrag, Gewerbeanmeldung, Steuerbescheide (ist wahrscheinlich Quatsch, also eben was man in Tansania so für ein ordentliches Gewerbe hat, das weiß die AV wohl)  und dann für 3-4 Wochen, dann kann es klappen.

Frisiert sie in einer ehemaligen Garage ohne Anmeldung Leuten die Haare und/oder Beantragung für 3 Monate, stehen die Chancen eher schlecht.

Gruß,
Norbert


Zum Seitenanfang
  

Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
"Alexa, wie gut ist der Datenschutz bei der Corona-Warn-App?"
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema