Hallo,
der erste Teil Deiner Frage (Grenzübertritt zur Schweiz und Abflug von dort) wurde hier ja bereits deutlich und völlig korrekt beantwortet. Nicht legal möglich mit einer
GÜB und wahrlich nicht empfehlenswert.
Zum zweiten Teil:
kelppp schrieb am 19.10.2017 um 16:46:14:... Und welche Folgen hat das Ganze? Wird es eine Strafe (Geldbuße oder Einreisesperre) geben, da das Visum ja schon abgelaufen ist bei der Ausreise?
"Das Ganze" (GÜB) hat weder strafrechtliche Folgen (Geldstrafe bzw. Sicherheitsleistung), noch Folgen aufenthaltsrechtlicher Art ("Einreisesperre").
Und zwar aufgrund der Tatsache, dass die
GÜB noch während der Gültigkeit des Visums erteilt wurde.
Alles richtig gemacht.
Zitat:Wird eine erneute Einreise Probleme verursachen (bei Visumantrag/Einreise)? - wobei das nächste Visum in 6-12 Monaten wohl ein FZF-Visum sein wird.
Hätte möglicherweise kleine, leicht lösbare Problemchen geben können bei Beantragung von und Einreise mit Schengenvisum.
Bei Beantragung von und Einreise mit Nationalem Visum zur
FZF wird es keine Probleme geben.
Gruß