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Aufenthaltserlaubnis Verlängerung (Gelesen: 906 mal)
Valdi
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Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltserlaubnis Verlängerung
23.08.2017 um 17:56:29
 
Hallo zusammen,

Ich bin ein Ausländischer Student, Ich bin fast mit dem Vierten Semester meines Studiums fertig, habe keine Probleme im Studium und ich bin in der Regelstudienzeit.

Als ich nach Deutschland gekommen bin, hatte ich nur ein 3 Monatiges Visum. Hatte es ich kurz danach für 9 Monate verlängert, weil im Konto nur das Geld für ein Jahr liegt. 

Am ende das erste Jahr habe ich das Konto freigeschaltet, so dass ich ein Laptop kaufen kann, da meins Defekt war  unentschlossen

Ich habe aber während des Jahres als Werkstudent bei einer Firma gearbeitet, damit ich Geld für das nächste Jahre habe.

Dann kommt die Verlängerung meines Aufenthaltstitel für die Zweite Jahr das Studium. Aber das Geld im Konto war nur für 6 Monate ausreichend war. Obwohl das Konto nicht gesperrt war, hat die Sachbearbeiterin mein Aufenthalt für 6 Monate verlängert.

Mein Aufenthalt läuft am ende des Monat August ab, Heute hatte ich einen Termin um mein Aufenthalt wieder zu verlängern, war aber überrascht, dass Sie wieder einen Nachweis über ein Sperrkonto haben wollen, obwohl letzte mal ohne den Nachweis geklappt hat! Das kann ich machen, obwohl es Geld kostet, aber Mein Aufenthalt läuft in einer Woche ab! Ich war Heute zum Bank und die Bearbeitung, damit das Konto wieder gesperrt würde, dauert eine Woche!  Der Sachbearbeiter weißt schon dass die Bearbeitung eine Woche dauert und dass mein Aufenthalt in eine Woche nicht mehr gültig würde, trotzdem bleibt er kühl und sagt "Komm bitte zurück mit dem Nachweis vor Ihrer Aufenthalt ungültig würde, OK!"

Außerdem, habe ich einen Arbeitsvertrag als Werkstudent, in dem steht, wie viel ich pro Stunde verdiene sowie die Wöchentliche Arbeitszeit, trotzdem hatte der Sachbearbeiter den Vertrag nicht akzeptiert und sagt dass der Vertrag nicht als finanzielle mittel gilt!!!!! Verstehe ich das überhaupt nicht!

Kann man nicht das Aufenthalt als Student mit Arbeitsvertrag verlängern? und wenn ich den Nachweis vor ende August nicht bekomme, wird mein Aufenthalt abgebrochen! was kann ich in diesem Fall machen.
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Petersburger
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Beiträge: 6.389

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 23.08.2017 um 21:36:37
 
Wenn Du einen Antrag stellst, tritt die gesetzliche Fiktionswirkung ein - auch dann, wenn die Unterlagen möglicherweise nicht vollständig sind.
Dann ist Dein Aufenthalt weiterhin erlaubt, weil bei rechtzeitiger Antragstellung ein bestehender Aufenthaltstitel mit allen Nebenbestimmungen weitergilt.

Bereits Deine erste Vorsprache zur Verlängerung des AT war eine wirksame Antragstellung, insbesondere dann, wenn Du alle grundsätzlich erforderlichen Unterlagen bei Dir hattest und auf den Tisch gelegt hast.

Wenn Dein zuständiger SB anderer Meinung ist, dann lässt Du einen Bekannten Deine Unterlagen in einen Umschlag verpacken und der Bekannte wirft den dann im Behördenbriefkasten ein.

Damit ist der Antrag belegbar (!) gestellt und die Fiktionswirkung mit Sicherheit eingetreten.

Die Nachlieferung von Unterlagen in einem vernünftigen Zeitrahmen - hier: eine Woche - sollte normalerweise kein Problem sein. Vor allem dann, wenn der Antragsteller nicht damit rechnen musste, dass diese gefordert werden.
Eine Ablehnung wegen deren Fehlen wäre ein Festessen für jeden Anwalt und wird wohl im Ernst von keiner Behörde verfügt werden.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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