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Aufenthaltstitel verlängern (Gelesen: 1.243 mal)
Mister Vahrerboy
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i4a rocks!


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21.07.2017 um 14:38:02
 
Moin aus Bremen,

folgendes Situation:
Meine Frau hat am 28.08.2017 ein Termin bei der Auländerbehörde in Bremen. Man verlangt einige Unterlagen von Ihr u.a.

1.) Meldebescheinigung
Wir haben einen Termin beim Bürgerservicecenter Bremen am 28.07.2017 wegen Ausstellung der Meldebestätigung, aber der Termin für die Verländerung ist am 28.08.2017 bei der Ausländerbehörde.

Meine Frage: Stellt der Zeitraum von einem Monat, also Austellung Meldebescheinigung und Termin Ausländerbehörde ein Problem dar?

2.) Grundbuchauszug
Ich bin Wohneigentümer und habe einen Grundbuchauszug aus dem April 2017 und wie oben erwähnt findet der Termin bei der Ausländerbehörde am 28.08.2017 statt.

Meine Frage: Stellt der Zeitraum, also Austellung Grundbuchauszug und Termin Ausländerbehörde ein Problem dar?

MFG
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okatomy
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 21.07.2017 um 14:45:38
 
Diese beiden Nachweise sind unüblich und eigentlich unnötig, von daher kann man auch nicht beantworten was die ABH sonst noch für unübliche Praktiken verfolgt.

Am besten du fragst die ABH selbst wie aktuell die Nachweise sein sollen.

Eine Meldebeschinigung z.b. ist im Bankwesen als Nachweis der Anschrift 6 Monate gültig.

Meines erachtens sind deine Nachweise aktuell genug, aber nur die ABH wird dir beantworten können was sie genau will.
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Mister Vahrerboy
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Antwort #2 - 21.07.2017 um 15:03:08
 
okatomy schrieb am 21.07.2017 um 14:45:38:
Diese beiden Nachweise sind unüblich und eigentlich unnötig, von daher kann man auch nicht beantworten was die ABH sonst noch für unübliche Praktiken verfolgt.

Am besten du fragst die ABH selbst wie aktuell die Nachweise sein sollen.

Eine Meldebeschinigung z.b. ist im Bankwesen als Nachweis der Anschrift 6 Monate gültig.

Meines erachtens sind deine Nachweise aktuell genug, aber nur die ABH wird dir beantworten können was sie genau will.


Danke für deine Antwort.
Wenn sie auch mal auf meine Emails antworten würden. Wenn Sie antworten, dann so allgemein, so dass man die Antwort garnicht auf meine Frage benutzen kann. Auch gehen sie nicht an das Telefon ran. Ein echter Saftladen, die Ausländerbehörde Bremen  Ärgerlich
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Mister Vahrerboy
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i4a rocks!


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Antwort #3 - 22.07.2017 um 08:40:27
 
Um das ganze noch einmal genauer darzulegen:

Die Ausländerbehörde hat ihr die Unterlagen vorab zugeschickt und mitdabei war eine Liste mit mitzubringenden Unterlagen. Darauf ist zu entnehmen, dass sie eine Meldebescheinigung des deutschen Ehemannes (das bin in diesem Fall ich) mitbringen soll.

MFG
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reinhard
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Antwort #4 - 22.07.2017 um 12:03:54
 
Ich würde mir jetzt gar keine Gedanken machen. Sie geht einfach hin, nimmt mit was sie hat. Und wenn irgend etwas fehlt, sollen sie es sagen, dann entscheidet sie, ob sie es besorgt und per Post nachreicht oder widerspricht.

Meistens ist es einfacher als man vorher denkt, und vorher will man dann Probleme lösen, die überhaupt nicht existieren.
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Antwort #5 - 22.07.2017 um 19:44:31
 
reinhard schrieb am 22.07.2017 um 12:03:54:
Ich würde mir jetzt gar keine Gedanken machen. Sie geht einfach hin, nimmt mit was sie hat. Und wenn irgend etwas fehlt, sollen sie es sagen, dann entscheidet sie, ob sie es besorgt und per Post nachreicht oder widerspricht.

Meistens ist es einfacher als man vorher denkt, und vorher will man dann Probleme lösen, die überhaupt nicht existieren. 



Reinhard, der Retter in Not Cool So habe ich dich inzwischen kennengelernt. Danke für dein Tipps
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