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Kann eine Ausländerin sich gesetzlich versichern? (Gelesen: 1.243 mal)
Manner
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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24.07.2017 um 15:11:08
 
Hey Leute,

ich bin Student und bei meiner Mutter Familienversichert.
Meine Frau ist nun hier seit einigen Tagen und Reisekrankenversichert.

Nun wollte ich fragen,  meine Frau wird demnächst ALG 2 beantragen.

Kann sie sich daher gesetzlich Versichern lassen? Oder muss sie sich freiwillig Versichern lassen?

Sie kommt aus Pakistan.
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 24.07.2017 um 15:16:19
 
Wenn sie ALG II beantragt, dann wird sie automatisch pflichtversichert. Sie sollte zumindest schon herausfinden welche KK sie beitreten will.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #2 - 24.07.2017 um 15:38:59
 
Manner schrieb am 24.07.2017 um 15:11:08:
Meine Frau ist nun hier seit einigen Tagen und Reisekrankenversichert.

Mit der Wohnsitznahme wird die Reisekrankenversicherung unwirksam.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Manner
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i4a rocks!


Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 24.07.2017 um 15:48:47
 
Wie meinst du das mit automatisch?

Soweit ich das Verstanden habe, muss ich zu AOK mir eine Mitgliedsbescheinigung ausgeben lassen und sie dort anmelden und diesen Zettel dann dem ALG 2 Antrag hinzufügen.
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okatomy
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 24.07.2017 um 16:02:02
 
automatisch heißt hier dass Sie als ALG2 Empfänger pflichtversichert ist.

Das genaue Prozedere wie das JC sie bei der KK anmeldet oder ob du zuerst zur KK musst fragst du am besten diese Stellen.
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Manner
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i4a rocks!


Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 24.07.2017 um 16:22:47
 
Vielen Dank für die Hilfe Smiley Smiley Smiley
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KaGe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 24.07.2017 um 16:27:19
 
Manner schrieb am 24.07.2017 um 15:48:47:
muss ich zu AOK

Nein, du musst nicht zur AOK. Aber du meinst eine gesetzliche KV.
Da gibts viel mehr als nur die AOK.
Falls du aber auch dort versichert bist, dann ist das natürlich das einfachste.
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