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Heirat in Las Vegas anerkennen lassen- Ehefähigkeitszeugnis notwendig bei deutschem Standesamt? (Gelesen: 925 mal)
Themen Beschreibung: Ehefähigkeitszeugnis bei Anerkennung der Ehe
jens666
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: thailändisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat in Las Vegas anerkennen lassen- Ehefähigkeitszeugnis notwendig bei deutschem Standesamt?
22.07.2017 um 11:57:37
 
Hallo zusammen,
meine Lebensgefährtin und ich wollen in Las Vegas heiraten und die Ehe beim deutschen Standesamt anerkennen lassen.

Zu mir: Deutscher, ledig

meine Lebensgefährtin: Thailänderin, seit 29 Jahren in Deutschland, voll integriert, Niederlassungserlaubnis, geschieden.

Wenn wir hier in Deutschland heraten wollen, benötigt meine Freundin, ein Ehefähigkeitszeugnis, was nur in Thailand ausgestellt werden kann. Sie hat dort aber keinerlei Kontakte mehr.
Weiterhin ehem. Eheurkunde+Scheidungsurkunde, thail. aktuelles Personenstandzeugnis beglaubigt mit Übersetzung usw...

Nun meine Frage: Wenn wir die Heirat in Las Vegas anerkennen lassen wollen, brauchen wir dann die Dokumente aus Thailand inkl. Ehefähigkeitszeugnis, aktuelles Wohnregister, alte Eheverträge usw?

Vielen Dank für eure Hilfe
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okatomy
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i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat in Las Vegas anerkennen lassen- Ehefähigkeitszeugnis notwendig bei deutschem Standesamt?
Antwort #1 - 22.07.2017 um 12:08:47
 
Nein da die Ehe hier Rechtskraft hat (wie z.b. auch eine Dänemark Ehe die in so einer Situation auch oft gewählt wird).

Ihr solltet nur darauf achten eine Internationale (mehrsprachige) Heiratsurkunde zu bekommen. Eine Apostille wäre auch nicht verkehrt, machen Deutsche Behörde akzeptieren nur apostillierte Urkunden ( Haagener Übereinkommen )

Der Status verheiratet wird dann beim Meldeamt eingetragen unter der Vorlage der Urkunde. GGf. müsst Ihr auch kurz zum Standesamt welches dann die Meldebehörde auf dem Dienstweg unterrichtet. Ist wohl von Behörde zu Behörde verschieden.

Wenn du aber unter Anerkennung eine Nachbeurkundung der Ehe in Deutschland meinst, wo man nachher eine deutsche Eheurkunde erhält, so gelten dafür die selben Voraussetzungen wie bei einer Heirat hier.

Letzteres ist aber optional.
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Aras
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Beiträge: 3.797

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 22.07.2017 um 12:46:59
 
okatomy schrieb am 22.07.2017 um 12:08:47:
Ihr solltet nur darauf achten eine Internationale (mehrsprachige) Heiratsurkunde zu bekommen. Eine Apostille wäre auch nicht verkehrt, machen Deutsche Behörde akzeptieren nur apostillierte Urkunden ( Haagener Übereinkommen )


Bevor ihr wie verrückt nach einer internationalen/mehrsprachigen Heiratsurkunde gemäß CIEC-Übereinkommen in Las Vegas fragt, geht mal davon aus, dass die USA soetwas nicht anbieten da die USA nichtmal im CIEC ist.  Und ihr solltet definitiv die Urkunde apostillieren lassen. Gibts nichts ärgerlicheres als eine Urkunde zu haben, die nicht anerkannt wird.

okatomy schrieb am 22.07.2017 um 12:08:47:
Der Status verheiratet wird dann beim Meldeamt eingetragen unter der Vorlage der Urkunde. GGf. müsst Ihr auch kurz zum Standesamt welches dann die Meldebehörde auf dem Dienstweg unterrichtet. Ist wohl von Behörde zu Behörde verschieden.

Es ist vielmehr so, dass die Ehe formal anerkannt wird, aber sich die Behörde ggf. erlaubt die Ehe materiell zu prüfen. Es besteht aber keine Pflicht zur Nachbeurkundung noch selber zum Standesamt dackeln zu müssen. Wenn das Einwohnermeldeamt Zweifel hat, so hat das Einwohnermeldeamt aufgrund der Amtsermittlungspflicht die Beweislast, wenn es um mehr geht als nur die Eheurkunde vorlegen zu müssen. Wenn ihr dann zum Standesamt geschickt werdet, und bspw. die Nachbeurkundung beantragen sollt, dann führt das dazu dass ihr als Antragsteller Beweislast habt. Und dann dürft ihr hin und herlaufen.

Besonders bei geschiedenen Ausländern gibt es Hick-Hack da man häufig die ausl. Scheidungen anerkennen lassen muss.

Also da besonders aufpassen.

okatomy schrieb am 22.07.2017 um 12:08:47:
Wenn du aber unter Anerkennung eine Nachbeurkundung der Ehe in Deutschland meinst, wo man nachher eine deutsche Eheurkunde erhält, so gelten dafür die selben Voraussetzungen wie bei einer Heirat hier.

Eher nicht, da man kein Befreiungsverfahren vom EFZ durchlaufen muss sondern der Standesbeamte die stattgefundene Eheschließung prüfen muss und bei positiver Feststellung eintragen muss.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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jens666
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: thailändisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat in Las Vegas anerkennen lassen- Ehefähigkeitszeugnis notwendig bei deutschem Standesamt?
Antwort #3 - 22.07.2017 um 14:38:47
 
Danke euch, diese Antworten hören sich viel fachlicher an, als das war ich in sonstigen Foren bekommen habe.

Laut Einwohnermeldeamt ist meine Partnerin als geschieden registriert, Scheidungsurkunde  vom Amtsgericht mit Rechtskraft haben wir.
Mein Status ist ledig.

Eine Apostille werden wir in Amerika ausstellen lassen und beim dortigen Konsul alles registrieren und durch ihn versenden lassen.

Nach dem Urlaub, wenn die Apostille da ist, sollen wir also diese zum Einwohnermeldeamt bringen?
Nicht zum Standesamt?
Habe ich das so richtig verstanden?
Falls das Standesamt noch ein Dokumnet braucht, kann man diese ggfls nachliefern?

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