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Visum zur Arbeitssuche abgelehnt (Gelesen: 2.512 mal)
Thorri
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Ingenheim, Rheinland-Pfalz, Germany
Ingenheim
Rheinland-Pfalz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Visum zur Arbeitssuche abgelehnt
17.07.2017 um 22:45:22
 
Hallo,

mein Freundin aus Venezuela, mit der ich nun seit mehr als 1,5 Jahren eine Fernbeziehung mit gegenseitigen Besuchen führe und ich haben uns entschlossen eine feste Beziehung hier in Deutschland zu führen.
Allerdings stand für uns schon von Anfang an fest, dass sie hier zuerst einen Job benötigt. Da sie Ingenieurin ist war für uns somit klar, sie beantragt beim zuständigen deutschen Konsulat in Venezuela ein Visum zur Arbeitssuche.
Ihre Unterlagen wurden alle Ordnungsgemäß von spanisch auf deutsch übersetzt und alle sonstigen Unterlage Vollständig.
Nach etlichen Wochen Wartezeit bekamen wir nun die Antwort, mit der Ablehnung des Visums.
Hier mal die grobe Übersetzung der Ablehnung aus dem spanischen:

„Sie baten um ein Visum für die Jobsuche , wenn auch nicht in Ihrem Motivationsschreiben zum Ausdruck und stellt sich vor, künftige Beschäftigung in Deutschland noch, ob er bereits in Kontakt mit einigen potenziellen Arbeitgebern. Kein Kommentar für Arbeit zu finden.

Stattdessen zeigt es, dass Sie eine Beziehung mit einem deutschen Staatsbürger haben und zusammen leben wollen. Daher ist der Hauptgrund für Ihre Anfrage erscheint eher den Wunsch, mit ihrem Partner in Deutschland zu leben und nicht nach Arbeit suchen.

Natürlich war in dem Anschreiben klar auf die Arbeitssuche hingewiesen, natürlich auch der Hinweis hier zu Leben und das der Lebensunterhalt hier gesichtert ist (Zu einem durch eine Verpflichtungserklärung zum zweiten mit rund 7.500 € aus ihren eigenen Erspartem).
Aber es ist nun mal einfacher hier eine Bewerbung zu schreiben in Ihrem Beruf und bei einer Einladung zu einem Vorstellungsgespräch auch direkt erscheinen zu können, als dies von Venezuela aus zu tun.
Nun stellt sich uns die Frage, ob es Sinn macht Einspuch gegen die Ablehnung zu erheben. mit dem klaren Hinweis das der Aufenthalt hier lediglich zur Arbeitssuche dient (wie schon im Anschreiben erklärt). Natürlich wird bei erfolgreicher Suche eine BlueCard oder ein Aufenthaltstitel gewünscht. Was vielleicht auch noch helfen könnte wäre vielleicht der Hinweis der Ihr studierter Ingenieuertitel (Erdöl und Erdgastechnik) hier bei ca. 3 Firmane gesucht wird.

Und wenn ein Einspuch Sinn macht, wie ist der zu Formulieren, dass er auch Erfolg haben könnte?

Schon mal vorab Vielen Dank für die Antworten.

LG Thorri
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deerhunter
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i4a rocks!


Beiträge: 2.217

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 18.07.2017 um 07:34:08
 
Thorri schrieb am 17.07.2017 um 22:45:22:
Hallo,

mein Freundin aus Venezuela, mit der ich nun seit mehr als 1,5 Jahren eine Fernbeziehung mit gegenseitigen Besuchen führe und ich haben uns entschlossen eine feste Beziehung hier in Deutschland zu führen.


Damit hat die Av doch genau getroffen und euer Visaantrag ist falsch. Dafür beantragt man ein Heiratsvisum!
Eine Remonstration macht meiner Meinung nach keinen Sinn, deshalb gleich das richtige Visum beantragen!

btw. man hat keinen Anspruch auf ein Visum zur Arbeitssuche
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Thorri
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Ingenheim, Rheinland-Pfalz, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 18.07.2017 um 10:31:44
 
Im Grunde genommen gebe ich dir recht.
Aber....
Zum ersten bin ich noch Verheiratet, wenn auch schon über 2 Jahre getrennt lebend. somit kommt ein Visum zur Heirat erst mal nicht in Frage. Zum zweiten wollten wir erst mal eine längere Zeit zusammen Leben um zu sehen, ob das auch längerfristig passt und dann ggf. Heiraten.
somit war für uns klar, erst mal den Lebensunterhalt zu sichern.
Dass man generell keinen Anspruch auf ein Visum zur Arbeitssuche hat ist schon klar.
Wobei dem Staat ja keine Kosten entstehen, sollte sie keinen entsprechenden Job finden, müsste Sie nach 6 Monaten wieder nach Venezuela zurück kehren. Sollte sie einen finden, hätte Deutschland eine arbeitende Fachkraft mehr.
Somit waren wir der Meinung, alles richtig gemacht zu haben.
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lottchen
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #3 - 18.07.2017 um 10:50:00
 
Es gibt eben kein Visum zum "Zusammenleben probieren". Gäbe es das, würden sicher viele der binationalen Ehen nie geschlossen werden. Hat sie Deutschkenntnisse? Oder will sie in einer Firma arbeiten, wo sie auf englisch / französisch arbeiten kann? Vielleicht macht es doch Sinn, dass sie sich mal vom Ausland aus bewirbt. Man kann auch per Skype ein Vorstellungsgespräch führen. Oder sie kommt als Gast hierher für 3 Monate (sie braucht ja kein Visum dafür) und bewirbt sich dann intensiv persönlich. Mit einer Jobzusage in der Hand kann sie eher auf eine AE hoffen.
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #4 - 18.07.2017 um 18:04:35
 
Sofern die Arbeitsplatzsuche glaubwürdig ist, spricht auch eine persönliche Beziehung in Deutschland nicht grundsätzlich gegen eine Visumerteilung.

Ich hatte schon eine Deutschverheiratete, die keinesfalls ein Visum zum Ehegattennachzug haben wollte, sondern unbedingt eines zum Studium.
Grund: Unterschiedliche Studienorte (ihr Mann war auch Student) und "wir wollen keine Diskussion über gemeinsamen Hauptwohnsitz oder Scheinehe oder dergleichen".
Sie hat es bekommen.

Ebenso ein Ärztepaar mit gemeinsamen Kindern, er mit einer Blauen Karte EU, sie zum Sprachkurs und anschließender Approbation usf. in Deutschland.
"Wir wollen beide AT unabhängig von unserer Ehe haben!"


Klar sollte sein, dass beim Vorliegen persönlicher Beziehungen der Reisezweck anders, genauer hinterfragt wird. Denn ein Visum zur Arbeitsplatzsuche wird eben dafür erteilt und nicht für zwei pro-forma-Bewerbungen und ansonsten sechs Monate Zweisamkeit.

Wenn also Kontakte zu möglichen Arbeitgebern bereits hergestellt wurden und dafür Belege vorhanden sind, dann gehören sie in solcher Situation zum Antrag.
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„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Franky1
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #5 - 20.07.2017 um 16:07:33
 
Mehr als den eigentlichen Visumsgrund im Motivationsbrief zu nennen scheint ja sehr unpraktisch. Was mir dazu noch einfällt ....

Was für eine Ingenieurin ist sie überhaupt? Ist ja für die Aussichten am Arbeitsmarkt auch wichtig (nicht überall gibt es Fachkräftemangel).

Wie gut sind ihre Deutschkenntnisse? Ohne sind die Chancen außerhalb von IT nahezu 0.

Hat sie sich schon bei der ZAV (Arbeitsagentur) arbeitssuchend gemeldet (über das Virtuelle Welcome Center)? Möglicherweise hilft eine Bestätigung und Bewerbungskopien auch weiter.

Wobei: Welche Vorteile hat das Jobseekervisum eigentlich gegenüber der "normalen" Einreise?
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 22.07.2017 um 09:28:35
 
Um die Ernsthaftigkeit zu bekräftigen hätte ich zuerst eine Berufsanerkennung als Ingenieurin durchgeführt.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 27.07.2017 um 10:46:45
 
Würde ich nicht unbedingt empfehlen. Hat nach meiner persönlichen Erfahrung hat das in der Praxis keinen Mehrwert und wenn man nachher doch noch studieren will, gilt das als Zweitstudium und man muss je nach Bundesland höhere Studiengebühren zahlen. Einschränkungen bei Bafög kommen auch dazu.
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