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Aufenthaltsgenehmigung für einen Chinesen (nach Heirat) (Gelesen: 1.578 mal)
learntobreathe
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i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltsgenehmigung für einen Chinesen (nach Heirat)
09.07.2017 um 19:11:43
 
Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich habe vor meinen Verlobten (Chinese) zuerst für einen Sprachkurs nach Deutschland zu bringen (zurzeit spricht er noch kein Deutsch) für 4 Monate.
In diesen 4 Monaten haben wir geplant zu heiraten und ich wollte fragen wie wir vorgehen sollen nachdem wir geheiratet haben um eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen.
Er ist zurzeit in einer Firma in China angestellt und aufgrund fehlender Geldmittel wurde uns vor ein paar Wochen das Schengenvisum zum Besuch verweigert. Deshalb würde meine Familie eine Verpflichtungserklärung einreichen.
In diesen 4 Monaten werde ich mich für ein Medizinstudium einschreiben und habe hoffentlich schon einen Nebenjob. Wir würden in der Wohnung meiner Eltern leben (sie ist groß genug jedem Bewohner stehen 25 Quadratmeter zur Verfügung).
Nachdem uns das Schengenvisum verweigert wurde bin ich sehr ängstlich und weiß nicht wirklich wie ich am Besten vorgehen soll.
Ich hoffe ihr habt ein paar Tipps und Tricks für mich wie ich meinen Verlobten unbefristet hier in Deutschland behalten kann.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 09.07.2017 um 19:40:14
 
Gibt da keine Tipps und Tricks.

Bei einem Antrag auf ein Visum für einen Sprachkurs wird gefragt, warum er sich nicht einfach dort anmeldet, wo er wohnt, da gibt es ja auch Deutschkurse. Dafür muss er dann eine gute Antwort haben.

Wenn Ihr heiraten wollt, alles vorbereitet ist und er mit einem A1-Zertifikat in der Hand das Visum zum Heiraten beantragt, ist das nicht so einfach abzulehnen.

Er muss es einfach probieren.
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frog
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 09.07.2017 um 19:41:37
 
Es wäre erstmal sinnvoll genau zu klären was das "Problem" beim ersten Antrag war. Fehlende Geldmittel kann vieles bedeuten. Ich nehme an er wollte selbst seinen Lebensunterhalt sichern? Welcher Zeitraum wurde denn beantragt?
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learntobreathe
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 09.07.2017 um 19:51:44
 
frog schrieb am 09.07.2017 um 19:41:37:
Es wäre erstmal sinnvoll genau zu klären was das "Problem" beim ersten Antrag war. Fehlende Geldmittel kann vieles bedeuten. Ich nehme an er wollte selbst seinen Lebensunterhalt sichern? Welcher Zeitraum wurde denn beantragt?


Das Problem war das er seinen Aufenthalt selbst finanzieren wollte er aber sein Gehalt über einen Chinesischen Messenger erhält, anstatt auf sein Bankkonto, was die Behörden nicht akzeptiert haben (er wollte für 3 Wochen herkommen). Zudem hat sein Chef einen Fehler bei der Angabe gemacht wieviel mein Freund im Monat verdient, was wir dann natürlich nicht nachweisen konnten....
Zum Zweiten hat seine Firma erst neulich den Namen geändert und auch dadurch entstanden Probleme, das Konsulat hat ihm nämlich nicht geglaubt das die Firma wirklich existiert, obwohl offizielle Papiere und Zeugnisse der Firma eingereicht wurden....
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frog
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i4a rocks!


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Antwort #4 - 09.07.2017 um 20:28:08
 
Wenn es nur um die finanzielle Seite ginge, dann wäre das bei einer Remonstration mit nachgereichter VE (du schreibst ja, dass deine Eltern eine abgeben würden) schnell ausgeräumt gewesen.  Ich glaube aber damit zusammenhängend werden auch Zweifel an der Rückkehrbereitschaft bestanden haben. Aber das nur am Rande.

Geht den von reinhard beschriebenen Weg, denn:
reinhard schrieb am 09.07.2017 um 19:40:14:
Bei einem Antrag auf ein Visum für einen Sprachkurs wird gefragt, warum er sich nicht einfach dort anmeldet, wo er wohnt, da gibt es ja auch Deutschkurse. Dafür muss er dann eine gute Antwort haben.


reinhard schrieb am 09.07.2017 um 19:40:14:
Wenn Ihr heiraten wollt, alles vorbereitet ist und er mit einem A1-Zertifikat in der Hand das Visum zum Heiraten beantragt, ist das nicht so einfach abzulehnen.


Je nachdem wie oft (oder selten) sich die beiden schon persönlich getroffen haben wird man auch das evtl. kritisch hinterfragen. Besonders vor dem Hintergrund eines bereits abgelehnten Visum-Antrags. Aber ihr habt auch nichts zu verlieren, Versuch macht klug.
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Surfania
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 09.07.2017 um 20:36:27
 
Wie will man denn ein Sprachvisum bekommen, wenn in dem jeweiligen Land Sprachkurse angeboten werden?
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Holzer
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i4a rocks!


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Antwort #6 - 09.07.2017 um 20:57:09
 
learntobreathe schrieb am 09.07.2017 um 19:11:43:
ich habe vor meinen Verlobten (Chinese) zuerst für einen Sprachkurs nach Deutschland zu bringen (zurzeit spricht er noch kein Deutsch) für 4 Monate.

Mit welchem Ziel? Warum sollte ihm die AV ein Sprachvisum genehmigen? Er hat noch keinerlei Deutschkenntnisse und ein abgelehntes Schengenvisum....da lacht das Herz des Visaentscheiders  Cool

Ein Sprachvisum muss gut begründet werden....d.h. er hat Kenntnisse bis B1 und möchte nun noch weitere Kenntnisse für seine berufliche Laufbahn erwerben (Nachweis das er dieses für den beruf braucht) oder er möchte ein spezielles Studium in Deutschland machen!
So wie ihr das angeht, wird das wieder nichts. Warum kein Hochzeitsvisum beantragen?
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