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Heiraten einer Dominikanerin (Gelesen: 10.132 mal)
Woodie
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04.07.2017 um 20:49:44
 
Hallo zusammen,

auch ich möchte meine dominikanische Verlobte heiraten und brauche wohl ein Ehefähigkeitszeugnis.

---
1. Geburtsurkunde
2. Geburtsurkunde (bei Geburt außerhalb des Geltungsbereichs des PstG)
3. Nachweis des letzten Aufenthaltes im Geltungsbereich des PStG durch die Meldebehörde
4. Bestätigung der Angaben zum Familienstand durch die Meldebehörde
5. Nachweis zur Staatsangehörigkeit
6. Eidesstattliche Versicherung

11. Heimatstaatliche oder konsularische Ehefähigkeits- oder Ledigkeitsbescheinigung

--

meine Fragen dazu:

ich brauche folgende Dokumente meiner Verlobten, kommt da noch was dazu?

Ich war schon 8 mal in der DomRep, aber eine verlässliche Post habe ich da nie gesehen. Meine verlobte meinte mit WesternUnion könne man die Dokumente versenden?

Ich selbst komme erst ende August wieder nach San Cristobal



Was muss in der eidestattlichen Versicherung stehen?
Alle Dokumente müssen übersetzt und beglaubigt werden?
Auch die kopie des Reisepasses meiner Verlobten beglaubigen und übersetzen lassen?

Ich stehe noch ganz am Anfang und drehe echt durch was deurtsche behörden alles von einem wollen. Wir wollten im August heiraten, aber so wie ich das hier lese, wird das vor Dezember nichts werden. 

Gibt es irgendwelche Beratungsstellen die einem bei dem ganzen Papierkram hlefen könnten?

Daddys' Änderung:
Eigene Fragen = eigener Thread... Zwinkernd



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« Zuletzt geändert: 05.07.2017 um 08:22:46 von Daddy »  
 
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Antwort #1 - 05.07.2017 um 08:37:45
 
Woodie schrieb am 04.07.2017 um 20:49:44:
Gibt es irgendwelche Beratungsstellen die einem bei dem ganzen Papierkram hlefen könnten? 


Vielleicht hilft Dir das weiter:

http://m.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/05/Urkundenverkehr__Al...

http://m.konsularinfo.diplo.de/contentblob/1619668/Daten/7114051/Merkblatt_DomRe...
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Antwort #2 - 05.07.2017 um 22:42:22
 
Zunge Zunge   diese Seiten hatte ich schon gelesen, trotzdem vielen Dank.
Im Moment erzählt mir jeder was anderes und ich muss erst mal sortieren.
Das Standesamt gibt keine Auskünfte und verweißt auch auf die Seiten der deutschen Botschaft. Für was beglaubige ich Dokumente, wenn die dann hier nochmal geprüft werden müssen? usw..Kann meine Verlobte ihre Dokumente direkt bei der deutschen Botschaft "legalisieren" lassen, nachdem sie übersetzt und beglaubigt wurden? Oder muss deren Echtheit  erst vom deutschen Standesbeamten "angezwiefelt" werden?   Laut lachend Laut lachend
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Antwort #3 - 05.07.2017 um 23:25:31
 
Woodie schrieb am 04.07.2017 um 20:49:44:
Wir wollten im August heiraten, aber so wie ich das hier lese, wird das vor Dezember nichts werden.


Hallo,

auch den Dezember halte ich persönlich für ambitioniert.

Zitat:
Für was beglaubige ich Dokumente, wenn die dann hier nochmal geprüft werden müssen?


Die Übersetzungen für die inhaltliche Übereinstimmung Übersetzung zum Original.
Ansonsten nützt Dir, grob ausgedrückt, eine Dom-Rep-Beglaubigung / Überbeglaubigung / Apostille im deutschen Rechtsverkehr eher nichts.

Zitat:
Kann meine Verlobte ihre Dokumente direkt bei der deutschen Botschaft "legalisieren" lassen, nachdem sie übersetzt und beglaubigt wurden?


Nein. Wie aus dem Merkblatt hervorgeht, legalisiert die deutsche AV in der Dom Rep keine Urkunden aus diesem Land.
Es kommt das "Ersatzverfahren" zur Anwendung: die Urkundenprüfung (UP).

Diese kann aber nicht durch eine Privatperson angestoßen werden, sondern nur von einer Behörde. Daher:

Zitat:
Oder muss deren Echtheiterst vom deutschen Standesbeamten "angezwiefelt" werden? 


So ist es. Wobei eher wahrscheinlich ist, dass die AV selbst schon im Rahmen des Visumprozederes die UP fordert.

Gruß
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Antwort #4 - 06.07.2017 um 21:37:13
 
@ T.P.2013
Vielen Dank erst einmal dafür.

Wir wollten in Santo Domingo heiraten, also brauche ich erst einmal alle Dokumente hier um das EFZ zu bekommen.

Mit welcher Bearbeitungszeit muss ich rechnen wenn Dezember schon nicht realistisch ist?


Ist das  irgendwie Absicht um die Heiratswilligen abzuschrecken?  Laut lachend Laut lachend 

Macht es dann doch mehr Sinn ein Heiratsvisum für sie zu beantragen und in Deutschland zu heiraten? Was wenn das abgelehnt wird?

Im Merkblatt steht das es im Ermessen des Beamten liegt die Dokumente für echt zu halten. Ist das realistisch oder wird das eher nur in 1 von 100000 so gehandhabt?
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Antwort #5 - 06.07.2017 um 23:00:13
 
Woodie schrieb am 06.07.2017 um 21:37:13:
Mit welcher Bearbeitungszeit muss ich rechnen wenn Dezember schon nicht realistisch ist? 


Das hängt davon ab wiviele Urkundenüberprüfungen anhängig sind und wiviele Vertrauensanwälte das Konsulat beauftragen kann. Eine ehrliche Einschätzung ist nicht  möglich, geh von mehreren Monaten aus.

Woodie schrieb am 06.07.2017 um 21:37:13:
Ist dasirgendwie Absicht um die Heiratswilligen abzuschrecken?Laut lachend Laut lachend


Nein, die DomRep hat kein sicheres Urkundenwesen, deshalb können die dortigen Urkunden im deutschen Rechtsverkehr nicht so einfach genutzt werden. Siehs als Service an, du weist dann das die Verlobte wirklich ledig ist und sich nicht nur eine sauberen Ledigkeitsnachweis gekauft hat.

Woodie schrieb am 06.07.2017 um 21:37:13:
Macht es dann doch mehr Sinn ein Heiratsvisum für sie zu beantragen und in Deutschland zu heiraten? Was wenn das abgelehnt wird?


Dan braucht es eine Befreiuung vom Ehefähigkeitszeugnis der Verlobten, gleicher Aufwand beim Standesamt. Vorteil sie kann direkt hier bleiben. Nachteil A1 Sprachnachweis im Regelfall bei Antragstellung des Visa erforderlich, also jetzt.

Woodie schrieb am 06.07.2017 um 21:37:13:
Im Merkblatt steht das es im Ermessen des Beamten liegt die Dokumente für echt zu halten. Ist das realistisch oder wird das eher nur in 1 von 100000 so gehandhabt? 


Kommt auf die Behörde an. Standesamt realtiv streng, da ja das Ehefühigkeitszeugnis eine Urkunde ist. Andere Behörden eher ggf. eher nicht, wenns z.B um  Anmeldung geht.  Geh davon aus das es eine Urkundenüberprüfung gibt und freu dich wenn darauf verzichtet wird.

Eheschleißung einfach nach der Ehe in Deutschland nachregistrieren lassen. Hat man ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis, dürfte das kein Problem sein. Dann hat man auch eine deutsche Urkunde. Ist aber kein muss.

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Antwort #6 - 07.07.2017 um 18:01:28
 
Vielen Dank Zwinkernd

Zitat:
Dann braucht es eine Befreiuung vom Ehefähigkeitszeugnis der Verlobten, gleicher Aufwand beim Standesamt. Vorteil sie kann direkt hier bleiben. Nachteil A1 Sprachnachweis im Regelfall bei Antragstellung des Visa erforderlich, also jetzt.

Das hat sie im August, Ich bin am überlegen ob wir das Heiratsvisum beantragen, wenn sie es nicht bekommt, kann ich immer noch dort heiraten.
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Antwort #7 - 08.07.2017 um 22:48:29
 
Woodie schrieb am 07.07.2017 um 18:01:28:
Das hat sie im August, Ich bin am überlegen ob wir das Heiratsvisum beantragen, wenn sie es nicht bekommt, kann ich immer noch dort heiraten. 


Sie kann das erst beantragen, wenn die Vorbeireitungen beim örtlichen Standesamt in DEU abgeschlossen sind, einschl. einer möglichen Urkundenüberprüfung durch das deutsche Konsulat in der Domonikanischen Republik. Es gibt dann eine Bescheinigung und mit dieser kann Sie eine Visum beantragen.  Also in ein paar Monaten.

Und das örtliche Standesamt wird entweder eine Eheschließung vorbereiten oder ein Ehefühigkeitszeugnis ausstellen, nicht beides.

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Antwort #8 - 09.07.2017 um 19:47:41
 
@ grisu1000

Danke für die Infos.
Sie hat jetzt ihre Papiere. Am Dienstag sollen sie verschickt werden, ich hoffe das sie in einer Woche hier sind.
Wir haben:

Eidestattliche Versicherung
Geburtsurkunde
Passkopie


Alles übersetzt und beglaubigt.Ist eine Meldebescheinigung zwingend erforderlich, denn die hat sie nicht?
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Antwort #9 - 09.07.2017 um 21:22:34
 
Woodie schrieb am 09.07.2017 um 19:47:41:
Ist eine Meldebescheinigung zwingend erforderlich, denn die hat sie nicht? 


Hallo,

wenn es in dem betreffenden Land kein Meldesystem gibt und daher eine örtliche Meldebescheinigung nicht ausgestellt werden kann: nein.
Das sollte man aber auf separatem Schreiben mit einem Dreizeiler kurz erläutern und versichern.

Gruß
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Antwort #10 - 10.07.2017 um 22:18:09
 
Hallo und eine letzte peinliche Frage hab ich noch Zwinkernd   ..bei all dem Papierkram... Griesgrämig

Reisepass der Verlobten  Muss der im Original sein, oder reicht eine beglaubigte Kopie zur Beantragung des EFZ?
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Antwort #11 - 10.07.2017 um 22:39:35
 
Das wird Dir verbindlich nur Dein zuständiges Standesamt beantworten können.

Gruß
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Antwort #12 - 11.07.2017 um 13:00:30
 
Eine notariell beglaubigte Kopie sollte reichen, Du wirst aber möglicherweise auch noch eine Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung und zur Beantragung der Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses brauchen, wenn Du hier in D. heiraten willst (mein OLG möchte das sehen). Frag einfach mal Dein zuständiges Standesamt.
Viel Erfolg.
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Antwort #13 - 11.07.2017 um 19:40:13
 
Da war ich heute. Die Kopie ist ausreichend mit Vollmacht
Allerdings sagte die freundliche Dame schon gleich
"....das kann aber dauern, wir haben viel zu tun im Moment"

Laut lachend Laut lachend Laut lachend  Schnell hätte mich mehr gewundert
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Antwort #14 - 28.07.2017 um 17:36:36
 
Heute kam ein ganzer Schwung mit Dokumenten, versendet in Santo Domingo. Das ganze ging per UPS über Louisville Kentucky nach Frankfurt via Airmail. 3700 ,-- Pesos für den Versand, der nicht einmal versichert ist laut UPS.

Der Umschlag wurde vom US Zoll geöffnet, und zwar so das alle Dokumente einen deutlich sichtbaren Einschnitt über die Ganze Länge haben, seitlich 1,5 cm vom Rand  Das wird hier kein Mensch entgegen nehmen.  UPS fühlt sich nicht verantwortlich, und den US Zoll brauche ich nicht kontaktieren. Was geht die überhaupt eine Dokumentensendung nach Deutschland an?  Alles nochmal auf Anfang ! Ich bin echt entnervt  weinend weinend
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Antwort #15 - 28.07.2017 um 17:43:14
 
Du solltest erstmal mit dem Standesamt sprechen und die Umstände erklären. Eine Urkunde wird nicht unbedingt durch einen Schnitt am Rande ungültig.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #16 - 28.07.2017 um 18:54:44
 
Das werden wir sehen, die Schnitte sind über die ganze Länge. Es ärgert mich einfach, denn die ganze Aktion des US Zoll war unnötig, evtl. sogar illegal, zumal der Umschlag im Transit war.

Briefumschläge werden meines Wissens nach geröntgt und nur dann geöffnet, wenn sich noch andere Dinge außer Papier darin befinden.

Zumindest handhabt der deutsche Zoll das so. Möchte mal wissen was Trumps Schergen sich dabei gedacht haben, wahrscheinlich waren die Büroklammern Terrorverdächtig?  Laut lachend Laut lachend  Der Umschlag lag 2 Tage in Louisville bevor er weitergesendet wurde.
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Antwort #17 - 02.08.2017 um 20:47:40
 
Hallo zusammen,

die Standesbeamtin sagte mir heute...

1. Die eidesstattliche Versicherung (Ledigkeit)  müsste meine Verlobten noch einmal machen, denn diese hätte nur begrenzte Gültigkeit. Um welchen Zeitrahmen es sich dabei handelt, konnte sie mir nicht sagen.

2. Nun braucht sie auch noch 
Schulzeugnisse

Bescheinigung des Arbeitgebers über bestehende Beschäftigung

Fotos der Eltern

Geburtsbescheinigung des Krankenhauses in dem sie geboren wurde

Taufschein

Was haben Schulzeugnisse und der Arbeitgeber mit unserer Hochzeit zu tun? Und wozu gibt es Geburtsurkunden wenn man dann noch eine Bescheinigung des Krankenhauses braucht?

Außerdem ist dort die Rede von Referenzpersonen, das hatte ich vergessen zu fragen.  Was ist damit gemeint?

Ich bin leicht genervt, denn das verzögert den ganzen Vorgang noch einmal um mehrer Wochen.
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Antwort #18 - 02.08.2017 um 22:11:18
 
Woodie schrieb am 02.08.2017 um 20:47:40:
Was haben Schulzeugnisse und der Arbeitgeber mit unserer Hochzeit zu tun? Und wozu gibt es Geburtsurkunden wenn man dann noch eine Bescheinigung des Krankenhauses braucht? 

Möglicherweise hat man Zweifel an ihrer Identität.

Woodie schrieb am 02.08.2017 um 20:47:40:
Außerdem ist dort die Rede von Referenzpersonen, das hatte ich vergessen zu fragen.Was ist damit gemeint? 

Das sind Personen, die über Deine Verlobte bzw. über ihre Identität Auskunft geben können.
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Antwort #19 - 02.08.2017 um 22:53:38
 
Vielen Dank für die Infos


Zweifel an ihrer Identität?

Sie haben Pass und Ausweiskopie, Geburtsurkunde, eine eidestattliche Versicherung(Meineid ist nicht nur bei uns strafbar)  Da fragt man mit diesen Dokumenten bei den örtlichen Behörden in Santo Domingo an.  Wenn man deren Aussagen auch nicht glaubt, braucht es den ganzen Aufwand auch nicht. Aber ein Schulzeugnis und irgendein Nachbar ( ja klar kenne ich sie) schafft dann Klarheit.. Diese Logik kann ich nicht nachvollziehen, sorry.

Bitte nicht falsch verstehen, aber man bekommt das Gefühl das es einem so schwer wie möglich gemacht wird in diesem Land einen Aüsländer/in zu heiraten.

600 Euro für die Prüfung der Papiere und ich soll mich auf Wartezeit zwischen 6 und 8 Monaten einstellen. Das gilt natürlich erst ab dem Datum ab dem ich ihre Schulzeugnisse beigebracht habe. /Ironie of

Zweifel an ihrer Identität..die nette Standesbeamtin hat sich die Unterlagen nicht einmal angeschaut, sondern mir den Ordner ungeöffnet zurück gegeben, da hätte ich dann auch Zweifel.



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« Zuletzt geändert: 02.08.2017 um 23:05:40 von Woodie »  
 
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Antwort #20 - 03.08.2017 um 00:50:31
 
Woodie schrieb am 02.08.2017 um 22:53:38:
Bitte nicht falsch verstehen, aber man bekommt das Gefühl das es einem so schwer wie möglich gemacht wird in diesem Land einen Aüsländer/in zu heiraten. 600 Euro für die Prüfung der Papiere und ich soll mich auf Wartezeit zwischen 6 und 8 Monaten einstellen. 

Dafür kannst Du aber nicht die deutschen Behörden verantwortlich machen, das ist dem unsicheren Urkundenwesen in diesen Ländern geschuldet.

http://m.konsularinfo.diplo.de/contentblob/1619668/Daten/7114054/Merkblatt_DomRe...

http://m.konsularinfo.diplo.de/contentblob/3382600/Daten/3930902/Merkblatt_DomRe...

Ich verstehe auch nicht, warum manche Länder nicht in der Lage oder nicht willens sind, ein geordnetes Urkundenwesen zu praktizieren.
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Antwort #21 - 03.08.2017 um 04:30:52
 
Ich nehme mal du hast noch in keinem dieser Länder gelebt bzw. Einblicke gehabt wie dort die Behörden arbeiten  Zwinkernd
Aber tröste dich: auch Länder mit sicherem Urkundenwesen sind kein Garant dafür, dass alles mit rechten Dingen zugeht.
Ach wir mit unserer deutschen Einfältigkeit  Laut lachend
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Antwort #22 - 03.08.2017 um 08:00:05
 
Woodie schrieb am 02.08.2017 um 22:53:38:
weifel an ihrer Identität? 


Ja, das ist in diesen Ländern völlig normal!

Woodie schrieb am 02.08.2017 um 22:53:38:
Sie haben Pass und Ausweiskopie, Geburtsurkunde


Kann man für 100$ an jeder Straßenecke kaufen

Woodie schrieb am 02.08.2017 um 22:53:38:
600 Euro für die Prüfung der Papiere und ich soll mich auf Wartezeit zwischen 6 und 8 Monaten einstellen. Das gilt natürlich erst ab dem Datum ab dem ich ihre Schulzeugnisse beigebracht habe


Auch das ist normal...da schict ein Vertrauensanwalt seine Detektive und überprüft dann anhand von den Unterlagen und Fotos, ob die Person tatsächlich die genannte ist! Es werden möglicherweise alte und neue NAchbarn befragt und alte Urkunden gesichtet (Schule, Kirche, Rathaus)...der VA beurteilt dann und die Botschaft entscheidet dann, ob die Identität sicher ist! Das kostet Geld und Zeit! Völlig normal in einem Land mit unsicherem Urkundenwesen
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Antwort #23 - 03.08.2017 um 20:35:56
 
Vielen Dank,
kann mir noch jemand sagen wann die eidestattliche Versicherung (Ledigkeit) ihre Gültigkeit verliert? Das waren die Worte der Standesbeamtin. Diese ist nur begrenzt gültig, aber einen Zeitrahmen konnte sie nicht nennen?
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Antwort #24 - 03.08.2017 um 20:50:43
 
Ledigkeitsbescheinigungen o.ä. sind normal 6 Monate gültig.
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Antwort #25 - 12.08.2017 um 10:57:59
 
Schönen Samstag zusammen,

gestern haben wir herausgefunden, dass in der Geburtsbescheinigung des Krankenhauses, der Vorname der Mutter falsch geschrieben ist.  Das Krankenhaus wird diesen Eintrag nicht ändern, dies wurde nach einem Gespräch deutlich.  Nun fragen wir uns was wir tun können, denn dem Standesamt wird dieser Fehler bestimmt Grund genug sein, das Papier nicht anzuerkennen?
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« Zuletzt geändert: 12.08.2017 um 11:08:36 von Woodie »  
 
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Antwort #26 - 16.08.2017 um 08:52:23
 
Woodie schrieb am 05.07.2017 um 22:42:22:
Zunge Zunge   diese Seiten hatte ich schon gelesen, trotzdem vielen Dank.
Im Moment erzählt mir jeder was anderes und ich muss erst mal sortieren.
Das Standesamt gibt keine Auskünfte und verweißt auch auf die Seiten der deutschen Botschaft. Für was beglaubige ich Dokumente, wenn die dann hier nochmal geprüft werden müssen? usw..Kann meine Verlobte ihre Dokumente direkt bei der deutschen Botschaft "legalisieren" lassen, nachdem sie übersetzt und beglaubigt wurden? Oder muss deren Echtheit  erst vom deutschen Standesbeamten "angezwiefelt" werden?   Laut lachend Laut lachend

Der Hauptgedanke ist-alle Information zu sortieren und die Fakten zu bekommen..in jeder Situation
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Bexx
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Antwort #27 - 17.08.2017 um 19:02:28
 
Hallo Woodie,

ich kann dir nur empfehlen, macht es so wie ihr eigentlich geplant hattet. Heiratet in Santo Domingo!

Warum? Weil es viel unkomplizierter und nicht so teuer ist. Ich habe meiner dominikanischen Freundin letztes Jahr im Frühling einen Antrag gemacht und wir wollten im Dezember heiraten. Zuerst wollte ich auch, dass sie zur Hochzeit hier herkommt, aber die Standesbeamtin hier hat mir die Informationsblätter zur Beantragung des EFZ überreicht (das war dann im Sommer) mit dem Hinweis "Dezember können se aber wahrscheinlich vergessen..."

Daraufhin haben wir uns informiert, was es braucht, um dort zu heiraten. Meine jetzige Frau (ja Dezember hat geklappt) ist zum dortigen Standesamt gegangen (Santo Domingo Este) und hat Infos eingeholt.

Ich brauchte:

- Geburtsurkunde legalisiert durch die domin. Botschaft in Berlin (40Euro)
- erweiterte Meldebescheinigung, in der Familienstand (ledig!) und Staatsangehörigkeit steht - ebenfalls legalisiert durch die dom. Botschaft in Berlin (40 Euro) (dies ist dein Ledigkeitsnachweis) Laut Webseiten der Botschaften und Ämter soll diese in der internatioinalen Version vorgelegt werden, so etwas gibt es aber in Deutschland eigentlich gar nicht. Übersetzen lassen geht aber auch.
- Kopie des Reisepasses (erste und zweite Seite und außerdem die Seite, wo der Stempel deiner letzten Anwesenheit in der dom. Rep. ersichtlich ist)
- Kopie meines Flugtickets

Diese Dokumente (ausser Reisepasskopie) müssen natürlich noch ins spanische Übersetzt werden. Das kann eine Übersetzerin im Zuge der Legalisation machen, die mit der domin. Botschaft zusammenarbeitet - Telefonnummer erfragbar bei der Botschaft. Kostet aber einiges.
In unserem Fall habe ich einfach die legalisierten deutschen Dokumente per FedEx (teuer aber sicher - etwa 90 Euro) zu meiner Frau geschickt, da sie eh alle erforderlichen Dokumente beim dortigen Standesamt vorlegen muss, um überhaupt einen Termin zu bekommen. Tip: rechtzeitig machen, im Dezember heiraten dort sehr viele Leute Zwinkernd
Meine Frau hat meine Dokumente dann dort fürn Spottpreis übersetzen (auch das Flugticket^^) und apostillieren lassen - fertig.

Meine Frau brauchte:
- Acta de nacimiento extensa oder inextensa
- Kopie von ihrer Cedula (Personalausweis)
- Papel de soltero (Ledigkeitsbescheinigung)

Ich hoffe ich habe nichts vergessen, daher bitte bei eurem zuständigen Standesamt in Santo Domingo nochmals informieren.
Eventuell braucht ihr für die Hochzeit noch einen Übersetzer, ich brauchte keinen weil ich ganz gut spanisch kann. Zur Not kann das auch ein Familienangehöriger oder Bekannter der Familie machen, der deutsch und spanisch kann.
Die Hochzeit im Standesamt kostet 200 Euro.

Eure dort geschlossene Ehe ist dann auch schon gültig in Deutschland, aber noch nicht registriert im Eheregister. Das kann man über die deutsche Botschaft in Santo Domingo machen (geht auch einfacher als über das hiesige Standesamt - die wollen dann nämlich auch erst wieder alles über den Amtsweg überprüfen. Die Botschaft verlangt dann fast nochmal dieselben Dokumente, wie bei der Hochzeit, allerdings jeweils die spanischen Dokumente ins deutsche übersetzt. Soweit ich mich erinnere, muss da aber nichts legalisiert oder apostilliert werden. Übersetzungen und apostillieren geht dort aber innerhalb von 1-2 Tagen.
Was die Botschaft genau haben möchte, erfragst du per email. Daher macht es Sinn, deine Geburtsurkunde und Meldebescheinigung gleich doppelt einzuholen, damit du für die Eheschliessung UND für den EIntrag ins Eheregister gleich alles dabei hast.  Sämtliche Dokumente sollen vorab für den Termin für den Antrag ins deutsche Eheregister als digitale Kopie per email an die deut. Botschaft geschickt werden, nur dann bekommt man einen Termin. Das kann man machen, indem man mit seinem Handy die Dokumente abfotografiert - muss aber alles gut belichtet und gut leserlich sein.

Die Botschaft überprüft alles und leitet das ans deutsche Standesamt weiter. Der Vorgang dauert ein paar Wochen, hat aber bei uns alles problemlos geklappt. Ihr könnt während des Termins in der Botschaft auch schon eine namensrechtliche Erklärung abgeben, müsst ihr aber nicht. Das geht auch später in Deutschland.

Ich hoffe ich konnte euch weiterhelfen und ihr könnt im Dezember eine schöne Hochzeit feiern!
Saludos
Bexx

edit: ach und was ich ganz vergessen habe zu sagen, und deswegen hab ich mich überhaupt hier registriert um hier zu antworten - wir brauchten für die Hochzeit dort kein Ehefähigkeitszeugnis  Zwinkernd Meine erweiterte Meldebescheinigung und ihr Papel de Soltero hat vollkommen ausgereicht.

Unsere Ehe ist bereits im deutschen Eheregister und ich habe auch schon eine deutsche Heiratsurkunde. Mein Standesamt hier hat sogar 2 internationale Eheurkunden zusammen mit den anderen Papieren und Kopien über das ausw. Amt (Amtsweg) zurück an die Botschaft in Santo Domingo geschickt, sodass meine Frau alles dort wieder abholen konnte!

Beim Termin in der Botschaft Santo Domingo bezahlt man noch eine Gebühr von ich glaube um die 3000pesos und hier im Standesamt nochmal 80 Euro.
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Woodie
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Antwort #28 - 18.08.2017 um 15:30:01
 
Hallo Bexx

Ihr brauchtet kein Ehefähigkeitszeugnis? woow..denn das ist ja das größte Hindernis an der ganzen Sache. Ich schick dir mal ne PN mit meiner email. Vielleicht könnten wir uns mal unterhalten? 

Gruß und schönes Wochenende
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Woodie
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Antwort #29 - 28.08.2017 um 08:03:16
 
Nur für alle die es interessiert. Es geht tatsächlich mit der internationalen Meldebescheinigung. Das ganze geht dann natürlich viel schneller.

https://www.dr-botschaft.de/heiraten-in-der-dom-rep/


Zitat:
Heiraten in der Dominikanischen Republik

Die Dominikanische Republik erleichtert die Familiengründung. Auch Ausländer, die bei uns heiraten wollen, profitieren von der vereinfachten Regeln.

Es werden Hochzeitspakete angeboten, die von Ankunft und Hotel über Zeremonie und Formalitäten decken.

Im Allgemeinen sind folgende Papiere zu besorgen

"Für deutsche Staatsbürger
1. Geburtsurkunde in der internationalen Fassung
2. Ehefähigkeitszeugnis oder internationale Meldebescheinigung
3. Alles vom zuständigen Amt legalisiert und danach bei der Botschaft legalisieren

Für Nichtdeutsche
1.Geburtsurkunde: Originale Geburtsurkunde, in spanischer Sprache.
Das original Dokument und Übersetzung muss vom Außenministerium sowie vom entsprechenden Konsulat Ihres Landes legalisiert sein.
2. Internationale Geburtsurkunde braucht man nicht zu übersetzen.
3. Ehefähigkeits- oder Meldebescheinigung: Nicht-internationale Bescheinigungen müssen ins Spanische übersetzt werden und zusammen mit der Übersetzung durch das Landgericht zwischenbeglaubigt werden.
Alle Urkunden, auch die Internationalen Urkunden müssen ins Spanischen übersetzt werden.
Alle Personen die schon mal verheiratet waren, müssen auch eine Scheidungsurkunde vorlegen

Für die Beglaubigung senden Sie bitte diese Unterlagen an:
Botschaft der Dominikanischen Republik
Cicerostr. 21
10709 Berlin
Tel.: +4930 959 985 120
Jede Beglaubigung kostet 40,00 €. Sie können einen Verrechnungsscheck schicken, Bar oder per Überweisung bezahlen."
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Antwort #30 - 10.09.2018 um 16:17:14
 
Nur für alle die es interessiert.
Seit dem 14 August ist meine Frau hier und wir sind inzwischen verheiratet.

Die ganze Prozedur hat fast 1 Jahr gedauert.


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Antwort #31 - 11.09.2018 um 03:24:00
 
Woodie schrieb am 10.09.2018 um 16:17:14:
Seit dem 14 August ist meine Frau hier und wir sind inzwischen verheiratet. 


Herzlichen Glückwunsch.

Woodie schrieb am 10.09.2018 um 16:17:14:
Die ganze Prozedur hat fast 1 Jahr gedauert.


Das ist ein normaler Zeitraum für UP und Visum.
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Antwort #32 - 01.11.2018 um 14:09:23
 
Update:


Meiner Frau wurde heute die Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre erteilt. Kosten 56 Euro.
Wartezeit nach der Einreise ca. 9 Wochen

Notwendige (geforderte Papiere)
Heiratsurkunde
Meldebescheinigung
KV Nachweis
Wohnungsbescheinigung
Pass
mein Personalausweis für die Erklärung das wir zusammen leben.

--

Jetzt kommt der Integrationskurs.
Kosten dafür 195 Euro für 100 Unterrichtsstunden.
Notwendig sind 600 Stunden, also ca. 6 Monate

Die Hälfte der Kosten kann auf Antrag erstattet werden, wenn meine Frau den Kurs erfolgreich abschließt innerhalb von 2 Jahren.

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Antwort #33 - 18.08.2019 um 11:15:54
 
+++Update+++

Meine Frau hat die Kurse gemacht und sie hat eine Teilnahmebescheinigung bekommen.
Allerdings hat sie die Prüfung B1 nicht ablegen können, denn sie wurde im April schwanger und ihr war Zeitweise so übel, dass sie das Haus nicht verlassen konnte.

Da unsere Tochter in Deutschland zur Welt kommen wird, habe ich dazu Fragen.

1.Ändert sich etwas im Aufenthaltsrecht und im Einbürgerungsverfahren durch die Geburt unseres Kindes?

2.Kann sie mit ihrer Teilnahmebescheinigung die Prüfung jederzeit an einem anderen Ort ablegen?

Umzug in größere Wohnung ist angesagt, wahrscheinlich raus aufs Land
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Antwort #34 - 18.08.2019 um 21:11:26
 
Woodie schrieb am 18.08.2019 um 11:15:54:
1.Ändert sich etwas im Aufenthaltsrecht und im Einbürgerungsverfahren durch die Geburt unseres Kindes?


Hallo,

ja.
Aufenthaltsrechtlich: Sie könnte jetzt im worst case (z. B. Scheidung) sich im Regelfall auch auf ein Aufenthaltsrecht nach §28 (1) Nr. 3 AufenthG berufen.
Praktisch hat es bei weiterhin gelebter Ehe keine Auswirkungen.

Bzgl. Einbürgerung: Praktisch keine Auswirkungen. Lediglich das erforderliche Haushaltshaltseinkommen zwecks Sicherung des LU erhöht sich geringfügig.

Zitat:
2.Kann sie mit ihrer Teilnahmebescheinigung die Prüfung jederzeit an einem anderen Ort ablegen?


Ja.

Gruß
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