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Ehegattennachzug - Ausländerbehörde Voraussetzungen (Gelesen: 575 mal)
Dilem2
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Ginsheim, Hessen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ehegattennachzug - Ausländerbehörde Voraussetzungen
18.08.2019 um 14:13:07
 
Hallo zusammen,

was ist eigentlich, wenn die AB trotz dass man die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt(damals die türkische, aber nun nur deutsch) darauf besteht Gehaltsnachweise bei einem Ehegattennachzug zu sehen?
Bin nun mit meinem Studium fertig, bin immer tätig gewesen nebenbei ab dem 02.09 fange ich an Vollzeit zu arbeiten also einen Arbeitgebernachweis könnte ich geben aber 3-Monats-Nachweise sind kritisch - wobei das ja nicht mal relevant ist bei einem Nachzug zu einem deutschen. Bin nur neugierig, was zu tun ist wenn sie darauf bestehen. Hatte das schon einer von euch? Wie seid ihr vorgegangen ?

Liebe Grüße
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HeFi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 18.08.2019 um 15:46:18
 
Dilem2 schrieb am 18.08.2019 um 14:13:07:
Hatte das schon einer von euch? 

JA, das ^^^ gab's schon mal bzw. wurde von einer ABH ohne Rechtsgrundlage versucht bzw. war früher nur für die sog. Regelausnahme relevant, die es inzwischen nicht mehr gibt.

Bei Zuzug zu Deutschen muss der Lebensunterhalt = LU nicht nachgewiesen werden. Das ergibt sich aus §28 AufenthG = § 28 Familiennachzug zu Deutschen -> http://www.buzer.de/gesetz/4752/a65962.htm
zB Zitat § 28 Abs. 1 Satz 3 AufenthG
" 3Sie soll in der Regel abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 erteilt werden..."

§ 5 Abs. 1 Nr. 1 betrifft den LU
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