Dolkar
Themenstarter
Newbie
Offline
i4a rocks!
Beiträge: 8
Hamburg Germany
Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Russia
|
Hallo liebes Team, Ihr wart bisher eine grosse Hilfe für mich. Nun habe ich mal wieder eine Frage. Danke im Voraus!
Vor 12 Jahren kam ich nach Deutschland aus einem nicht EU Land. Ich war Au-pair (1 Jahr), BWL-Studentin (5,5 Jahre), qualifizierte gut bezahlte Angestellte (3.5 Jahre). 2014 erhielt ich eine Niederlassungserlaubnis (Paragraph für hochqualifizierte mit dem in Deutschland abgeschlossenen Hochschulstudium), 2015 erhielt ich eine Daueraufenthaltserlaubnis EG. Anfang 2016 habe ich den Wohnsitz abgemeldet, ging in die Heimat und nach Asien zur Umschulung. Kam nach 9 Monaten für 6 Wochen zurück, Wohnsitz wieder angemeldet (immer noch). Da habe ich auch den Antrag auf Einbürgerung gestellt. Die Unterlagen waren vollständig, Tests nicht notwendig, da das Hochschulstudium genügte. Nach diesen 6 Wochen ging wieder für Weiterbildung/ Umschulung (Yogatherapie) nach Indien. Natürlich beziehe ich keine Leistungen während des Auslandsaufenthaltes. Die Auszeit im Ausland habe ich auch dem Angestellten in der Behörde mitgeteilt. Daraufhin warnte er mich , dass die Unterbrechung eventuell dazu führen kann, dass die vorher in Deutschland erbrachte Zeit nicht anerkannt wird. Habt ihr mehr Informationen dazu? Meine Yogatherapie- Ausbildung ist noch nicht abgeschlossen. Die Dauer der Abwesenheit von 12 Monaten werde ich nicht überschreiten und bald wieder nach Deutschland reisen (Vorschrift für Daueraufenthaltserlaubnis EG). Ich fasse das kurz zusammen:
Vorheriger Aufenthalt - 10 Jahre und ein Paar Monate. Fast ununterbrochen sozialpflichtig gearbeitet , auch als Studentin. Nach dem Studium 3.5 Jahre sehr gut verdient. Dann Unterbrechung des Aufenthaltes für 9 Monate, Wiederanreise für 6 Wochen und Antragsstellung, eine Abreise für 8,5 Monate , eine Wiederanreise (folgt im August 2017). Um die Ausbildung abzuschließen bräuchte ich circa 6 Monate in Indien , wohin ich nach meiner Wiederanreise in August/September gehen würde.
FRAGE:
Wo gibt es Informationen zur Anrechnungszeit?
In meinem konkreten Fall, wie wahrscheinlich ist es , dass die 10 Jahre des vorherigen Aufenthalts nicht anerkannt werden (ich werde aufpassen, dass ich die Daueraufenthaltserlaubnis EG nicht verliere), genauer gesagt wie lange könnte die eventuelle Wartezeit sein? Falls das Risiko sehr hoch ist, würde ich meine Ausbildung evtl abbrechen müssen:((.
Ich danke euch herzlich im Voraus!! Alles Gute!
|