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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Unterbrechung des Aufenthalts in Deutschland. Extra Wartezeit?
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Beitrag begonnen von Dolkar am 25.06.2017 um 08:53:16

Titel: Unterbrechung des Aufenthalts in Deutschland. Extra Wartezeit?
Beitrag von Dolkar am 25.06.2017 um 08:53:16
Hallo liebes Team,
Ihr wart bisher eine grosse Hilfe für mich. Nun habe ich mal wieder eine Frage. Danke im Voraus!

Vor 12 Jahren kam ich nach Deutschland aus einem nicht EU Land. Ich war Au-pair (1 Jahr), BWL-Studentin (5,5 Jahre), qualifizierte gut bezahlte Angestellte (3.5 Jahre). 2014 erhielt ich eine Niederlassungserlaubnis (Paragraph für hochqualifizierte mit dem in Deutschland abgeschlossenen Hochschulstudium), 2015 erhielt ich eine Daueraufenthaltserlaubnis EG. Anfang 2016 habe ich den Wohnsitz abgemeldet, ging in die Heimat und nach Asien zur Umschulung. Kam nach 9 Monaten für 6 Wochen zurück, Wohnsitz wieder angemeldet (immer noch). Da habe ich auch den Antrag auf Einbürgerung gestellt. Die Unterlagen waren vollständig, Tests nicht notwendig, da das Hochschulstudium genügte.
Nach diesen 6 Wochen ging wieder für Weiterbildung/ Umschulung (Yogatherapie) nach Indien. Natürlich beziehe ich keine Leistungen während des Auslandsaufenthaltes.  Die Auszeit im Ausland  habe ich auch dem Angestellten in der Behörde mitgeteilt. Daraufhin warnte er mich , dass die Unterbrechung eventuell dazu führen kann, dass die vorher in Deutschland erbrachte Zeit nicht anerkannt wird. Habt ihr mehr Informationen dazu? Meine Yogatherapie- Ausbildung ist noch nicht abgeschlossen. Die Dauer der Abwesenheit von 12 Monaten werde ich nicht überschreiten und bald wieder nach Deutschland reisen (Vorschrift für Daueraufenthaltserlaubnis EG). Ich fasse das kurz zusammen:

Vorheriger Aufenthalt - 10 Jahre und ein Paar Monate. Fast ununterbrochen sozialpflichtig gearbeitet , auch als Studentin. Nach dem Studium 3.5 Jahre sehr gut verdient. Dann Unterbrechung des Aufenthaltes für 9 Monate, Wiederanreise für 6 Wochen und Antragsstellung, eine Abreise für 8,5 Monate , eine Wiederanreise (folgt im August 2017). Um die Ausbildung abzuschließen bräuchte ich circa 6 Monate in Indien , wohin ich nach meiner Wiederanreise in August/September gehen würde.

FRAGE:

Wo gibt es Informationen zur Anrechnungszeit?

In meinem konkreten Fall, wie wahrscheinlich ist es , dass die 10 Jahre des vorherigen Aufenthalts nicht anerkannt werden (ich werde aufpassen, dass ich die Daueraufenthaltserlaubnis EG nicht verliere), genauer gesagt wie lange könnte die eventuelle Wartezeit  sein?
Falls das Risiko sehr hoch ist, würde ich meine Ausbildung evtl abbrechen müssen:((.


Ich danke euch herzlich im Voraus!!
Alles Gute!


Titel: Re: Unterbrechung des Aufenthalts in Deutschland. Extra Wartezeit?
Beitrag von KaGe am 25.06.2017 um 11:25:52

Dolkar schrieb am 25.06.2017 um 08:53:16:
Da habe ich auch den Antrag auf Einbürgerung gestellt

Hat die Einbürgerung für dich Priorität?

Dolkar schrieb am 25.06.2017 um 08:53:16:
ich werde aufpassen, dass ich die Daueraufenthaltserlaubnis EG nicht verliere)

Das passiert nicht so schnell----§ 51 (9) AufenthG




Titel: Re: Unterbrechung des Aufenthalts in Deutschland. Extra Wartezeit?
Beitrag von Dolkar am 25.06.2017 um 11:51:35
Ja, dir Einbürgerung hat die Priorität. Danke

Titel: Re: Unterbrechung des Aufenthalts in Deutschland. Extra Wartezeit?
Beitrag von KaGe am 25.06.2017 um 12:16:34
Achso.
Dann solltest du bitte auf die Spezialisten hier warten. Die werden dir beantworten, was die Formulierung
*seit 8 Jahren* bzw. *erforderliche Aufenthaltszeiten: mindestens acht Jahre rechtmäßiger Inlandsaufenthalt (bei besonderen Integrationsleistungen: sechs Jahre)* bedeutet.

Insgesamt oder ununterbrochen bis zum Tag der Antragstellung?
:-/

Titel: Re: Unterbrechung des Aufenthalts in Deutschland. Extra Wartezeit?
Beitrag von reinhard am 25.06.2017 um 12:16:53
Von der vorigen Zeit können bis zu fünf Jahre auf die Zeiten für die Einbürgerung angerechnet werden. Dabei geht es darum, ob die Voraufenthaltszeiten "integrationsfördernde Wirkung" hatten. Das muss Deine Einbürgerungsbehörde einschätzen.

Die normale Zeit bis zur Einbürgerung sind 8 Jahre, das kann unter bestimmten Umständen auf 7 Jahre verkürzt werden. Nur wenn Du mit einem Deutschen verheiratet bist, wird die Zeit noch mehr verkürzt.

Du kannst also wieder kommen, dann nach zwei oder drei Jahren einen Beratungstermin mit Deiner Einbürgerungsbehörde abmachen. Ich gehe davon aus, dass die Voraufenthaltszeiten angerechnet werden, weil Du ja Deutsch gelernt hast, mit den hier geltenden Gesetzen vertraut bist und nicht so lange weg warst. Aber eine Entscheidung bekommst Du nur von Deiner Einbürgerungsbehörde.

Titel: Re: Unterbrechung des Aufenthalts in Deutschland. Extra Wartezeit?
Beitrag von Dolkar am 25.06.2017 um 13:44:45
Danke! Warum "nur" für? Als der Antrag gestellt wurde, war ich seit zehn Jahren da... Es gab zu dem Zeitpunkt nur eine Abwesenheit von 9 Monaten. Also die Reihenfolge : 10 Jahre ununterbrochen,  neun Monate Abwesenheit (beruflich bedingt, Arbeitsagentur , sowie Ausländerbehörde wussten Bescheid), dann Wiederkehr und Antragstellung, dann wieder eine Abwesenheit von 8 Monaten mit selben Gründen.

Danke

Titel: Re: Unterbrechung des Aufenthalts in Deutschland. Extra Wartezeit?
Beitrag von reinhard am 25.06.2017 um 14:47:58
Es zählt nur der aktuelle Aufenthalt: Wie lange Du hier ununterbrochen lebst, sobald Du den Antrag stellst.

Dann wird nach früheren Aufenthalten geguckt.

Und dann wird entschieden, ob einzelne Zeiten angerechnet werden können, das ist aber durchs Gesetz begrenzt auf fünf Jahre.

Bei den Aufenthalten, über die die Behörden Bescheid wussten: Frag bei der Einbürgerungsbehörde, ob das auch für die Aufenthaltszeiten wegen der Einbürgerung als "erlaubt" galt, dann wäre es keine Unterbrechung. Aber auch das wird teils unterschiedlich gehandhabt: Ich rate denen, die vorher fragen, immer dazu, der Einbürgerungsbehörde gesondert Bescheid zu sagen und sich gesondert die "Erlaubnis" zum Auslandsaufenthalt zu holen.

So richtig helfen kann ich Dir nicht, weil ich nicht weiß, was Deine Einbürgerungsbehörde normalerweise macht.

Titel: Re: Unterbrechung des Aufenthalts in Deutschland. Extra Wartezeit?
Beitrag von Dolkar am 25.06.2017 um 14:50:50
Vielen Dank. Bin froh, dass ich der Behörde über den Auslandsaufenthalt gesagt habe und schade, dass ich dir "Erlaubnis" nicht eingeholt habe .

Danke dir!

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