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Einbehaltener Pass / Flugreise innerhalb BRD für zwei Tage (Gelesen: 6.964 mal)
Kanton
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Antwort #15 - 14.06.2017 um 13:48:39
 
Obst88 schrieb am 14.06.2017 um 09:36:24:
Nenn dir Airline doch mal beim Namen, dann kann man dir auch was dazu sagen.

Die Airline ist Air Berlin.


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Obst88
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Antwort #16 - 14.06.2017 um 14:12:00
 
Kanton schrieb am 14.06.2017 um 13:48:39:
Die Airline ist Air Berlin.


Die Beförderungsbedingungen sagen dazu:

Zitat:
6.3.2 Die Beförderung eines Fluggastes durch die Fluggesellschaft oder das ausführende Luftfahrtunternehmen erfolgt nur bei Vorlage vollständiger und gültiger Reisedokumente nebst gültigem Reisepass/Personalausweis/Visum oder, bei Verlust der Originaldokumente, gleichwertiger Ersatzdokuente im Zuge der pünktlichen Abfertigung.


Das würde ich dann mal so auslegen, dass die Kopie zusammen mit der Bestätigung des Einzuges unter gleichwertige Ersatzdokumente fällt.
In der Praxis kontrolliert Air Berlin bei einem innerdeutschen Flug nicht, solange man kein Gepäck aufgibt und nur mit Handgepäck reist. Da würde ich mir überhaupt keine Sorgen machen.

Jede Aussage des Schalterpersonals wäre da auch überflüssig, da AB kein eigenes Personal mehr einsetzt sondern überall auf externe Dienstleister setzt die alles sowieso jeden Tag anders handhaben können.
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Kanton
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Antwort #17 - 14.06.2017 um 15:00:23
 
Danke. Und danke auch für das Raussuchen der entsprechenden Beförderungsbedingungen.

Zitat Obst88:
"Jede Aussage des Schalterpersonals wäre da auch überflüssig, da AB kein eigenes Personal mehr einsetzt sondern überall auf externe Dienstleister setzt die alles sowieso jeden Tag anders handhaben können."

Auch das ist gut zu wissen.
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Antwort #18 - 14.06.2017 um 19:06:36
 
Hallo,

ich verweise mal auf die Angaben von "airberlin" selbst, Unterpunkt "Wie funktioniert das Einsteigen am Flughafen",
Zitat:
Bitte beachten Sie, dass Sie beim Boarding Ihr gültiges Personaldokument vorzeigen müssen. Halten Sie dieses bitte zusammen mit Ihrer Bordkarte bereit.
, die mit den einschlägigen IATA-Bestimmungen korrespondieren, wie bereits angemerkt. Abweichungen davon bei Inlandflügen z.B. kommen vor - man kann sich aber weder darauf verlassen, noch einen Anspruch auf diese Abweichungen geltend machen, auch wenn einige Reisende "nie" im Rahmen von Inlands- oder Intra-Schengen-Flügen kontrolliert worden sein wollen.

Dazu die kleine Anmerkung meinerseits, dass, entgegen einer Spekulation hier, m.E. eine "Bescheinigung" einer ABH über eine Abnahme von Ausweisdokumenten nicht zwingend als "gleichwertiges Ersatzdokument" anerkannt werden muss. "Gleichwertige Ersatzdokumente" sind i.d.R. Dokumente wie z.B. vorläufige Pässe + Personalausweise, Notpässe, Heimreisedokumente (z.B. RaP einer AV) etc.

M.E. auf der sichereren Seite ist man, wenn man, entgegen eines Ratschlags hier, sehr wohl die Airline kontaktiert, den Sachverhalt abklärt und ggf., falls die Airline die Beförderung vorzunehmen gedenkt, ein "Remark" im PNR erstellen lässt. Dieses Remark sieht dann auch der ggf. externe Dienstleister im Ground Service...

Kurz gesagt, einfach drauflos kann durchaus gutgehen. Muss es aber nicht und ist zumindest ein bisschen ein Vabanquespiel.
Aber die entsprechende Risikoabwägung kann man als erwachsener Mensch ja eigenverantwortlich vornehmen.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Obst88
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Antwort #19 - 14.06.2017 um 20:44:26
 
T.P.2013 schrieb am 14.06.2017 um 19:06:36:
M.E. auf der sichereren Seite ist man, wenn man, entgegen eines Ratschlags hier, sehr wohl die Airline kontaktiert, den Sachverhalt abklärt und ggf., falls die Airline die Beförderung vorzunehmen gedenkt, ein "Remark" im PNR erstellen lässt. Dieses Remark sieht dann auch der ggf. externe Dienstleister im Ground Service...


Wo bitte habe ich davon abgeraten die Airline zu kontaktieren? Du Unterstellst mir da was.
Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass es keinen Sinn hat das Personal am Flughafen zu fragen, da dies nicht mehr von Air Berlin selbst gestellt wird.
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Antwort #20 - 14.06.2017 um 23:05:23
 
@ T.P. 2013, was du schreibst bzgl. der eigenen Vorgaben von airberlin habe ich auch gelesen und das ist eindeutig. Auch bei dem weiteren, was du schreibst (Stichwort "gleichwertiges Ersatzdokument)" kann ich mitgehen.

T.P.2013 schrieb am 14.06.2017 um 19:06:36:
Kurz gesagt, einfach drauflos kann durchaus gutgehen. Muss es aber nicht und ist zumindest ein bisschen ein Vabanquespiel.

Ich denke, es ist gut, dieses Vabanquespiel, das Risiko, möglichst klein zu halten.
Das eben gering zu halten, dazu sind eben praktische Erfahrungen anderer gut sowie direkte Auskünfte der airlines.
Im Netz gibt es unterschiedliche Erfahrungsberichte, mehrheitlich ohne Passkontrolle, manche aber auch mit. Ob die Berichte insgesamt etwa die Realität widerspiegeln, muss dahingestellt bleiben.

Heute war meine Bekannte noch einmal am Flughafen. Nach der Devise: Schaden kann es jedenfalls nicht. Am Schalter von airberlin war nichts los. Sie konnte ausführlich die Sachlage schildern und der Mann am check-in-Schalter ging auf alle Fragen ein.
Das Ergebnis: Bei Inlandflügen würden Personaldokumente nicht kontrolliert. (Ob dies nur bezogen war auf web-check-in und ohne aufgegebenes Gepäck zutrifft, wie es nach entsprechender Auskunft germanwings handhabt, weiß ich nicht. Ich war nicht direkt am Schalter dabei.)  - Im Falle, dass aber doch, würden die Papiere (die sie dabei hatte und ihm vorlegte) auf alle Fälle  ausreichen. Was natürlich keine absolute Gewährleistung bietet, das ist schon klar.

Der Hinweis von Obst88 mit den externen Dienstleistern, davon  wusste ich nicht und fand es auch als mit zu bedenken, eben mit einzukalkulieren.

T.P.2013 schrieb am 14.06.2017 um 19:06:36:
falls die Airline die Beförderung vorzunehmen gedenkt, ein "Remark" im PNR erstellen lässt. Dieses Remark sieht dann auch der ggf. externe Dienstleister im Ground Service...

PNR kannte ich nicht, musste erstmal nachsehen. Es wäre vermutlich eine vernünftige Lösung, um Probleme zu vermeiden. Aber wie gesagt, die Möglichkeit war mir nicht bekannt.

Danke euch allen für eure Hilfe!



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« Zuletzt geändert: 14.06.2017 um 23:16:13 von Kanton »  
 
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Antwort #21 - 15.06.2017 um 10:16:43
 
Moin,

Vielleicht etwas banal dieser Hinweis aber es wurde noch nicht erwähnt:
Es ist bestimmt eine gute Idee, extrem überpünktlich zum Abflug zu erscheinen, damit genug Zeit bleibt, falls z.B. noch die Bundespolizei oder Vorgesetzte der Airline hinzugezogen werden müssen, wenn es nicht glatt läuft.

Gruß,
Norbert
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Antwort #22 - 15.06.2017 um 13:33:47
 
nixwissen schrieb am 15.06.2017 um 10:16:43:
Es ist bestimmt eine gute Idee, extrem überpünktlich zum Abflug zu erscheinen, damit genug Zeit bleibt, falls z.B. noch die Bundespolizei oder Vorgesetzte der Airline hinzugezogen werden müssen, wenn es nicht glatt läuft.

Nö, der Hinweis ist nicht banal! Denn manchmal scheitert etwas daran,  weil man bei den Überlegungen incl. der Nervosität etwas ganz "Banales" übersieht.

Was Erfreuliches kann ich berichten. Nach heutiger Vorstellung bei der ABH, nach Vorlage der entsprechenden Schreiben der Uni (Beantragung und Genehmigung der Reise samt Agenda der Veranstaltung) wird sie den Pass entsprechend zeitlich befristet zurückgeben.
Es mag so sein oder auch nicht. Meiner Einschätzung nach, "100 Pro" kann ich es natürlich nicht wissen, doch wesentlich wenn nicht allein entscheidend hat dazu beigetragen, dass sie in Begleitung ihres Rechtsanwalts dort war.
Risiko auf Null reduziert. Ich freue mich für sie, dass es geklappt hat.
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