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Einbehaltener Pass / Flugreise innerhalb BRD für zwei Tage (Gelesen: 6.954 mal)
Kanton
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13.06.2017 um 18:03:06
 
Hallo, vielleicht weiß jemand Bescheid.

Die Eckdaten in Kürze:
Chinesin / Pass wurde einbehalten wegen beabsichtigter Ablehnung der AE-Verlängerung / Ablehnungsschreiben aber noch nicht da.
Bei dem letzten Besuch bei der ABH (wo der Pass einbehalten wurde), wurde gesagt, wenn eine Zusage für eine Medizin-Promotionsstelle vorläge, könne man sich die Sache "noch mal überlegen". Die Zusage wurde inziwschen seitens der Uni-Klinik schriftlich gegeben und vorgestern an die ABH gesandt. 

Nun wurde sie von der Uni gebeten an einer auswärtigen Fortbildungsveranstaltung teilzunehmen, die Fahrt ist von der Uni für mehrere Angestellte organisiert. Hinflug am ersten Tag morgens, Rückflug am zweiten Tag abends. 

Die Frage: Kann sie überhaupt fliegen, ohne Pass??? Sie hat nur eine Kopie des Passes, eine Fiktionsbescheinigung (bis Ende August)und eine Bescheinigung, worauf steht: "gilt nicht als Passersatz"), woraus die Verwahrung hervorgeht. 

Danke für Antworten!
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Aras
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Antwort #1 - 13.06.2017 um 18:49:16
 
Natürlich nicht. Das Ding heißt ja auch Reisepass. "Reise" wie reisen und "pass" wie passieren so im Sinne vom Grenzkontrolle passieren.

Sie soll den Reisepass von der ABH holen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #2 - 13.06.2017 um 18:54:59
 
Hallo,

zumindest darf sie das innerhalb DEU.
Wenn es ein Problem geben könnte, dann eher seitens der Fluggesellschaft, falls diese auch bei Inlandsflügen einen amtlichen Lichtbildausweis zwecks Check-In etc. sehen wollen (in Übereinstimmungen mit den IATA-Bestimmungen).
Das solltest Du mit der Fluggesellschaft selbst klären.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Aras
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Antwort #3 - 13.06.2017 um 19:04:03
 
Danke für die Korrektur und Konkretisierung TP2013  Smiley
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Antwort #4 - 13.06.2017 um 20:43:40
 
Danke euch beiden!

sorry, ich hatte "auswärtige Fortbildung" geschrieben, das kann ja irgendwo sein. Im Thread-Titel allerdings deutlicher " innerhalb der BRD".

T.P.2013 schrieb am 13.06.2017 um 18:54:59:
Wenn es ein Problem geben könnte, dann eher seitens der Fluggesellschaft, falls diese auch bei Inlandsflügen einen amtlichen Lichtbildausweis zwecks Check-In etc. sehen wollen (in Übereinstimmungen mit den IATA-Bestimmungen).
Das solltest Du mit der Fluggesellschaft selbst klären.

Es ist blöd gelaufen!!! Sie war gerade beim Flughafen und hat sich dort erkundigt. Allerdings glaubte sie, sie fliegt mit Gesellschaft X und hat sich dort erkundigt. Allerdings ist es gar nicht diese Gesellschaft sondern eine andere. Bei Gesellschaft X sagte man ihr, wenn sie online eincheckt und kein Gepäck aufgibt, fragt mit Sicherheit niemand bei einem inländischen Flugziel nach einem Personalausweis / Reisepass.

Bei der Gesellschaft, mit der sie tatsächlich fliegt steht im Netz - ohne Unterscheidung von Auslands- und Inlandsflügen bzw, mit oder ohne aufgegebenem Gepäck -, Personaldokumente müssten vorgezeigt werden. Sicher, sie könnte dort nochmal genauer fragen.

Oder eben:
Aras schrieb am 13.06.2017 um 18:49:16:
Sie soll den Reisepass von der ABH holen.

Besteht denn die realistische Möglichkeit, dass sie für den Zeitraum der Fahrt (zwei Tage) ihren Pass von der ABH wieder erhält? Wenn sie belegt, welchen Zweck die Fahrt hat.

Ihr liegt verständlicherweise sehr daran, diese Fortbildungsveranstaltung zu besuchen, da sie von dem zukünftigen Doktorvater gebeten wurde, daran teilzunehmen. (Die Flüge sind für eine ganze Reihe von Teilnehmern von der Uni-Klink organisiert und bezahlt.)

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Antwort #5 - 13.06.2017 um 21:58:48
 
Bitte, nicht gleich meine vielleicht tatsächlich doofe Frage als eben doof, unwissend oder "daneben" auseinander nehmen! Ich weiß es einfach nicht! Wäre der vorige Aufenthaltstitel, diese kleine "Karte", auf der ja ein Lichtbild ist, in Verbindung mit der Fiktionsbescheinigung ein ausreichender Identitätsnachweis? Ggf. noch mit der Bescheinigung, dass der Pass bei der ABH liegt.
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Aras
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Antwort #6 - 13.06.2017 um 22:16:31
 
Das Flugunternehmen hat ja einen Transportvertrag. Deine Freundin hat zwei Probleme:
1. Akzeptiert das Unternehmen die Papiere als Identifikationsdokumente um die Berechtigung der Chinesin für diesen Transport festzustellen?
2. Gibt es eine Pflicht zur Überprüfung des Aufenthaltsstatus um keinen illegalen Transport zu begehen?
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reinhard
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Antwort #7 - 13.06.2017 um 22:36:01
 
Plan A: Sie erklärt es der Fluglinie, die akzeptiert.

Plan B: Sie bekommt den Pass zurück.

Plan C: Sie fährt auf eigene Kosten parallel mit dem Zug.
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Antwort #8 - 13.06.2017 um 22:43:57
 
Es tut mir leid, dass ich in der falschen Sparte geschrieben habe.

@ Daddy, danke für die Verschiebung.

@ Aras, soweit habe ich es verstanden, eine unsichere Sache.

Gibt es denn eine realistische Möglichkeit, den Pass für diese Zeit zurückzubekommen mit der Verpflichtung, ihn dann wieder abzugeben?
Oder eine andere Form der Erlaubnis/Bescheinigung seitens der Behörde, dorthin fahren zu können?
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Antwort #9 - 13.06.2017 um 23:02:53
 
reinhard schrieb am 13.06.2017 um 22:36:01:
Plan A: Sie erklärt es der Fluglinie, die akzeptiert.

Plan B: Sie bekommt den Pass zurück.

Plan C: Sie fährt auf eigene Kosten parallel mit dem Zug.


A, das hat, ist ja klar, eben den Nachteil der Unwägbarkeit. Kann so sein, kann so sein.
B, das wäre sicher das Beste. (Wird so etwas überhaupt gemacht, für einen bestimmten Zweck zeitweilig den Pass zurückzugeben?)
C, da spielt das Geld eine wichtige Rolle. Flüge und Unterkunft zahlt die Uni. Sie muss einfach sehr aufs Geld achten. Andernfalls wäre das sicher die Wahl!    

Wie es aussieht bleibt nur, A und B zu versuchen.
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Aras
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Antwort #10 - 14.06.2017 um 00:14:33
 
zu deinen Ausführungen:

zu a) Darum soll sie das eben im Vorfeld klären...

zu b) ach ne... wirklich? Natürlich ist es das "einfachste"... für sie. Wird sich die ABH darauf einlassen?

zu c) Flugticket canceln und Bahnticket vom AG zahlen lassen und hinfahren... das Hotel wird ja trotzdem von ihrem AG gezahlt.
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Antwort #11 - 14.06.2017 um 06:34:38
 
Danke für die Antwort.

zu a: Das hat sie ja ohne Zweifel falsch angestellt!!! Keine Frage.  Da muss sie eben noch einmal hin und bei der richtigen Stelle (also Fluggesellschaft) fragen.

zu b: Den Unterton dabei verstehe ich nicht. Davon aber abgesehen. Das war gerade die Frage, ob so etwas von der ABH überhaupt gemacht wird, oder eben nicht. Oder ggf. nur in ganz bestimmten Ausnahmen, die ihren Fall nicht treffen. Ich weiß es nicht, deshalb fragte ich in einem Forum. Ob die Möglichkeit überhaupt realistisch oder von vornherein (fast) gleich Null ist.Um zu wissen, was ungefähr zu erwarten ist, um sich darauf einzurichten.  Welchen (Arbeits-)Aufwand oder sonstige Schwierigkeiten es für die ABH bedeutete, stimmt, das habe ich nicht berücksichtigt, auch das weiß ich leider nicht.       

zu c: Auch das ist sicher eine Variante, die sie sich bei wenig Geld einbeziehen sollte. Wenn die Uni es so akzeptiert, wäre es gut.

Reihenfolge: zuerst a plus b abklären, ansonsten c und hoffen, dass es für die Uni so ok ist.

Danke


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Antwort #12 - 14.06.2017 um 09:36:24
 
Nenn dir Airline doch mal beim Namen, dann kann man dir auch was dazu sagen.

Habe es aber noch nie erlebt, dass bei einem Flug innerhalb Deutschlands Ausweise kontrolliert wurden, egal mit welcher Airline.

Und selbst wenn, eine Bescheinigung, dass ihr Pass eingezogen wurde sollte zusammen mit der Kopie ausreichend sein, solange es nicht ins Ausland geht.
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Antwort #13 - 14.06.2017 um 10:21:53
 
Obst88 schrieb am 14.06.2017 um 09:36:24:
Habe es aber noch nie erlebt, dass bei einem Flug innerhalb Deutschlands Ausweise kontrolliert wurden, egal mit welcher Airline.

Auch bei Flügen innerhalb des Schengenraums musste ich mich noch nie ausweisen.
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Obst88
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Antwort #14 - 14.06.2017 um 11:20:57
 
Saxonicus schrieb am 14.06.2017 um 10:21:53:
Auch bei Flügen innerhalb des Schengenraums musste ich mich noch nie ausweisen.


Das kommt aber öfter vor, z.B. musst du dich bei Abflug in Spanien immer ausweisen, unabhängig von der Airline und dem Ziel.
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