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ist es für einen Viasantragsteller aus dem Ausland möglich Prozesskostenbeihile beim Verwaltungsgericht Berlin zu bekomm (Gelesen: 1.599 mal)
Jens49
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag ist es für einen Viasantragsteller aus dem Ausland möglich Prozesskostenbeihile beim Verwaltungsgericht Berlin zu bekomm
26.03.2017 um 20:56:39
 
wenn ja wie? mit einer eidesstattlichen Erklärung an die deutsche Botschaft?
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T.P.2013
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blubb


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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ist es für einen Viasantragsteller aus dem Ausland möglich Prozesskostenbeihile beim Verwaltungsgericht Berlin zu bekomm
Antwort #1 - 26.03.2017 um 22:24:34
 
Hallo,

ja & ja.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Aras
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ist es für einen Viasantragsteller aus dem Ausland möglich Prozesskostenbeihile beim Verwaltungsgericht Berlin zu bekomm
Antwort #2 - 26.03.2017 um 22:35:03
 
Da mich das auch interessiert möchte ich paar Zusatzfragen anbringen.

Kann man PKH auch dann beantragen, wenn der LU für den angestrebten Aufenthalt gesichert sein muss?
Oder bezieht sich das "ja" bspw. auf Fälle zum FZF zum Deutschen?
                              
Darf man dann sich als mittellos erklären wenn man eine VE als Sicherung des LU vorgelegt hat?
Oder sollte man ein gewisses Einkommen nachweisen, was aber trotzdem unter der Einkommensgrenze zur PKH-Bewilligung liegt?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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T.P.2013
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blubb


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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ist es für einen Viasantragsteller aus dem Ausland möglich Prozesskostenbeihile beim Verwaltungsgericht Berlin zu bekomm
Antwort #3 - 26.03.2017 um 22:52:06
 
Hallo, @Aras,

der TE hat allgemein formuliert und auf seine allgemein formulierte Fragen entsprechende Antwort bekommen. Antworten, die übrigens jeder innerhalb kurzer Zeit hätte recherchieren können.

Deine Fragen sind spezieller Natur und nicht Gegenstand der Fragestellung des TE. Und Fachmann für diesen Bereich bin ich ebenfalls nicht.
Da ich zudem von Dir den Eindruck gewonnen habe, dass Du auch in der Lage bist, eigenständig die Antworten auf Deine speziellen Fragen zu recherchieren bzw. mittels Logik i.V.m. Quellenstudium zu beantworten, blähe ich diesen Thread nicht weiter auf und beschränke mich auf die Beantwortung der Fragen des TE, sofern noch vorhanden.
Ansonsten: Klick.

Gruß
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Jens49
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ist es für einen Viasantragsteller aus dem Ausland möglich Prozesskostenbeihile beim Verwaltungsgericht Berlin zu bekomm
Antwort #4 - 28.03.2017 um 17:06:21
 
Hallo T.P. 2013  bei einem "ja" irrst du: Ich habe heute mit der Rechtspflegeabteilung des VG Berlin telefoniert und es ist keine eidesstattliche Erklärung gegenüber der AV nötig (werden wir aber trotzdem so handhaben)
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T.P.2013
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blubb


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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ist es für einen Viasantragsteller aus dem Ausland möglich Prozesskostenbeihile beim Verwaltungsgericht Berlin zu bekomm
Antwort #5 - 28.03.2017 um 22:48:31
 
Es mag in Deinem Fall, bei dem für Euch zuständigen Gericht, nicht nötig sein.
In anderen Fällen kann dies als notwendig erachtet werden.
Und dann ist dies mittels "Eidesstattlicher Erklärung" vor der AV möglich.
Und genau so habe ich bei Deinem mageren Input Deine Frage verstanden (Zitat: wenn ja wie? mit einer eidesstattlichen Erklärung an die deutsche Botschaft?) und allgemein beantwortet. Wo ist da der Irrtum?
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