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Mit Ehemann seit 2014 verheiratet aber ohne Deutschtest bitte um Hilfe! (Gelesen: 10.041 mal)
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Antwort #15 - 09.01.2017 um 18:09:40
 
okatomy schrieb am 09.01.2017 um 15:51:12:
Und zu hause lernen gilt nicht als intensive Bemühung.

So pauschal ist das falsch.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 09.01.2017 um 21:59:56
 
Saxonicus schrieb am 09.01.2017 um 15:28:38:
Dann dürfte er doch problemlos auch einen deutschen Pass erhalten.


Bei meinem Ehemann steht in der Geburtsurkunde Deutsch und seine Eltern sind auch Deutsche. Einfach so bekommt er ja den deutschen Pass nicht dafür braucht er den B1 Sprachtest finde ich wirklich nicht in Ordnung um 1800 wurden viele Deutsche nach Russland geschickt haben dort gearbeitet alles aufgebaut und nun muss man noch den B1 Sprachtest absolvieren damit man einen Deutschen Pass erhält und hier bleiben darf  Ärgerlich
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #17 - 09.01.2017 um 22:04:42
 
Alacrity schrieb am 09.01.2017 um 15:55:12:
Doch sicher, oft leben ausländische Ehegatten hunderte von Kilometern vom nächsten Goetheinstitut entfernt. In solchen Fällen helfen viele Bücher, CDs, Sprachlernsoftware, Smartphoneapps und sonstige im Internet verfügbare Materialien, um autodidaktisch zu lernen. Er muss es nur nachweisen. Er kann z. B. jeden Tag eine Lektion im Arbeitsbuch bearbeiten und seine Lösungen mit Datum auf ein Blatt schreiben. Das heftet er dann jeweils ab und nach einem Jahr hat er einen ganzen Hefter mit Übungsaufgaben als Nachweis. Nur die regelmäßigen Tests kann er  nicht zuhause machen. Im übrigen musst du ihn als seine Ehegattin unterstützen, wenn er kein Geld hat.

Für eine AE reicht A1, er kann sie aber immer nur jeweils um ein Jahr verlängern, solange er noch kein B1 hat. Das ist aber nur mehr bürokratischer Aufwand und er muss häufiger die Gebühr für die Verlängerung bezahlen. Sein Aufenthalt ist deswegen nicht gefährdet.

Ja, wie vorgeschlagen kannst du in ein anderes EU Land ziehen, dann darf er dort sofort einreisen ohne Test.
Oder du wirst schwanger und bekommst ein Kind. Unabhängig von der biologischen Vaterschaft wäre er dann Vater eines deutschen Kindes und dürfte ohne Test einreisen.
Oder er ist tatsächlich Deutscher, dann sollte er sich einen Reisepass ausstellen lassen.

Vor dem Gesetz sind wir alle verschieden.


Er hat ja Bücher die er hier im Sprachkurs erhalten hat. Es fällt ihm schwer Deutsch zu lernen, weil er auch früher eine Sprachstörung hatte. Ein Smartphone hat er nicht. Wenn man über 50 Jahre in Russland lebt nur zwischen Russen und Kasachen da vergisst man seine deutsche Muttersprache schnell und früher war es verboten auf deutsch zu sprechen. Das mit dem A1 Sprachtest ist wirklich bekloppt es wäre sinnvoller hier die Sprache zu lernen. Das Gesetz wurde doch schonmal als rechtswidrig anerkannt aber niemand macht dagegen etwas.
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Antwort #18 - 09.01.2017 um 22:17:30
 
atomizer schrieb am 09.01.2017 um 22:04:42:
Das mit dem A1 Sprachtest ist wirklich bekloppt es wäre sinnvoller hier die Sprache zu lernen. Das Gesetz wurde doch schonmal als rechtswidrig anerkannt aber niemand macht dagegen etwas.



Ach bitte! Den Weg über den Neurologen seid ihr noch nicht gegangen. Also bißchen mehr Initiative.
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Saxonicus
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Antwort #19 - 09.01.2017 um 22:23:36
 
atomizer schrieb am 09.01.2017 um 22:04:42:
Das mit dem A1 Sprachtest ist wirklich bekloppt es wäre sinnvoller hier die Sprache zu lernen. 

Leider hat das in Vergangenheit nicht funktioniert. Sonst gäbe es hier nicht so viele Ausländer, die nach einer Anwesenheit von 20, 30 Jahren immer noch kein Deutsch verstehen.
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Antwort #20 - 09.01.2017 um 22:51:11
 
atomizer schrieb am 09.01.2017 um 15:25:44:
Ich hatte gedacht das er nachdem A1 Sprachtest hier eine Aufenthaltserlaubnis bekommt

ja (wenn er auch mit FZF Visum einreist)

atomizer schrieb am 09.01.2017 um 15:25:44:
also muss man für eine AE A2 haben?


nein

atomizer schrieb am 09.01.2017 um 15:25:44:
die Amerikaner und weitere Staaten können ohne Test einreisen aber Menschen aus Russland nicht.

auch Amerikaner brauchen in einem solchen Fall A1 Kentnisse.



atomizer schrieb am 09.01.2017 um 21:59:56:
Bei meinem Ehemann steht in der Geburtsurkunde Deutsch und seine Eltern sind auch Deutsche. Einfach so bekommt er ja den deutschen Pass nicht dafür braucht er den B1 Sprachtest


Blödsinn

Der Vermerk in seinem Rus. Pass oder Geb.Urkunde, dass er dt. Nationalität ist, heisst nicht, dass er auch eine dt. Staatsangehörigkeit hat.


atomizer schrieb am 09.01.2017 um 22:04:42:
Das Gesetz wurde doch schonmal als rechtswidrig anerkannt 


nein


Siehmal: einfach nur zu behaupten, dass man nicht in der Lage ist, deutsch zu lernen, genügt nicht ... das wäre zu einfach.
Er muss nachweisen, dass er sich bemüht hat, deutsch zu lernen --- und sorry, aber nach all dem, was du geschrieben hast, glaube ich nicht, dass er intensiv versucht hat, deutsch zu lernen ... er sass vielleicht in einem Kurs, aber das wars schon, und das genügt nicht.
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Antwort #21 - 10.01.2017 um 00:01:34
 
erne schrieb am 09.01.2017 um 22:51:11:
Blödsinn

Der Vermerk in seinem Rus. Pass oder Geb.Urkunde, dass er dt. Nationalität ist, heisst nicht, dass er auch eine dt. Staatsangehörigkeit hat.


Zu unterscheiden wäre noch Statusdeutscher und die deutsche Staatsangehörigkeit. Wenn man aber diesen Weg gehen will. kann er einen Staatsangehörigkeitsausweis bei der EBH beantragen. Kostet 25 Euro. Dann bekommt der den Nachweis, das er die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder ein Schreiben, das er sie nicht besitzt.
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Antwort #22 - 10.01.2017 um 06:40:55
 
erne schrieb am 09.01.2017 um 22:51:11:
HH17 schrieb am Gestern um 15:25:44:
die Amerikaner und weitere Staaten können ohne Test einreisen aber Menschen aus Russland nicht.

auch Amerikaner brauchen in einem solchen Fall A1 Kentnisse.



Das ist nicht ganz richtig erne, siehe § 30 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 AufenthG i.V.m. § 41 Abs. 1 AufenthV
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Antwort #23 - 10.01.2017 um 06:45:01
 
Es ist doch egal. Hier in dieser FallKonstellation sind A1 Kenntnisse gefordert, wenn nicht eine geistige Beeinträchtigung vorliegt.
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Antwort #24 - 10.01.2017 um 06:47:34
 
Doch, dass ist so richtig.

Ein nachziehender Ehegatte (egal welcher Staatsangehörigkeit) eines zB Amerikaners (§ 41 Staaters) benötigt nach § 30 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 AufenthG kein A1!

Der Amerkianer selbst benötigt sehr wohl A1 Sprachkenntnisse.
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Antwort #25 - 10.01.2017 um 08:41:40
 
Aber der nachziehende Amerikaner könnte ohne Visum einreisen und A1 hier machen. Bringt aber nichts, immerhin war der Ehegatte der TS auch ein knappes Jahr in Deutschland und hat es in der Zeit nicht geschafft A1 zu erreichen.
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Antwort #26 - 10.01.2017 um 10:14:00
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
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Antwort #27 - 10.01.2017 um 10:25:08
 
Und auf welcher Basis beruht deine Aussage, dass ein russisches neurologisches Gutachten hier nicht anerkannt wird?

Habt ihr bei der AbH bereits eines eingereicht und einen rechtsmittelfähigen Ablehnungsbescheid erhalten? Auf welchen § beruft sich diese Ablehnung durch die AbH? Das interessiert mich wirklich, vor allem weil dieser Weg einer der wenigen Wege ist, die euch zum Ziel bringen können.

Habt ihr nach Erhalt der Ablehnung des Gutachtens rechtsmittel eingelegt?
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Antwort #28 - 10.01.2017 um 11:09:50
 
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Antwort #29 - 10.01.2017 um 15:30:43
 
Petersburger schrieb am 10.01.2017 um 10:14:00:
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