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Krankenversicherungsnachweis zur Einreise, ab wann (Gelesen: 2.283 mal)
asula
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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27.09.2016 um 12:06:56
 
Liebe Forumgsgemeinde,

Ich habe beruflich immer wieder mit Ausländern zu tun.

Bei einem Fall tauchte die Frage auf, ob bereits bei der Antragstellung für ein Visa für Deutschland eine Krankenversicherung vorliegen muss.

Der Betroffene möchte längerfristig in Deutschland leben, ist aber verunsichert, da es heißt, man muss bei der Antragstellung eine Krankenversicherung vorlegen.

Mein Tip war, auf dem Antrag zu vermerken, dass ein entsprechender Nachweis bei der Abholung des Visums vorgelegt wird.

Welche Gültigkeitsdauer für so eine incoming-Versicherung würdet Ihr empfehlen? Angestrebt wird ein längerer Aufenthalt in Deutschhland.

Ich hoffe, die Frage ist nicht zu allgemein formuliert.

Liebe Grüße

Asula
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okatomy
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 27.09.2016 um 12:18:00
 
Eine Incomming Versicherung gilt ja nur für Besuchsaufenthalte / Tourismus und ggf. noch Studium, nicht aber für einen dauerhaften Wohnsitz.

Die Versicherung sollte natürlich den Zeitraum des Visums abdecken.

Wenn du eine speziellere Antwort möchtest, musst du noch sagen wecheln Zweck der geplante Aufenthalt bzw. das Visum hat.
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Aras
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Antwort #2 - 27.09.2016 um 12:23:31
 
Was für ein Aufenthalt wird denn überhaupt angestrebt?

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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asula
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Antwort #3 - 28.09.2016 um 08:54:53
 
Hallo,
Vielen Dank schon mal für Eure Antworten.
Ich habe schon befürchtet, dass ich meine Angaben zu ungenau waren.

Es handelt sich um einen Spätaussiedler.

Ich verstehe nicht, warum eine incoming-Versicherung nur für Besuchsaufenthalte gilt. Kann diese Versicherung nicht als Zwischenlösung genommen werden, bis die deutsche Versicherung greift? Und die deutsche Versicherung gibt es ja frühestens ab Registrierung bzw. Anmeldung beim Einwohnermeldeamt.

Vielen Dank.

Liebe Grüße
Asula
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okatomy
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Antwort #4 - 28.09.2016 um 09:11:42
 
Doch , dafür ist die Versicherung da, sie greift bis eine Wohnsitznahme erfolgt und dadurch Versicherungspflicht in Deutschland ausgelöst wird.

Sie muss mindestens die Gültigkeit des Visums abdecken.

Ich habe diene Frage nur falsch verstanden, Ich dachte die Person möchte dauerhaft in Deutschland leben mit einer Incomming Versicherung, was so nicht möglich ist.
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asula
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #5 - 28.09.2016 um 09:33:42
 
Vielen Dank für Deine Antwort.

Ich gehe mal davon aus, dass das Visum für 3 Monate ausgestellt wird. Das ist doch üblich so, oder?

Dann müsste die Incoming-Versicherung ja für 3 Monate ausgestellt werden, obwohl die Registrierung kurz nach Ankunft in Deutschland erfolgt.

Reicht es denn, die Versicherung beim Abholen des Visums zu haben und in der Botschaft vorzuzeigen, oder muss die Versicherung schon bei Antragsabgabe bestehen.

So hat es nämlich die Familie des Spätaussiedlers verstanden.

Meiner Meinung nach ist dieser Zeitraum viel zu lang, da man ja auch nie weiß, wie lange die Bearbeitung des Visumantrags dauert.

Asula
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i4a rocks!


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Antwort #6 - 28.09.2016 um 10:00:09
 
Ja ein 3 Monats Visum ist üblich.

Die Versicherung muss mindestens die Visa Gültigkeit abdecken, denn ob die Person sich direkt nach Einreise auf den Ämtern meldet oder erst später bleibt ja Ihr überlassen, die Person könnte auch sich dazu entscheiden Deutschland wieder zu verlassen falls es der Person hier z.b. doch nicht gefällt ohne hier den Wohnsitz genommen zu haben.

Spätestens bei Abholung des Visums sollte die Versicherung vorliegen, das wird normalerweise auch so akzeptiert.

Ich würde aber empfehlen mit der Botschaft das nochmal detailliert zu besprechen.
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asula
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Antwort #7 - 28.09.2016 um 10:02:54
 
Danke!

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