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Einladungsschreiben bei visumsfreier Einreise aus Albanien (Gelesen: 4.596 mal)
Sophie800
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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22.08.2016 um 12:37:54
 
Liebe alle,

ich hab mich irre gesucht, aber nicht finden können, ob das schon irgendwo steht - sorry, falls doch. Ich habe eine Frage zu Form der Einladung für einen Besuchsaufenthalt bei visumsfreier Einreise an euch Experten. Mein Freund möchte mit biometrischem Pass bald für eine Woche aus Albanien zu Besuch kommen. Seinen Aufenthalt kann er selbst finanzieren, bringt zum Nachweis also auch EUR 50 pro Tag mit. Nun sagte die deutsche Botschaft in Tirana, es wäre meinerseits bloß ein formloses Einladungsschreiben nötig, das aber bei Polizei oder Ausländerbehörde abgestempelt sein müsste. Kann dazu jemand was sagen? Wie das Schreiben aussehen soll beispielsweise oder auch, ob ich dazu echt zur Polizei muss - die Herrschaften von der Servicehotline der Stadt Berlin meinen hingegen, eine VE muss sein. Was meiner Meinung nach aber nicht korrekt ist, zumindest verstehe ich den Wortlaut auch auf der Seite der Botschaft in Tirana anders (http://www.tirana.diplo.de/Vertretung/tirana/de/02/Visabestimmungen/Visabestimmu...).

Ich kann ihm das Schreiben vermutlich nicht mehr im Original zukommen lassen, aber ich kann es natürlich mit zum Flughafen bringen, falls den Beamten bei der Einreise der Druck des Scans nicht ausreichen würde. Sehr ihr das problematisch?

Danke für den Sachverstand und viele Grüße aus Berlin!
Sophie
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trixie
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Antwort #1 - 22.08.2016 um 12:45:16
 
Das Einladungsschreiben steht auch auf der von dir verlinkten Seite der Botschaft.
Sinn und Zweck dass deine Unterschrift von einer deutschen Behörde bestätigt wird, ist doch, dass du es selber unterschrieben hast. Sonst könnte sich jeder Gast ja ein "Einladungsschreiben" selber basteln.

Text, z.B.:
Hallo ...
ich lade dich gerne in der Zeit von ... bis ... zu mir ein.
Ich würde mich über deinen Besuch sehr freuen.
Liebe Grüße
...
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okatomy
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 22.08.2016 um 12:54:41
 
Machen deutsche Behörden wie ABH oder Polizei einfach mal so die gewünschte Unterschriftsbeglaubigung?

Das fällt doch normalerweise in den Aufgebenbereich eines Notars.


VE wird bei visumfreier Einreise nicht gefordert. Die finanziellen Mittel hat er ja wie du sagst.
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Daddy
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Antwort #3 - 22.08.2016 um 12:59:57
 
Das Einladungsschreiben ist sicherlich nicht falsch oder überflüssig, aber je nach Fallgestaltung nicht notwendig.

Bei der Einreise ins Schengengebiet wird geprüft, ob er die Einreisevorraussetzungen nach Art. 6 Abs. 1 SGK (VO (EG) 2016/399) erfüllt (hier nachzulesen).

Und hier heist es unter c)
Zitat:
Er muss den Zweck und die Umstände des beabsichtigten Aufenthalts belegen, und er muss über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts sowohl für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts als auch für die Rückreise in den Herkunftsstaat oder für die Durchreise in einen Drittstaat, in dem seine Zulassung gewährleistet ist, verfügen oder in der Lage sein, diese Mittel rechtmäßig zu erwerben.


Wenn er das selber kann, gut, wenn nicht, dann nützt die Einladung nur zum Teil, wenn's um die finanziellen Mittel geht, dann braucht es eine VE ...

Daddy
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trixie
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Antwort #4 - 22.08.2016 um 13:01:15
 
okatomy schrieb am 22.08.2016 um 12:54:41:
Das fällt doch normalerweise in den Aufgebenbereich eines Notars.

Auch Behörden können eine einfache Unterschrift beglaubigen, zumal der Inhalt des Schreibens an keine Form gebunden ist.

Hatte einmal vor vielen Jahren denn Fall als Bulgarien noch nicht in der EU war, aber Bürger visumsfrei einreisen könnten. Hier machte mein Meldeamt die Beglaubigung meiner Unterschrift. Hat damals 5 Euro gekostet.

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Saxonicus
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Antwort #5 - 22.08.2016 um 13:31:18
 
okatomy schrieb am 22.08.2016 um 12:54:41:
Machen deutsche Behörden wie ABH oder Polizei einfach mal so die gewünschte Unterschriftsbeglaubigung?

In Hessen macht das die Polizei unentgeltlich.
Mancherorts ist das auch im Pfarramt möglich.
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Sophie800
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Antwort #6 - 22.08.2016 um 14:05:26
 
Besten Dank euch allen! Ich gehe dann wohl damit mal zum Meldeamt. Ich berichte, ob das klappt.
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T.P.2013
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Antwort #7 - 22.08.2016 um 17:12:03
 
Hallo,

grundsätzlich benötigt Dein Bekannter nicht zwingend ein Einladungsschreiben bei dieser Form des Reisens.
Er muss nur, wie bereits dargestellt, den Grund seines Aufenthalts in DEU plausibel darstellen können einschließl. der Finanzierung. Eine formlose Einladung kann im Gesamtkontext allerdings bekräftigender Teil im Rahmen einer entsprechenden Plausibilitätsprüfung sein.

Die eigentliche Sinnhaftigkeit eines "Einladungsschreibens" dürfte möglicherweise eher auf Seiten der albanischen Grenzpolizei liegen. Diese verlangt wohl gelegentlich entsprechend plausible Dokumente bei der Ausreise eigener Staatsbürger. Hintergrund ist, dass einem Missbrauch der visumfreien Einreise nach Schengen mit biometrischem Pass entgegengewirkt werden soll, um die Visumfreiheit mittelfristig nicht zu gefährden.

Gruß
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Antwort #8 - 22.08.2016 um 21:41:11
 
T.P.2013 schrieb am 22.08.2016 um 17:12:03:
Die eigentliche Sinnhaftigkeit eines "Einladungsschreibens" dürfte möglicherweise eher auf Seiten der albanischen Grenzpolizei liegen.

Das würde aber dann auf der HP der deutschen Botschaft anders stehen, zumal die Botschaft nur die Dokumente für die Einreise benennt, aber nicht für die Ausreise:
Zitat:
bezüglich des Reisezwecks:
- bei Tourismus: Hotel- und Reisebuchungen
- bei Geschäftsreisen: Bestätigung der in Deutschland ansässigen Firma, Einladung zu Tagungen, Seminaren oder Treffen mit Geschäftspartnern etc.
- bei Besuchsreisen: eine Einladung von Freunden / Verwandten
- sonstige Reisen: Bestätigungen über Sprachkurse, der Schulen oder sonstigen Organisationen
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Antwort #9 - 22.08.2016 um 22:49:47
 
trixie schrieb am 22.08.2016 um 21:41:11:
zumal die Botschaft nur die Dokumente für die Einreise benennt, aber nicht für die Ausreise

Weil sie kaum die Vorraussetzungen für die Ausreise benennen kann resp. dafür nicht zuständig ist...

T.P.2013 schrieb am 22.08.2016 um 17:12:03:
Die eigentliche Sinnhaftigkeit eines "Einladungsschreibens" dürfte möglicherweise eher auf Seiten der albanischen Grenzpolizei liegen. Diese verlangt wohl gelegentlich entsprechend plausible Dokumente bei der Ausreise eigener Staatsbürger. Hintergrund ist, dass einem Missbrauch der visumfreien Einreise nach Schengen mit biometrischem Pass entgegengewirkt werden soll, um die Visumfreiheit mittelfristig nicht zu gefährden.

Das ist so, auch wenn du es auf kaum einer deutschen Seite nachlesen kannst! Ab und an sollte man auf die Worte desjenigen vertrauen, der es viellecht besser weiß...

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Antwort #10 - 23.08.2016 um 09:24:39
 
Als mein Mann immer ohne Visum eingereist ist , hat er immer ein formloses einladungsschrieben ohne Stempel von mir bekommen, per mail + pass kopie drauf das hat den Albanischen Grenzern gereicht, nur das Geld musste immer stimmen, da achten sie sehr genau drauf bei der Ausreise.
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i4a rocks!


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Antwort #11 - 26.08.2016 um 20:16:46
 
Du hast vollkommen recht, dies dient zur Kontrolle auf der albanischen Seite.
Die Einladung ist wie schon zitiert ganz simpel, doch wuerde ich diese notariell beglaubigen lassen, eben weil man sich diese  sonst selber zusammenstricken koennte.


T.P.2013 schrieb am 22.08.2016 um 17:12:03:
Hallo,

grundsätzlich benötigt Dein Bekannter nicht zwingend ein Einladungsschreiben bei dieser Form des Reisens.
Er muss nur, wie bereits dargestellt, den Grund seines Aufenthalts in DEU plausibel darstellen können einschließl. der Finanzierung. Eine formlose Einladung kann im Gesamtkontext allerdings bekräftigender Teil im Rahmen einer entsprechenden Plausibilitätsprüfung sein.

Die eigentliche Sinnhaftigkeit eines "Einladungsschreibens" dürfte möglicherweise eher auf Seiten der albanischen Grenzpolizei liegen. Diese verlangt wohl gelegentlich entsprechend plausible Dokumente bei der Ausreise eigener Staatsbürger. Hintergrund ist, dass einem Missbrauch der visumfreien Einreise nach Schengen mit biometrischem Pass entgegengewirkt werden soll, um die Visumfreiheit mittelfristig nicht zu gefährden.

Gruß

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Antwort #12 - 13.09.2016 um 11:40:47
 
Liebe alle,

mit einer simplen Einladung (...lade ich dich im September 2016 nach Berlin ein, du kannst in der Zeit bei mir unter Adresse X wohnen...), für die ich im Einwohnermeldeamt eine Unterschriftsbeglaubigung bekommen habe (EUR 5), hat es gut geklappt. Da hat sogar ein Ausdruck des Scans gereicht. Und wie von euch prophezeit wurde auf albanischer Seite mehr nach dem Geld als einer Einladung gefragt.

Danke nochmals und viele Grüße!
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