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Visumantrag wegen Besuch abgelehnt (Gelesen: 4.908 mal)
Daylight
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11.09.2016 um 21:26:19
 
Hallo Smiley

Meine Mum wollte gerne meinen Bruder (Vietnam) für 3 Monate nach Deutschland einladen, da er noch nie aus dem Ursprungland verreist ist.

Er ist 33 Jahre , arbeitet in einer Frima wo er 10% Firmenanteile besitz.

Mir ist klar , dass bei jüngten leuten schwierig ist einen Visumantrag zu erhalten.

jedoch beim lesen Visumantrag abgelehnt , kommen mir paar fragen..

  • [x] Sie wurden im Schengener Informationssystem (SIS) zur Einreiseverwergerung ausgeschrieben von Lettland .

    - Warum dass ganze?


und sind paar andere sachen enthalten, wie glaubhaft, rückkehrprognose ...

als letztes ist eine Bescheid kann innerhalb eines Monats in Verwaltungsgericht Berlin erhoben werden.

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okatomy
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Antwort #1 - 11.09.2016 um 21:30:23
 
Warum er im SIS steht kann ja nur er selbst wissen.

Dort kommen Personen rein die nicht pflichtgemäss ausreisen vor Visum Ende oder Straftäter die Abgeschoben wurden usw.
War er schon mal in Europa und es gab Probleme mit seinem Aufenthalt?

Kläre das erstmal, mit diesem Eintrag wird das nix mit dem Visum.

Ansonsten sind 3 Monate für ein Erst-Visa zu lang und allgemein wenig erfolgversprechend.
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Aras
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Antwort #2 - 11.09.2016 um 21:35:13
 
okatomy schrieb am 11.09.2016 um 21:30:23:
Warum er im SIS steht kann ja nur er selbst wissen.

Macht man sich jetzt zu einfach oder?

Daylight schrieb am 11.09.2016 um 21:26:19:
, da er noch nie aus dem Ursprungland verreist ist.



Vielleicht gibt es reeeein zufällig jemandem mit gleichem Namen, gleichem Geburtsort und gleichem Geburtsdatum?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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okatomy
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Antwort #3 - 11.09.2016 um 22:24:16
 
Und beide wollen oder hatten ein Visum in Europa ?

Nagut eine Verwechslung kommt natürlich theoretisch in Betracht.

Problematischer wird es wenn jemand seine Identität gestohlen hat, wie will er das beweisen ?
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Daylight
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Antwort #4 - 11.09.2016 um 23:12:50
 
Das problem ist , mein Bruder war noch nie in Europa gereist, also ist es erste Visumantrag.

ob Name, Geburtstag und evtl. geburtsort (was nie passen würde, dann hätte man sich gekannt, kleines dörfchen)

trotzdem wieso hat er diesen eintrag, wenn man noch nie in Europa gewesen war/ist ?

ja , frage ich mich auch , ob die 3 monate besuchaufenthalt anscheind zu lang ist.
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okatomy
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Antwort #5 - 11.09.2016 um 23:20:53
 
Kann sich ja dann nur um eine Verwechslung oder einen Arbeitsfelder der Visumstelle handeln, vom einem theoretisch möglichen Identitätsdiebstahl mal abgesehen.

Das legst du am besten in einer Remonstration dar.

Versuche es mal mit einer Visum Dauer von 2-3 Wochen.

Dass jemand 3 monate seiner Arbeitsstelle fern bleiben kann ist nunmal unglaubwürdig, so lange hat niemand Urlaub.
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Aras
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Antwort #6 - 11.09.2016 um 23:25:37
 
Einen Eintrag ins SIS kriegt man nicht, wenn einem der Visaantrag abgelehnt wird. Das wird im VIS eingetragen.

Ich würde dir empfehlen dich mit der SIRENE-Abteilung des BKA in Verbindung zu setzen, vielleicht können die mehr Auskunft geben. Lass dir hierzu von deinem Bruder eine formlose Vollmacht + Scan des Passes zuschicken, vielleicht reicht es schon per E-Mail.

Zitat:
Identitätsmissbrauch
Bei der Ausübung von Straftaten oder dem Versuch, illegal in das Schengen-Gebiet einzureisen oder sich dort aufzuhalten, werden bisweilen falsche Identitäten benutzt. Dies kann mit der missbräuchlichen Nutzung verlorener oder gestohlener Identitätsdokumente durch eine berechtigte Person verbunden sein. Wird aufgrund dieser Informationen eine Fahndung in das SIS eingegeben, kann dies zu Problemen für unbescholtene Bürgerinnen und Bürger führen, deren Identität missbräuchlich verwendet wird. Um den Schaden in solchen Fällen möglichst gering zu halten, wurde eine eigene sogenannte "Misused Identity" Regelung geschaffen. Dabei haben die Betroffenen die Möglichkeit, freiwillig ihre Passdaten und/oder biometrische Daten abzugeben, die ihre Identität eindeutig bestätigen. Damit soll unbescholtenen Personen mehr Schutz geboten und mögliche Einschränkungen so gering wie möglich gehalten werden.


https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/InternationaleFunktion/Sch...

Dann kannst du ggf. so den Grund des Eintrages erfahren bzw. kannst du die Überprüfung anstoßen.

okatomy schrieb am 11.09.2016 um 23:20:53:
Dass jemand 3 monate seiner Arbeitsstelle fern bleiben kann ist nunmal unglaubwürdig, so lange hat niemand Urlaub.

Er ist offensichtlich selbstständig. Wen muss er um Urlaub bitten?
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Antwort #7 - 11.09.2016 um 23:35:08
 
Es wurde gesagt er arbeitet in einer Firma wo er 10% Anteil besitzt . Ich erkenne da jetzt keine offenensichtliche Selbständigkeit.

Auch aus anderen Gründen hat ein 3 Monats Visum selten Erfolg, ich denke das weißt du ebenfalls.
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Antwort #8 - 12.09.2016 um 00:09:16
 
okatomy schrieb am 11.09.2016 um 23:35:08:
Auch aus anderen Gründen hat ein 3 Monats Visum selten Erfolg, ich denke das weißt du ebenfalls.


Auch aus welchen anderen Gründen? So pauschal kann man es nicht sagen. Vielleicht ist jemand mit dieser Identität ausgewiesen worden und darum wurde auch an der Rückkehrbereitschaft und Glaubhaftmachung der Reisegründe gezweifelt.

Und ehrlich gesagt: Als Softwareentwickler bin ich grundsätzlich nicht technikgläubig.

Btw. der Thread gehört eigentlich ins "EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte)"-Unterforum.
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Antwort #9 - 12.09.2016 um 07:18:24
 
okatomy schrieb am 11.09.2016 um 21:30:23:
Ansonsten sind 3 Monate für ein Erst-Visa zu lang und allgemein wenig erfolgversprechend.


Hier geht es wohl weniger um die Länge des Aufenthalts.
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Antwort #10 - 12.09.2016 um 14:34:29
 
Die Visumsdauer hat nichts damit zu tun. Bei uns in Ägypten werden aktuell vermehrt Visas von einer 1 bis 3-jährigen Gültigkeiten ausgestellt (C1 - C3).

Außerdem wurde zu meiner Kenntnis bisher niemand abgeleht, nur weil er eine länger gültige Visa beantragt hat. Im Zweifel wird sie kommentarlos von dem Konsulat auf die Dauer der vorgelegten Reise / Gültigkeit der Reiseversicherung verkürzt.
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Antwort #11 - 12.09.2016 um 15:16:49
 
annenommen wir versuchen mit 4 Wochen - 2 Monate  , würde mit SIS nicht gehen, weil er immer noch den antrag hat.
die geschichte sollte wir nachforschen warum das ganze... unentschlossen

--

Im allgemein, in Vietnam haben nicht alle einen Bankkonto
da die Firma meinen Onkel gehört womit er 10% firmenanteile an ihnen geschenkt hat, wird wahrscheindlich BAR ausgezahlt, somit für Deutsche kaum vorstellbar wäre, somit ist der Rückreiseprognose sehr gering darstellen  Lippen versiegelt
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Antwort #12 - 12.09.2016 um 15:39:55
 
Genau. Wenn auch dein Bruder alle anderen Bedingungen erfüllen würde, hätte er weiterhin mit der SIS-Eintragung 0 % Chance.

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Antwort #13 - 12.09.2016 um 20:30:38
 
Wir werden einen Anwalt anschalten , welche punkte sollten angegangen werden?

- Ja mit SIS antrag , werde ich ansprechen

suche paar weitere punkte...
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Antwort #14 - 12.09.2016 um 21:00:21
 
Welche anderen Punkte? Der SIS-Eintrag ist quasi das was deinem Bruder den Nacken bricht.

Wofür wollt ihr den Anwalt? Für das Visum oder die Streichung des Eintrags im SIS?
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